OT: Steinewerfer Fischer hat Prozeß wegen Persönlichkeitsrechte verloren
An sich ein Witz, aber unser Steinwerfer hat tatsächlich wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt und verloren.
Aus der Pressemitteilung:
Zwar kann die Veröffentlichung und Verbreitung des Fotos eines Wohnhauses ebenso wie die Wortberichterstattung darüber einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen, wenn sie unter Nennung des Namens einer Person und gegen deren Willen erfolgt, so dass die Anonymität der Privatsphäre und damit das Recht auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung der persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt werden. Das Berufungsgericht hat den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers durch die Berichterstattung der Beklagten aber ohne Rechtsfehler als nicht schwerwiegend beurteilt. Es hat festgestellt, dass eine genaue Identifizierung des vom Kläger erworbenen Hauses aufgrund der Berichterstattung nicht ohne weiteres möglich war. Es hat deshalb im Rahmen der gebotenen Abwägung zutreffend dem berechtigten Informationsinteresse an der Berichterstattung eine überwiegende Bedeutung zugemessen. Die Beklagte berichtete aus aktuellem Anlass, nämlich dem Abschied des Klägers von der Grünen - Bundestagsfraktion, darüber, wie sich seine Lebensverhältnisse nach dem Ausscheiden aus der Politik gestalteten. Der Kläger hatte als langjähriger Bundesaußenminister und Vizekanzler, als Mitglied des Bundestages, als Fraktionsvorsitzender der Grünen sowie als Mitglied des Parteirates der Grünen eine herausragende Stellung im politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eingenommen. Diese Stellung verlor er nicht bereits mit dem Ende seiner Amtszeit als Außenminister und Vizekanzler im Jahr 2005. Auch soweit in dem Artikel die Wandlung angesprochen wird, die der Kläger seit Beginn der 1970er Jahre durchlebt hat, und die Frage aufgeworfen wird, wovon der Kläger den Kaufpreis für das Haus bezahlt hat, ist ein Informationsinteresse zu bejahen, zumal der Artikel geeignet ist, gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen der Leser anzuregen.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
OT: Steinewerfer Fischer hat Prozeß wegen Persönlichkeitsrechte verloren
Ich denke, er war auch Außenminister - aber interessant, welche seiner Tätigkeiten für Dich die Wichtigere war.
OT: Steinewerfer Fischer hat Prozeß wegen Persönlichkeitsrechte verloren
Ich denke, er war auch Außenminister ...
Unter dem ersten Kriegskanzler seit Adolf Hitler.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
OT: Steinewerfer Fischer hat Prozeß wegen Persönlichkeitsrechte verloren
Ich denke, er war auch Außenminister ...
Unter dem ersten Kriegskanzler seit Adolf Hitler.Rainer
Das paßt!
Aber er trug die Kippa, wo immer möglich. Ein guter Mensch also
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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