Bericht aus Griechenlien
Frau lässt ihren Ex-Ehemann auf Schadenersatz verklagen, wegen Verletzung ihre Persönlichlkeitsrechte. Der Mann hat in den letzten Jahren aufgehört, ihr Rechenschaft darüber abzuliefern, wann, wo und mit wem er zusammen war. Er blieb sogar mehrere Tage und ohne Erklärung von der gemeinsamen Wohnung entfernt. Außerdem hat die Ehefrau irgendwann auch Photos von ihrem Mann mit seiner Geliebte entdeckt, die die beiden auf eindeutigen Posen zeigten. Diese Photos waren entwickelt in der Photoladen im Nachbarschaft, also gleich neben der gemeinsamen Wohnung. Der Photograph ist sogar ein gemeinsamer Bekannter. Durch diese Bekanntschaft zum Photographen und durch das intime "Photomaterial" erleidete die Frau angeblich erheblichen Schäden an ihre Persönlichkeit, ihre psychische Gesundheit hat unter den Gesichtsverlust derart gelitten, dass sie schwere Depressionen entwickelte. Weshalb sie dann auch versuchte, diese sozialen und gesundheitlichen Schäden durch eine Schadenersatzklage wieder auszugleichen.
Klage in alle drei Instanzen abgeschmettert.
Gestern die Urteilsbegründung. Für verheiratete Paare stellt die Tatsache der Verletzung der Verantwortung des gemeinsamen Wohnens, des gegenseitigen Beistandes, des Zärtlichkeits und des Zeigens von Interesse KEINE Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar.
Ich weiss nicht warum, aber dieses Urteil gefällt mir, irgendwie..
Nikos
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*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*
