Biggi Bender's Antwort
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Vor knapp zwei Wochen habe ich eine Frage zu den nun verbotenen heimlichen Vaterschaftstests gestellt.
Nachträgl. muss ich gestehen, meine Frage in dieser Form ggf. nicht mehr zu stellen - aber das braucht auch Erfahrung.
Wenigstens ist eine Antwort, und sogar relativ umfangreich, gekommen. Wohl auch, weil sich hier viele Leute als Interessenten eingetragen hatten. (Antwortquote von Frau Bender ist nicht so sonderlich hoch)
Nach Lesart von Frau Bender gelten auf jeden Fall für alle Beteiligten die gleichen Bedindungen.
Wen es interessiert, kann sich selbst ein Bild machen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Tom
Forenleitung: Ich habe den Beitrag von Tom nun in seinem eigenen Beitrag eingefügt, hoffentlich wie gewünscht im Interesse aller.
Biggi Bender's Antwort
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Einzige Voraussetzung: Der Mann (die Frau, das Kind) muss sein (ihr) Klärungsinteresse offen aussprechen. Soviel (Mannes-)Kraft ist im Rechtsstaat nicht zuviel verlangt.
Biggi Bender
Mistvieh. Es ist aber sehr wohl zu viel verlangt von fremdgehenden Weibern, nech wahr?
Kein Gruß übrigens für den Fragesteller, im Gegensatz zu den anderen Fragen.
Will fast schon wieder Scheiße rausprügeln
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Biggi Bender's Antwort
Man merkt förmlich, dass Biggi hier unangenehm berührt ist. Ich würde ihr schon fast Feigheit vorwerfen.
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Passend zu ihrer wortreichen Gen-Test5000€-Litanei hat die Abgeordnete bei der Abstimmung am 13.05.2009 zur Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
dagegen gestimmt.
3 Tage Bedenkzeit vor dem Tod eines 12-Wochen alten Menschen sind für sie nicht zumutbar.
Toll.
Das nenne ich mal konsequent (mein Bauch gehört mir/Deinen Gentest gönn ich dir nicht).
http://www.abgeordnetenwatch.de/beratungspflicht_bei_spaetabtreibungen-636-175.html
Hardy
--
Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die frauenzentrierte, männerverachtende überwinden
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Vor knapp zwei Wochen habe ich eine Frage zu den nun verbotenen heimlichen
Vaterschaftstests gestellt.
Nachträgl. muss ich gestehen, meine Frage in dieser Form ggf. nicht mehr
zu stellen - aber das braucht auch Erfahrung.
Hallo Tom,
nachfolgend noch ein paar Informationen bzgl. Vaterschaftstests.
Eine ganz andere Sache sind aber Vaterschaftsanerkennungen, die nur den einen Zweck verfolgen, nämlich sich eine deutsche Staatsangehörigkeit oder einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Ich nenne das "Scheinvaterschaft", weil solche Anerkennungen nichts mit der leiblichen Abstammung zu tun haben und nichts mit der Gründung einer Familie. Es geht dabei einzig und allein darum, das deutsche Ausländerrecht zu umgehen [mehr]
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Anfechtung von "Scheinvaterschaften"
"Wir schaffen daher ein geordnetes Verfahren, um den Missbrauch aufdecken zu können", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Beispiel:
Eine allein erziehende ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt. Weder die Mutter noch der "frischgebackene Vater" haben ein Interesse daran, dass letzterer Kontakt zu seinem "Sohn" hat. Durch die Anerkennung wird der Sohn nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht automatisch deutscher Staatsbürger, seine Mutter darf dann auch in Deutschland bleiben [mehr]
[link=http://www.bmj.de/media/archive/1307.pdf#search="scheinvaterschaften"]Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft[/link]
Das verlogene an Biggi Benders Antwort ist die Tatsache, das sich Behörden sehr wohl über das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen hinweg setzen dürfen. Hättest Du ihr das aber geschrieben, dann wäre wohl eine Antwort gekommen im Sinne von: wir müssen ja schließlich Schaden von den Steuerzahlern abwenden.
Man kann es drehen und wenden,wie man will. Haben Politiker oder Behörden ein Vorteil, gelten plötzlich andere Gesetze als für den "gemeinen" Bürger.
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Das verlogene an Biggi Benders Antwort ist die Tatsache, das sich Behörden
sehr wohl über das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen hinweg setzen
dürfen. Hättest Du ihr das aber geschrieben, dann wäre wohl eine Antwort
gekommen im Sinne von: wir müssen ja schließlich Schaden von den
Steuerzahlern abwenden.
Man kann es drehen und wenden,wie man will. Haben Politiker oder Behörden
ein Vorteil, gelten plötzlich andere Gesetze als für den "gemeinen"
Bürger.Gruß - Christine
Danke für diese ergänzenden Infos, wobei d. Sachverhalt etwas anders gelagert ist und evtl.? auch auf Frauen angewendet wird.
Auf jeden Fall wollte ich mir nicht nehmen lassen, darauf hinzuweisen, in welcher Grössenordnung Personenstandsfälschung in der Praxis lt. Experten stattfindet - welche Chancen haben betroffene "Kinder" denn nach 16 Jahren, ihren tatsächl. Vater ggf. noch ausfindig zu machen....
Hier noch ein Statement des Mannes, der die Online-Petition auf der Website des Bundestages gestartet hat - besser kann man's nicht auf den Punkt bringen.
Ausschnitt aus d. Forum:
"2. Sie haben recht, dass man Vaterschaftstests auf offiziellem Wege durchführen kann, notfalls per Gericht. Das setzt aber voraus, dass die Ehe oder Beziehung bereits zerstört ist, denn die Äußerung des Zweifels an der Vaterschaft wird fast immer die Beziehung beenden. Und schließlich ignorieren Sie die Belange der Kinder: die Kinder werden durch einen offiziellen Test stark belastet. Jedes Kind hat das Grundrecht, beide Elternteile zu kennen, darf also durch die Mutter nicht belogen werden. Für uns ist das Recht des Kindes und auch das Recht auf Wahrheit höher anzusehen als das Recht der Mutter auf egoistischen Selbstschutz. Fakt ist, dass der heimliche Test bisher tausende Familien vor der Zerstörung bewahrt hat, wenn der zweifelnde Vater (oder die zweifelnde Mutter) durch heimliche Tests die Zweifel aus dem Weg geräumt hat. Tracy, wenn Sie jemals eine langjährige Beziehung hatten oder gar länger verheiratet sind, dann wissen Sie selbst, dass in der besten Beziehung aus irgendwelchen Gründen Zweifel zu bestimmten Themen aufkommen können und die Beziehung trotzdem Zukunft hat. Warum also der Partnerin Untreue vorwerfen und alles zerstören, wenn man die Zweifel auch schonend prüfen kann?"
Tom
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Danke für diese ergänzenden Infos, wobei d. Sachverhalt etwas anders
gelagert ist und evtl.? auch auf Frauen angewendet wird.
Nein Tom, der Sachverhalt ist eben nicht anders.
Bei vermuteten Scheinvaterschaften geht eine Behörde her und ordnet diese Tests an ohne Einverständnis der Betroffenen, das sog. Selbstbestimmungsrecht entfällt hier komplett.
Die Behörde macht das aus demselben Grund wie ein Vater: sie bzw. der Vater wollen wissen, ob sie nicht betrogen werden, um dadurch einer unzumutbaren Sozialhilfe/Hartz IV./Unterhaltspflicht zu entgegen.
Wieso wird also mit zweierlei Maß gemessen? Ist das Recht des Vaters ein anderes, obwohl er genau das gleiche Interesse wie eine Behörde hat, nämlich zu wissen, ob er zu recht für ein Kind bezahlt?
Ne ne, da lasse ich mich nicht geirren und benenne es so, wie es ist: verlogen.
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
überzeugt! o.T.
- kein Text -
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Nein Tom, der Sachverhalt ist eben nicht anders.
Bei vermuteten Scheinvaterschaften geht eine Behörde her und ordnet diese
Tests an ohne Einverständnis der Betroffenen, das sog.
Selbstbestimmungsrecht entfällt hier komplett.
Du meine Güte - erkundige dich bitte!
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Passend zu ihrer wortreichen Gen-Test5000€-Litanei hat die Abgeordnete bei
der Abstimmung am 13.05.2009 zur Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
dagegen gestimmt.3 Tage Bedenkzeit vor dem Tod eines 12-Wochen alten Menschen sind
für sie nicht zumutbar.
Toll.
Das nenne ich mal konsequent (mein Bauch gehört mir/Deinen Gentest gönn
ich dir nicht).
http://www.abgeordnetenwatch.de/beratungspflicht_bei_spaetabtreibungen-636-175.html
Hardy
Danke für die Info - das hatte ich gar nicht registriert.
Das war die Partei mit dem Slogan "Soldaten sind Mörder", oder?
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Du meine Güte - erkundige dich bitte!
Wenn Du es besser weißt, dann erkläre doch, wie es vor sich geht, wenn vermuteter Scheinvater und Mutter (und Kind) sich weigern.
Danke für Deine Aufklärung.
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Du meine Güte - erkundige dich bitte!
Das muss so geregelt werden, denn den "gekaufte Vater" wird man anders nicht überführen können. Alternativ wird die Vaterschaft nicht anerkannt, solange kein gültiger Test vorliegt.
--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
Biggi Bender's Antwort
Man merkt förmlich, dass Biggi hier unangenehm berührt ist. Ich würde ihr
schon fast Feigheit vorwerfen.
"Soviel (Mannes-)Kraft ist im Rechtsstaat nicht zuviel verlangt."
Immerhin muß keiner bei ihr ran: Sie ist lesbisch.
(nicht daß das hier jemanden verwundern würde...)
.
Biggi Bender's Antwort
Immerhin muß keiner bei ihr ran: Sie ist lesbisch.(nicht daß das hier jemanden verwundern würde...)
.
Wie kommt es bloß, daß ich die spontan so eingeschätzt habe?
--
"Sie müssen sich vergegenwärtigen, daß in jenen Zeiten roher Fortpflanzung durch Lebendgebären die Aufzucht und Erziehung der Kinder in den Händen ihrer Eltern und nicht der staatlichen Normzentralen lag."
(Aldous Huxley: Schöne neue Welt, S. 35)
Biggi Bender's Antwort
"Soviel (Mannes-)Kraft ist im Rechtsstaat nicht zuviel verlangt."
...
...
...
Tilt.
Das ist unkommentierbar.
"Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben."
Nichwahr.
Verdammte Psychopathin... als ob es mangelnde Kraft oder Feigheit wäre, die Männer dazu veranlasst, ihre Vaterschaft angesichts dieser Zahlen berechtigter- und wohl auch begreiflicherweise zu hinterfragen und die das - angesichts der zu erwartenden weiblichen Reaktion - nun mal lieber heimlich machen.
Anstatt das Strafmaß für Personenstandsfälschungen heraufzusetzen und auch durchzusetzen, was "heimliche" Vaterschaftstests obsolet machen würde. Aber oops. Da könnten ja einer Frau Nachteile entstehen.
Weibliche Kraft: Die Männer blöde anquatschen, von denen weib lebt. Mehr ist die Emanzipation nicht.
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Wenn Du es besser weißt, dann erkläre doch, wie es vor sich geht, wenn
vermuteter Scheinvater und Mutter (und Kind) sich weigern.
Danke für Deine Aufklärung.Gruß - Christine
[link=http://www.bmj.de/media/archive/1307.pdf#search="scheinvaterschaften"]Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der
Vaterschaft[/link]
Ich habe mir den Gesetzentwurf durchgelesen.
Seite 24
" Der Grundsatz der sekundären Darlegungslast greift bei der Partei, für die die Voraussetzungen vorliegen (Kläger oder Beklagter).
Er greift deshalb vorliegend zugunsten der anfechtungsberechtigten Behörde.
Sie muss nur die ihr bekannten und in zumutbarer Weise zu ermittelnden Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, vortragen. "
Die Behörde muß anscheinend Indizien zusammentragen,die den Verdacht begründen.
Es steht nirgends in dem Endlos-Text,das die anfechtungsberechtigte Behörde
auch berechtigt sei,einen Vaterschaftstest anzuordnen.
Sie müssen/dürfen im Rahmen ihrer Möglichkeiten prüfen,
ob die Familie tatsächlich wie eine Familie lebt,ob sich Scheinvater/Scheinmutter
um das Kind kümmern und/oder finanziell für es aufkommen.
Das ist die Lage,wie ich sie verstehe,in Normal-Deutsch übersetzt.
ich habe nach einmaligem Durchlesen nichts einen Test betreffend gefunden.
Vielleicht nochmal lesen(Stöhn...)
LG Donna Amaretta
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Und, im täglichen Praxis, wenn die Behörde entscheidet, die überprüfte Familie ist eine normale Familie, dann wird die Vaterschaftsklage des Kuckucksvaters einfach abgeschmettert. Er darf weiter für ein fremdes Kind zahlen.
Fascho Gehabe, erste Sahne.
Nikos
--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
An dieser Stelle ausdrücklich Danke an alle, die sich mit auf die Liste gesetzt haben!
Das waren fast 30 Leute! - sonst wär die Frage unbemerkt in der Historie verschwunden.
Ja mei, und die Biggi, die kann halt nicht anders, gell. Je deutlicher das zum Vorschein kommt, desto besser.
Biggi Bender's Antwort
> Einzige Voraussetzung: Der Mann (die Frau, das Kind) muss sein (ihr)
[quote]Klärungsinteresse offen aussprechen. Soviel (Mannes-)Kraft ist im
Rechtsstaat nicht zuviel verlangt.[/quote]
Das erinnert an den Ausspruch, dass es keinen Bonus für "männliche Feigheit" geben dürfe. Dazu nahm auch Amendt Stellung:
Dass auch Ihre Koalitionspartner Alltagstugenden bemühen und vollmundig fordern: "Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben!" ist kein Zufall, sondern lässt auf tiefe Zuversicht und ein tiefes historisch begründetes Vertrauen in männlichen Mut schließen. Die schiere Angst, dass sich daran in Zukunft etwas ändern könnte, ist allerdings nicht zu verkennen. Nur: als brandneuer Entwurf für die Beziehungen zwischen Männern und Frauen lässt sich diese Konzeption nicht ausgeben, denn sie bleibt bei der Zuweisung und Zuschreibung von Qualitäten an Männer, die auch von Frauen zu erwarten sind. Männliche "Feigheit" (sei es der kleine Junge, der nicht weint, oder der Soldat, der vor dem Feind nicht flieht...) unter Strafe zu stellen, sind Männer gewohnt. Jetzt kommt zu den bisherigen Sanktionen eine neue hinzu, eine Freiheitsstrafe, die sie davon abhalten soll, die Ungewissheit ihrer Vaterschaft aufzuheben. Als feige soll gelten, wer den intimen Zweifel, ohne ihn an die große Glocke zu hängen, ohne Gerichte und partnerschaftliches Plazet ausräumen will. Dass alle Staatsbürger, Männer wie Frauen, Betrug weder praktizieren noch decken sollen, so der demokratische und ethische Anspruch, der ganz gewiss auch für die intimsten Beziehungen gilt, dieser Anspruch scheint durch die nachsichtige Psychologisierung der betrügenden Ehefrau seine Geltung verlieren zu sollen.
Bei Femdisk
> Will fast schon wieder Scheiße rausprügeln
nur fast?
--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
Biggi Bender's Antwort
Immerhin muß keiner bei ihr ran: Sie ist lesbisch.
(nicht daß das hier jemanden verwundern würde...)
Hätte ich aber jetzt wirklich niemals vermutet.
))
Also das Schlimmste an Klischees finde ich ja immer noch, daß sie stimmen. All diese haarigen, bärtigen, kurzhaarigen, doppelnamigen Polit-Femanzen bestätigen doch Tag für Tag, was böse Jungs wie Ch. Bukowski schrieben. Man will es ja vielleicht gar nicht, stemmt sich auch mit aller Kraft gegen die Erkenntnis... und verliert. Das ist beinahe noch gemeiner als der Feminismus an sich.
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Biggi Bender's Antwort
Wie kommt es bloß, daß ich die spontan so eingeschätzt habe?
Reiner Zufall, 50:50-Chance, nehme ich mal an?
Nee,war nur Spaß. *gg*
--
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MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Biggi Bender's Antwort
Ja, Mirko, das ist doch der Punkt. Wo war jemals von einem Bonus für angebliche Feigheit die Rede? Staatlich finanzierte Tests -so wie staatlich finanzierte Abtreibung- wären vielleicht ein solcher. Meinetwegen auch die Anerkennung eines heimlichen Tests vor Gericht. Davon war nie, nirgends unter Männerrechtlern die Rede! Nur um die ach so hoch gehaltene Selbstbestimmung -wenn es sich um Frauen dreht- ging es.
Was Biggi Bender Feigheit nennt, ist Verantwortung. Die meisten Männer wollen erst wissen, ob ihr Verdacht berechtigt ist, bevor sie überhaupt nur daran denken, ihre Familie zu zerstören. Und genau bei dieser Verantwortung will dieses Stück Kacke samt aller Funktionärinnen Männer packen: kein Test ohne totale Zerstörung, sucht es euch aus. *hämischgrins* Ihr wißt ja, wo Kinderrecht auf Väter und eure Rechte etwa angesiedelt sind im Falle des Falles.
> Will fast schon wieder Scheiße rausprügeln
nur fast?
Ich versuche mich sozialverträglich und strafrechtlich irrelevant zu artikulieren. 
Grüßla,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Biggi Bender's Antwort
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Zu Biggis Ausführungen :
1. Der (rechtliche) Vater lässt heimlich eine Abstammungsuntersuchung auf Grundlage einer Probe des Kindes vornehmen, um zu testen, ob das Kind das eigene ist.
Ja, genau das sollte möglich sein. Eine Alternative wäre, die Vaterschaft nicht mehr automatisch zu unterstellen, d.h den Passus "als Vater gilt der Ehemann". Da nun mal die Ehe vollständig demontiert wurde, hat dieser Passus keine Berechtigung mehr.
2. Der potentielle biologische (aber nicht rechtliche) Vater lässt einen solchen heimlichen Test durchführen (z.B. mit der Motivation die Ehe des rechtlichen und sozialen Vater zu sprengen).
Um solches zu verhindern, sollte die Vaterschaft obligatorisch nach der Geburt von Amtes wegen festgestellt werden.
3. Die Mutter lässt heimlich einen Test auf Grundlage einer Probe des Kindes vornehmen, weil sie eine Verwechslung im Krankenhaus vermutet.
Das sollte ihr erlaubt sein. Wo liegt das Problem ?
4. Das Kind lässt heimlich einen Test auf Grundlage einer Probe von Vater und/oder Mutter vornehmen, um zu erfahren, wer die wahren Eltern sind. Der Vater hat z.B. kein Interesse daran, das auf diesem Wege herauskommt, dass er zeugungsunfähig ist und daher zur Zeugung eine Samenspende notwendig war.
Ein Kind sollte das Recht haben, über seine Abstammung Bescheid zu wissen.
5. Die Mutter lässt heimlich einen Test auf Grundlage von Proben des (rechtlichen oder potentiell biologischen) Vaters und Kindes vornehmen, um sich über die Vaterschaft sicher zu sein.
Deshalb nocheinmal : Der Personenstand des Kindes wird festgestellt, und dann gibt es all diese zum Teil problematischen Szenarien nicht mehr.
6. Andere Verwandte oder Fremde lassen heimlich auf Grundlage von Proben von Eltern und Kind einen Test vornehmen, um entweder die Elternschaft oder ein Verwandschaftsverhältnis zu klären. Dies könnte z.B. dazu genutzt werden diese Familie unter Druck zu setzen indem man damit droht das Geheimnis zu lüften.
Ein Scheinargument, denn ein solches Verhalten ist schon strafbar. Stichworte Persönlichkeitsrechte und Erpressung.
Da ist das Verbot heimlicher Tests doch ein guter Schutz, oder?
Nein, ist es nicht. Wer genug kriminelle Energie hat für Erpressung, der wird sich auch von einem Verbot nicht abschrecken lassen.
PF
Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet
Danke für diese ergänzenden Infos, wobei d. Sachverhalt etwas anders
gelagert ist und evtl.? auch auf Frauen angewendet wird.
Noch zwei Links/Texte zum Thema:
Hier noch 2 Links zum Thema
Gesetz zur Anfechtung von Scheinvaterschaften tritt zum 1.6.2008 in Kraft
Am 1.6.2008 tritt die nächste Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Kraft.
Die §§ 79, 87 und 90 AufenthG wurden dahingehend geändert, dass nun staatlichen
Behörden die Möglichkeit eingeräumt wird, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten,
wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche
Vaterschaft zugrunde liegt. Wir berichteten in Schnellinfo 1/2008.
Das Gesetz wurde am 18. März 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
(Teil I Nr. 9, S. 313, Download).
Dabei geht es um Fälle, in denen ein deutscher Mann formal die Vaterschaft
für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren.
Nach einer Statistik, die die Innenminister der Bundesländer 2003/2004 erhoben haben,
wurden innerhalb eines Jahres knapp 1.700 unverheirateten ausländischen Müttern
deutscher Kinder, die zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig waren,
aufgrund dieser Anerkennung ein Aufenthaltstitel erteilt.
Der Gesetzentwurf ergänzt die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im
Bürgerlichen Gesetzbuch um ein Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle.
Die für die Anfechtung zuständige Behörde sollen die Länder entsprechend
den Bedürfnissen vor Ort selbst bestimmen können.
Die Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn zwischen dem Kind und dem Anerkennenden
keine sozial-familiäre Beziehung besteht
oder im Zeitpunkt der Anerkennung bestanden hat.
Dadurch soll verhindert werden, dass durch die Anfechtung eine vom Grundgesetz
in Artikel 6 geschützte Familie auseinander gerissen wird.
Außerdem setzt die Anfechtung voraus, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft
rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt
des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen werden.
Dieses Kriterium soll dazu dienen,
die Missbrauchsfälle zu erfassen, die mit diesem Gesetz unterbunden werden sollen:
Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden,
nicht allein wegen der Aufenthaltspapiere, so das Bundesjustizministerium.
Die Anfechtung setzt weiter voraus, dass der Anerkennende nicht der leibliche Vater
des Kindes ist (allgemeine Anfechtungsvoraussetzung).
Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft
des Anerkennenden mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes.
http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/2805/index.html
Wie Zuwanderer oft problemlos in Berlin bleiben können
Montag, 14. Juli 2008 0 - Von Stefan Schulz
Wer als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung braucht, hat in Berlin gute Chancen,
wenn er eine alleinerziehende Frau kennt. Lässt diese ihn als Vater eintragen,
ist ihm die Genehmigung so gut wie sicher. Denn für die Überprüfung der Vaterschaft
sind die Bezirke zuständig. Und wer umzieht bringt die Ämter oft ausreichend
durcheinander, um seine Ruhe zu haben.
...
hier weiter:
http://www.morgenpost.de/berlin/article699082/Wie_Zuwanderer_oft_problemlos_in_Berlin_bleiben_koennen.html
LG Donna Amaretta
Biggi Bender's Antwort
PF
.....um zu testen, ob das Kind das eigene ist.
.....mit der Motivation die Ehe des rechtlichen und sozialen Vater zu sprengen.
.....der Vater hat z.B. kein Interesse daran, das auf diesem Wege herauskommt, dass er zeugungsunfähig ist
Na, schneidet "der Mann in Biggi Benders Weltbild" nicht unheimlich gut ab???
vgl. hierzu den Kommentar von nihi:
Was Biggi Bender Feigheit nennt, ist Verantwortung. Die meisten Männer wollen erst wissen, ob ihr Verdacht berechtigt ist, bevor sie überhaupt nur daran denken, ihre Familie zu zerstören. Und genau bei dieser Verantwortung will dieses...
Aber zu:
3. Die Mutter lässt heimlich einen Test auf Grundlage einer Probe des Kindes vornehmen, weil sie eine Verwechslung im Krankenhaus vermutet.
Das sollte ihr erlaubt sein. Wo liegt das Problem ?
Sie müsste ja auch zu 100 % wissen, wer die tatsächlichen biologischen Eltern sind, sonst gibt's auch keine Einverständniserklärung. Oder verstehe ich da was falsch? Wer soll denn stellvertretend für das Neugeborene das Einverständnis abgeben? Die vermuteten Eltern dürften das ja rechtlich nicht, oder? Das irritiert mich wirklich.
Biggi Bender's Antwort
Sie müsste ja auch zu 100 % wissen, wer die tatsächlichen biologischen
Eltern sind, sonst gibt's auch keine Einverständniserklärung. Oder verstehe
ich da was falsch? Wer soll denn stellvertretend für das Neugeborene das
Einverständnis abgeben? Die vermuteten Eltern dürften das ja rechtlich
nicht, oder? Das irritiert mich wirklich.
Das ist doch Augenwischerei. In diesem Fall besteht zwischen Mann und Frau doch kein Interessenskonflikt. Der Test könnte somit, falls Zweifel bestehen, gerichtlich beantragt werden, ohne dass sich jemand kompromitiert fühlen müsste.
Und wenn dann noch das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Wellensittich Hans beachtet wird, steht dem doch nichts entgegen.
PF
vielen Dank! o.T.
- kein Text -
Biggi Bender's Antwort
Na, ich denke doch, dafür gibt's den guten alten 1626a. Entweder das Kind kann qua Ehe einem Kuckucksvater angehängt werden (dann hat ER den Schwarzen Peter), oder Muddi ist konsequenterweise alleinverfügungsberechtigt. Was Schwarze Peter für von ihr Auserwählte nicht ausschließt. Die haben allerdings keinerlei Rechte, nur Pflichten.
Natürlich wacht Muddi auch selbstlos über die Entscheidungen des Kindes in Wahrung seines "informationellen Selbstbestimmungsrechts". *BRÜLL*
Das Ganze stinkt dermaßen offensichtlich an allen Ecken und Enden, daß es eigentlich fast unglaublich ist, daß hier solche Gesetze gelten. Aber es ist so, und daran sind maßgeblich sog. "Männer" schuld, mehr noch als Femanzen. Wir haben es insofern nicht besser verdient, als daß die Armin Luschis, Volker Tritt-Ihns und derlei Gesockse sich ohne vernehmlichen Widerspruch als unsere Interessenvertreter aufspielen dürfen. Es wird noch nicht einmal bei Wahlen bestraft, also auch nicht im Wahlkampf berücksichtigt.
Wieviele Mitglieder und Unterstützer haben MANNdat und VafK nochmal? Wie war nochmal die Beteiligung bei den Väterdemos in Berlin? Sind wir mehr als ein paar Dutzend unter 40 Mio. Männern in Deutschland? Welchen männlichen Wähleranteil haben Grüne *würg*, SED *kotz* und SPD?
Männer? Selbst schuld.
((
Grüßla,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Biggi Bender's Antwort
Wie schön könnte diese Welt sein... ohne dieses Drecks-Gesindel...
Biggi Bender's Antwort
> Männer? Selbst schuld.
((
Sie wissen es nicht besser; erst wenn es zu spät ist.
--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
Offener Brief von Prof. Amendt an Frau Zypries wegen Vaterschaftstests
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Zwar schon etwas älter, aber immer wieder lesenswert:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=15544
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Lesben in der Politik
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Also, ich bin ja durchaus bemüht, nicht unnötig zu pauschalisieren oder Menschen vorzuverurteilen. Allerdings würde mich jetzt langsam wirklich mal brennend interessieren, wieviele von den Politikerinnen, die männerfeindliches Zeug von sich geben und mit ihren Gesetzen und Regelungen einen Keil zwischen Männer und Frauen treiben und Familien zerstören, lesbisch sind.
--
"Sie müssen sich vergegenwärtigen, daß in jenen Zeiten roher Fortpflanzung durch Lebendgebären die Aufzucht und Erziehung der Kinder in den Händen ihrer Eltern und nicht der staatlichen Normzentralen lag."
(Aldous Huxley: Schöne neue Welt, S. 35)
Traumatisierte SoldatInnen
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Ha! Die Frau ist wirklich gut!
Auszug aus einer Antwort von ihr am 04.03:
"Unbestritten ist, dass der Einsatz mit erheblichen körperlichen und seelischen Belastungen für die SoldatInnen und ihre Angehörigen verbunden ist. Die Problematik ist deshalb zu Recht in den Medien aufgegriffen worden. Sicherlich kennen Sie den vor einigen Wochen in der ARD ausgestrahlten Film über einen Afghanistan-Heimkehrer, der vielen ZuschauerInnen die möglichen Auswirkungen für die beteiligten SoldatInnen näher gebracht hat.
Die Zahl der von psychischen Problemen - u. a. sogenannte posttraumatische Belastungsstörungen - betroffenen SoldatInnen hat sich in den letzten Jahren verdreifacht. Im Deutschen Bundestag haben sich deshalb die Mehrzahl der Fraktionen dieser Problematik angenommen und einen interfraktionellen Antrag "Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) stärken und weiterentwickeln" in den Deutschen Bundestag eingebracht (...)"
SoldatINNEN????????????????????????????????????????????????????
--
"Sie müssen sich vergegenwärtigen, daß in jenen Zeiten roher Fortpflanzung durch Lebendgebären die Aufzucht und Erziehung der Kinder in den Händen ihrer Eltern und nicht der staatlichen Normzentralen lag."
(Aldous Huxley: Schöne neue Welt, S. 35)
Lesben in der Politik
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Also, ich bin ja durchaus bemüht, nicht unnötig zu pauschalisieren oder
Menschen vorzuverurteilen. Allerdings würde mich jetzt langsam wirklich mal
brennend interessieren, wieviele von den Politikerinnen, die
männerfeindliches Zeug von sich geben und mit ihren Gesetzen und Regelungen
einen Keil zwischen Männer und Frauen treiben und Familien zerstören,
lesbisch sind.
... das machen wir doch ganz einfach. Ich mach einen neuen Thread auf, bastel eine Tabelle - abrufbar nach Fraktionen - und ihr liefert mir die Infos, wer von den MdBInnen lesbisch ist. Übersicht sollte bis zum WE stehen...
Herzlicher Gruß - Hemsut
Nicht ohne meine Mutter?
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Eine sehr ausführliche Analyse zu den sog. Genstests/heimliche Vaterschaftstests findet man in dem verlinkten Dokument:
http://hans-uwe-scharnweber.de/downloads/publikationen/Politisches/Nicht_ohne_meine_Mutter.doc
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Zu Biggi Benders im Titel genannten Ausspruch habe ich gesucht und die Originalquelle nicht mehr gefunden. Dafür aber im Archiv des gelben Forum zu o.g. Spruch.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Zu Biggi Benders im Titel genannten Ausspruch habe ich gesucht und die
Originalquelle nicht mehr gefunden. Dafür aber im Archiv des gelben Forum
zu o.g. Spruch.
... wie, nicht mehr gefunden? Haben die das gelöscht?
Fragender Gruß - Hemsut
Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben
... wie, nicht mehr gefunden? Haben die das gelöscht?
Fragender Gruß - Hemsut
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0105/none/0134/index.html
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0106/politik/0065/index.html
Da ich nicht weiß, wie lange der Ursprungsartikel war oder ob der tatsächlich nur dieses kurze Statement enthalten hat, kann ich mehr nicht bieten.
Informierte Grüße - Christine 
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0105/none/0134/index.htmlDa ich nicht weiß, wie lange der Ursprungsartikel war oder ob der
tatsächlich nur dieses kurze Statement enthalten hat, kann ich mehr nicht
bieten.Informierte Grüße - Christine
... herzlichen Dank!
Jetzt auch informiert - Hemsut 