Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Heimliche Vaterschaftstests - eine weitere Antwort

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 20.05.2009, 19:53 (vor 6064 Tagen) @ Eugen

Es ist ja offenbar ohne weiteres möglich, Gesetze zu machen, die
ausschließlich Fraueninteressen bedienen, bei völliger Ignoranz männlicher
Bedürfnisse, wie z.B. das derzeit in Beratung befindliche Gesetz zur
Strafbarkeit von Genitalverstümmlung. Da ist nur von weiblichen Opfern (und
groteskerweise von "Tätern") die Rede. Warum soll man also nicht auch beim
sogenannten Gendiagnostikgesetz einen Passus einbauen, der zweifelnden
Vätern, und nur diesen, die heimliche, also selbstbestimmte
Vatreschaftsfeststellung straffrei ermöglicht?

Ja... bist denn Du wahnsinnig, geschlechterungleiches Recht (zuungunsten von Frauen)? Das kann man ja nicht einmal denken so rum.

Tja, warum wohl soll man nicht ... weil es von der politischen Kaste nicht
gewollt ist, warum sonst.

Der Herr Ertug redet also nur drum herum, dass er das nicht will.

Gruß, Eugen

Oder sich nicht vorstellen kann. Der Gedanke allein ist schon eine ziemliche Herausforderung.

Ich würde es übrigens gar nicht wollen. Mein Vorschlag wäre, daß jede Person, die selbst an der fraglichen Verwandtschaftsbeziehung beteiligt ist, das Recht auf einen heimlichen Test hat. Also Kuckucksvater, echter Vater (vermutet), Mutter, Kind, nicht aber Schwiegermutter oder Nachbarin. Der Test wäre meinetwegen widerrechtlich, aber in diesen Fällen straffrei, in allen anderen strafbewehrt. Es gibt keine, aber wirklich keine legitime Begründung, warum Verwandtschaftsverhältnisse verschleiert werden dürfen sollen; Klarheit darüber ist ein Menschenrecht.


Grüßla,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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