größere Wohnung
Vater in Not, Saturday, 16.05.2009, 13:47 (vor 6068 Tagen)
Hallo,
kurz meine Geschichte: Meine Ex ist mit nem Neuen abgehauen. Zum Glück hat sie mir meine Tochter noch gelassen. Wegen Kindergeld hat sie meine Tochter bei sich angemeldet (alleinige Sorge bei der Mutter). "Sie würde mir die Tochter allerdings wegnehmen wenn ich keinen Unterhalt zahlte."
Daher bin ich chronisch pleite obwohl ich hart arbeite. Nun habe ich gehört, dass die Arge bei Mädchen größere Zimmer bzw. mehr Wohnraum bezahlt als bei Jungs. Ich denke ich greife der Gesellschaft nicht in die Tasche wenn ich dieses Angebot nutzte.
Jemand hat mir das Forum WGVDL empfohlen, da hier Leute posten, die Plan hätten. Nun Meine Frage: Wie komme ich an Wohnraumbezuschussung heran, wenn das Kind nicht bei mir gemeldet ist? Wie komme ich an die Mädchen-Mehrbzzuschussung heran?
Wäre dankbar für Hinweise da sich offenbar keiner für Väter zuständig fühlt.
Ich bin nicht so gut mit tippen und zeitlich eingebunden, daher werde ich mich nicht häufig melden können. Also nicht wundern.
Mit freundlichen Grüßen
Not-Papa
größere Wohnung
vturm
, Saturday, 16.05.2009, 14:08 (vor 6068 Tagen) @ Vater in Not
Hier auch mal reinklicken:
www.pappa.com
www.vafk.de
www.vaeternotruf.de
Deine Ex hat das alleinige Sorgerecht und du hast nen Tochter-Leasingvertrag mit der Ex abgeschlossen, der als Basis Unterhaltszahlungen voraussetzt? Oder wie? Oder was? Oder versteh ich da was falsch?
größere Wohnung
Mustrum, Saturday, 16.05.2009, 14:30 (vor 6068 Tagen) @ vturm
Hier auch mal reinklicken:
www.pappa.com
www.vafk.de
www.vaeternotruf.de
Deine Ex hat das alleinige Sorgerecht und du hast nen
Tochter-Leasingvertrag mit der Ex abgeschlossen, der als Basis
Unterhaltszahlungen voraussetzt? Oder wie? Oder was? Oder versteh ich da
was falsch?
Hört sich genau so an. Und der Witz ist, dass solche krassen Fälle vom deutschen Familienrecht nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern gar begünstigt werden.
Sogar das Kindergeld streicht die Alte ein, obwohl das Kind beim ihr Unterhalt zahlenden Vater lebt... Heilige Scheiße...
Tricky... die Frau hat hier alle Hebel in der Hand und offenbar auch keinerlei Skrupel dem Kind oder gar dem Mann gegenüber...
Die einzige Möglichkeit dürfte hier sein, sich das Sorgerecht zu verschaffen, denn das Kind (bzw. die Emotionen des Vaters dem Kind gegenüber) alleine ist ja das Erpressungspotential.
Nur: wenn die Alte ihre wirtschaftliche Basis flöten gehen sieht, wird sie voraussichtlich ziemlich eklig.
größere Wohnung
der_quixote, Saturday, 16.05.2009, 14:37 (vor 6068 Tagen) @ Mustrum
ich kenne ein solches verhalten mittels Hörensagen und über Dritte.
Dabei handelt es sich um GebärerINNEN mit Migrationshintergrund per zweitem Heiratsmarkt, von denen man denkt, sie lächeln dich fortwährend an..
Die scheinen nicht so ein wirkliches Verhältnis zu haben.
Frank
größere Wohnung
Dampflok, Saturday, 16.05.2009, 14:43 (vor 6068 Tagen) @ Mustrum
Nur: wenn die Alte ihre wirtschaftliche Basis flöten gehen sieht, wird sie
voraussichtlich ziemlich eklig.
Darum sollte er sich beraten lassen, in wieweit er sich die Zeit, in der er das Kind hat, von Zeugen dokumentieren läßt und diese Zeit möglichst lange anwachsen lassen, sodaß schon aufgrund der dann langen Zeit, in der die Tochter beim Vater lebt, die Mutter nichts mehr in Puncto Sorgerecht zu Melden hat. Wir kennen aber nicht alle Fakten und das ist vielleicht gut so.
.
größere Wohnung
Dampflok, Saturday, 16.05.2009, 14:39 (vor 6068 Tagen) @ vturm
Hier auch mal reinklicken:
www.pappa.com
www.vafk.de
www.vaeternotruf.de
Deine Ex hat das alleinige Sorgerecht und du hast nen
Tochter-Leasingvertrag mit der Ex abgeschlossen, der als Basis
Unterhaltszahlungen voraussetzt? Oder wie? Oder was? Oder versteh ich da
was falsch?
Für mich klingt das also ob die Ex die Tochter zumindest solange "hergibt" bis sie die Beziehung zum Neuen so gefestigt hat, daß er die Tochter in der demnächst gemeinsamen Wohnung akzeptieren muß um Sex zu bekommen.
Dann, Pappa in Not, bist Du die Tochter wahrscheinlich los. Du dienst jetzt offenbar quasi als Notnagel, um das für den Aufbau ihrer neuen Beziehung lästige Kind erst mal zu "parken".
Es könnte also durchaus sein, daß das Kind nicht aus Großzügigkeit sondern aus Angst um die neue Beziehung "verliehen" wird. Der Neue hat schließlich mit Deiner Tochter nichts zu tun und hätte Deine Ex sicher lieber ohne Kind als mit.
Weitere strategische Tips solltest Du in persönlichem Kontakt mit dem VafK bekommen. Bedenke, der Feind liest hier mit. Es kommt drauf an was Du willst, Kind und/oder Geld.
Viel Glück!
.
größere Wohnung
Tom, Saturday, 16.05.2009, 15:03 (vor 6068 Tagen) @ Dampflok
Es ist schon alles gesagt: Die o.g. Vätervereine sind die richtigen Ansprechpartner.
Bleibt nur noch zu sagen: Völlig krasse Geschichte, aber bei der derzeitigen Gesetzeslage normal und bestimmt kein Ausnahmefall.
Dir, Papa in Not, Alles Gute !
größere Wohnung
der_quixote, Saturday, 16.05.2009, 14:33 (vor 6068 Tagen) @ Vater in Not
moin,
ich kann mich nur anschliessen. Melde Dich in einem oder verschiedenen Väterforen an.
Der derzeitige Status gibt dir keinerlei Recht irgendwelche Anträge für das Kind zu stellen.
Du befindest Dich m.E.n. sogar in einer prekären Situation, was die Machtausübung der GebärerINN über Dich betrifft.
Oder hast Du irgendwas schriftliches ?
Gruss Frank
größere Wohnung
Mr.Präsident, Saturday, 16.05.2009, 16:09 (vor 6068 Tagen) @ Vater in Not
... Meine Ex ist mit nem Neuen abgehauen. Zum Glück hat
sie mir meine Tochter noch gelassen. Wegen Kindergeld hat sie meine Tochter
bei sich angemeldet (alleinige Sorge bei der Mutter). "Sie würde mir die
Tochter allerdings wegnehmen wenn ich keinen Unterhalt zahlte." ...
Was schrieben Alice Schwätzer und Co. bei Fällen die umgekehrt gelagert waren(?) : "Schwanz ab!"
Sinngemäß sollte es heute heißen: Ab zur Ent-Fotzung mit der alten Nutte!
Also schreibe ich: Fotze raus bei der Nutte.
verlangt Ent-Fotzungen - der Präsi
größere Wohnung
Pilatus, Saturday, 16.05.2009, 17:07 (vor 6068 Tagen) @ Vater in Not
Hallo!
Aufgrund des Umgangsrechts mit den Kindern wird in der Regel mehr Wohnraum genehmigt. Das ist Verhandlungssache mit der ARGE. Die Kinder brauchen ein eigenes Kinderzimmer!!! Ich würde ca 60-70 qm als angemessen ansehen und dies auch durchsetzen. Mit den richtigen Urteilen kommt mann bei der ARGE ziemlich
schnell an sein Ziel. Hier mal ein richtig gutes Forum für Harz und Co. Dort bekommt mann zur fast jedem Problemchen ein passendes Urteil http://www.sozialticker.com/forum/
Noch etwas zu den qm Zahlen. Es ist eigentlich egal wie gross die Wohnung ist oder wird und wieviel Zimmer sie hat. Jede Stadt hat Ihre Preise die als angemessen gelten.
Die Problematik ist jedoch, dass diese Preise meist zu niedrig angesetzt sind, da die ARGE sich nicht an denMietspiegel hält. Ein Vermieter vermietet aber in der Regel nur nach Mietspiegel da er wirtschaftlich denken muss. Die ARGE kennt solche Begriffe aber nicht, sondern nur unrealistische Zahlen und Vorschriften die besagen, wieviel eine Wohnung kosten darf. Demnach ziehen immer mehr Harz4 Menschen in so genannte Sozialschwache Ecken in denen die Wohnungen kaum was kosten. Gettobildung nenne ich sowas dieser mann sich zur Wehr setzen sollte, da sie einen negativen Kreislauf auslöst. das Sorgerecht kann auch jmd haben bei dem die Kinder nicht leben. Es gibt in den meisten Beziehungen ja einen Elternteil bei dem die Kinder leben und der halt den Betreuungsunterhalt leistet und das Sorgerecht hat. Und einen Elternteil der ein Umgangsrecht ( aber auch das Sorgerecht nach der Ehe automatisch hat) und eben Unterhaltspflichtig ist. Bei dem lebt das Kind aber nicht, sondern ist ja immer nur zu Besuch da.
Ich denke in Deinem Fall handelt es sich ja um eine Art Mitbetreuung die da stattfindet....Dass für Mädchen mehr Wohnraum vorgesehen ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das wäre ja kriminell.
Aber da das Kind eben nur bei einem gemeldet sein kann, kann auch nur einer derjenige sein, dem das Kind zugerechnet wird. Meist wird das der sein, dem ja auch das Kindergeld ausgezahlt wird und der auch andere Sozialleistungen für das Kind bekommt. Du bist sozusagen der Unterhaltsklave. Spurst du, bekommst du dein Kind ab und an zu sehen. Wags du aufzubegehren, war es das. Du bist ganz schön in der Scheisse. Du riskierst den Untergang. Um es halbwegs erträglich zu machen bleibt dir nur dich mit der Arge konstruktiv an einen Tisch zu setzen. Keine Pöbeleien, kein Gelalle, einfach die Fakten ruhig präsentieren.
größere Wohnung
Pööhser Frauenfeind, Saturday, 16.05.2009, 17:55 (vor 6068 Tagen) @ Vater in Not
Hallo,
kurz meine Geschichte: Meine Ex ist mit nem Neuen abgehauen. Zum Glück hat
sie mir meine Tochter noch gelassen. Wegen Kindergeld hat sie meine Tochter
bei sich angemeldet (alleinige Sorge bei der Mutter). "Sie würde mir die
Tochter allerdings wegnehmen wenn ich keinen Unterhalt zahlte."
Das Kindergeld steht doch wohl demjenigen zu, der zur Hauptsache materiell für das Kind aufkommt. Was die Frau da abzieht ist ein Witz, um es mal moderat auszudrücken.
Daher bin ich chronisch pleite obwohl ich hart arbeite. Nun habe ich
gehört, dass die Arge bei Mädchen größere Zimmer bzw. mehr Wohnraum bezahlt
als bei Jungs. Ich denke ich greife der Gesellschaft nicht in die Tasche
wenn ich dieses Angebot nutzte.
Lass dich beraten und dokumentiere, sammle Belege. Wenn deine Tochter schon längere Zeit bei dir wohnt, und sich deine Ex so gut wie gar nicht um sie kümmert, aber das Kindergeld einstreicht, dann beantrage das alleinige Sorgerecht und damit verbunden, Alimentenzahlungen von ihr.
Jemand hat mir das Forum WGVDL empfohlen, da hier Leute posten, die Plan
hätten. Nun Meine Frage: Wie komme ich an Wohnraumbezuschussung heran, wenn
das Kind nicht bei mir gemeldet ist? Wie komme ich an die
Mädchen-Mehrbzzuschussung heran?
Dazu kann ich dir leider nichts sagen. Aber der Vafk ist glaub ich keine schlechte Anlaufstelle.
Gruss PF
... kleinere Wohnung beantragen ...
Mr.Präsident, Saturday, 16.05.2009, 19:38 (vor 6068 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind
Das Kindergeld steht doch wohl demjenigen zu, der zur Hauptsache materiell
für das Kind aufkommt. Was die Frau da abzieht ist ein Witz, um es mal
moderat auszudrücken.
Falschaussage im Dienst!
Kindergeld kann der beantragen (und steht auch dem zu), bei dem das Kind gemeldet ist. Auch Unterhalt! Eben kein Witz.
Lass dich beraten und dokumentiere, sammle Belege. Wenn deine Tochter
schon längere Zeit bei dir wohnt, und sich deine Ex so gut wie gar nicht um
sie kümmert, aber das Kindergeld einstreicht, dann beantrage das alleinige
Sorgerecht und damit verbunden, Alimentenzahlungen von ihr.
Der Fall, dass ein nichtsorgeberechtigter Vater das Sorgerecht einklagt ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Mit obigen Aussagen verdienen findige Anwälte derzeit viel Geld für nix.
Jemand hat mir das Forum WGVDL empfohlen, da hier Leute posten, die
Plan haben...
... Wie komme ich an Wohnraumbezuschussung heran...?
An Wohnraumbezuschussung wird die assoziale Fotze "rankommen", weil
a) das Kind bei ihr gemeldet ist und
b) die Alte besser jammern kann als Frau Mutter und Opferin
hat Plan - der Präsi
... kleinere Wohnung beantragen ...
Pööhser Frauenfeind, Sunday, 17.05.2009, 13:44 (vor 6067 Tagen) @ Mr.Präsident
Das Kindergeld steht doch wohl demjenigen zu, der zur Hauptsache
materiell
für das Kind aufkommt. Was die Frau da abzieht ist ein Witz, um es mal
moderat auszudrücken.
Falschaussage im Dienst!
Kindergeld kann der beantragen (und steht auch dem zu), bei dem das Kind
gemeldet ist. Auch Unterhalt! Eben kein Witz.
Das klingt jetzt sehr nach "Neues aus der Bundesrepublik Absurdistan". So mit ein klein wenig Logik müsste doch klar sein, dass das Kind an dem Ort wohnt, wo es gemeldet ist, dass davon ganz selbstverständlich ausgegangen wird. Falls auch solch elementare und logische Verknüpfungen nicht mehr gelten sollten, würd ich mich so langsam mal mit dem Thema Auswanderung beschäftigen.
Der Fall, dass ein nichtsorgeberechtigter Vater das Sorgerecht einklagt
ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Mit obigen Aussagen verdienen
findige Anwälte derzeit viel Geld für nix.
Hier ist Kampf angesagt. Der Fall ist so eindeutig missbräuchlich geprägt, dass, sofern noch so etwas wie Rechtssprechung existiert, dem Vater das Sorgerecht zugeteilt werden müsste. Der Zustand müsste aber über längere Zeit bestehen bleiben, so dass man von gefestigten Verhältnissen ausgehen könnte, also nicht zwei Wochen oder so. Aber dafür gibts ja Anwälte.
PF
... kleinere Wohnung beantragen ...
Mr.Präsident, Sunday, 17.05.2009, 17:14 (vor 6067 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind
Das Kindergeld steht doch wohl demjenigen zu, der zur Hauptsache
materiell für das Kind aufkommt.
..., sagt die Spiegelin
Das klingt jetzt sehr nach "Neues aus der Bundesrepublik Absurdistan".
Klingt nicht sondern isses.
So mit ein klein wenig Logik müsste doch klar sein, dass das Kind an dem Ort
wohnt, wo es gemeldet ist, dass davon ganz selbstverständlich ausgegangen
wird.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Kindergeld dahin gezahlt wird wo das Kind gemeldet ist. Wundert auch nicht, dass so wenig berichtet wird. Die Alte wird das Kind sofort abholen wenn der Vater auch nur piep sagt. Kindeserpressung vom Feinsten, staatlich subventioniert, Millionenfach.
Richtig:
Falls auch solch elementare und logische Verknüpfungen nicht mehr
gelten sollten, würd ich mich so langsam mal mit dem Thema Auswanderung
beschäftigen.
Zu Sorgerechtseinklagbarkeit nichtsorgeberechtigter Väter:
Hier ist Kampf angesagt. Der Fall ist so eindeutig missbräuchlich geprägt,
dass, sofern noch so etwas wie Rechtssprechung existiert, dem Vater das
Sorgerecht zugeteilt werden müsste.
Das ist genauso geltendes Recht wie "erhöhte Erwerbsobliegenheit" usw. Es gibt diese "Rechtsprechung" und die ist "rechtens". Kampf deswegen läuft seit Jahrzehnten im Hintergrund. JEDOCH, die Spigelin berichtet, dass Frauen benachteiligt seien und Pudel glauben den Scheiß auch noch.
Der Zustand müsste aber über längere Zeit bestehen bleiben, so dass man
von gefestigten Verhältnissen ausgehen könnte, also nicht zwei Wochen oder > so. Aber dafür gibts ja Anwälte.
Das nennt sich "Prinzip von Kontinuität und Bindung", und wird dann angewendet wenn eine nichtsorgeberechtigte Mutter das Kind entführt und 3 Jahre später in Argentinien geschnappt wird. Betonung: Mutter. MÜSSTE eben.
Der Väter bekommen in der Regel bei derartigen Fällen Umgangsausschluss, "da dem Kind der Elternkonflikt nicht zuzumuten ist" und das Kind ja bei der Mutter ist.
- der Präsi
größere Wohnung
roger, Saturday, 16.05.2009, 19:57 (vor 6068 Tagen) @ Vater in Not
bearbeitet von roger, Saturday, 16.05.2009, 20:04
Dampfen wir die Kacke mal ein:
"Nun habe ich gehört, dass die Arge bei Mädchen größere Zimmer bzw. mehr Wohnraum bezahlt als bei Jungs... Wie komme ich an die Mädchen-Mehrbezuschussung heran?"
Für mich bist Du eine gefake Provokation, möglicherweise aus einem Mösenforum. Aber Du kannst dich ja entlasten. Biete uns doch mal ein paar Links an, Erna.
mit unfreundlichen Grüßen
roger
--
fight sexism - fuck 12a GG
größere Wohnung
Nihilator
, Bayern, Sunday, 17.05.2009, 17:24 (vor 6067 Tagen) @ Vater in Not
Jemand hat mir das Forum WGVDL empfohlen, da hier Leute posten, die Plan
hätten. Nun Meine Frage: Wie komme ich an Wohnraumbezuschussung heran, wenn
das Kind nicht bei mir gemeldet ist? Wie komme ich an die
Mädchen-Mehrbzzuschussung heran?
Stimmt das eigentlich, daß für Mädchen höhere Zuschüsse für größeren Wohnraum gewährt werden? Mit welcher Begründung denn das??
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
größere Wohnung
Hemsut, Sunday, 17.05.2009, 20:40 (vor 6067 Tagen) @ Nihilator
Jemand hat mir das Forum WGVDL empfohlen, da hier Leute posten, die Plan
hätten. Nun Meine Frage: Wie komme ich an Wohnraumbezuschussung heran,
wenn
das Kind nicht bei mir gemeldet ist? Wie komme ich an die
Mädchen-Mehrbzzuschussung heran?
Stimmt das eigentlich, daß für Mädchen höhere Zuschüsse für größeren
Wohnraum gewährt werden? Mit welcher Begründung denn das??
... Quatsch. So weit sind wir nun auch wieder nicht.
Auskünfte aller Art - Hemsut
größere Wohnung
guest2, Sunday, 17.05.2009, 20:56 (vor 6067 Tagen) @ Hemsut
Stimmt das eigentlich, daß für Mädchen höhere Zuschüsse für größeren
Wohnraum gewährt werden? Mit welcher Begründung denn das??
... Quatsch. So weit sind wir nun auch wieder nicht.
So weit waren wir uebrigens frueher schon mal, hoehere Sozialhilfe fuer Frauen weil die ja kosmetische Beduerfnisse haben (der hoehere Kalorienbedarf der Maenner hat hingegen wohl nie interessiert).
Analog auch die neulich erst vor Gericht gewesene Geschichte mit hoeherem Taschengeld fuer Frauen im Knast.
MfG
größere Wohnung
roger, Monday, 18.05.2009, 00:47 (vor 6066 Tagen) @ Nihilator
Stimmt das eigentlich, daß für Mädchen höhere Zuschüsse für größeren
Wohnraum gewährt werden? Mit welcher Begründung denn das??
Das jemand wie Du ernsthaft eine solche Frage stellt, zeigt mir, in welchem "Zustand" sich dieses Land befindet.
gruß roger
--
fight sexism - fuck 12a GG
größere Wohnung
Nihilator
, Bayern, Monday, 18.05.2009, 01:17 (vor 6066 Tagen) @ roger
Das jemand wie Du ernsthaft eine solche Frage stellt, zeigt mir, in
welchem "Zustand" sich dieses Land befindet.gruß roger
In einem guten? *g*
Roger, ich hätte dazu einfach gern Näheres gewußt. Anordnungen, Fallbeispiele, was es eben gibt, wenn es denn was gibt. Natürlich ist mir klar, daß der Ermessensspielraum einer Betreuerin bei der ARGE im Zweifel locker dafür ausreicht, sowas auch ohne jede Grundlage zu ermöglichen. Das haben Spielräume so an sich; das war ja aber auch nicht meine Frage.
Manchmal kann selbst ich gestählte Forensau nicht gleich alles glauben, was ich lese. Oder "will", unbewußt, trifft's vielleicht eher. Da mußt Du doch nicht gleich mit mir schimpfen, mein Guter. 
Grüßla,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
größere Wohnung
roger, Monday, 18.05.2009, 16:04 (vor 6066 Tagen) @ Nihilator
Das jemand wie Du ernsthaft eine solche Frage stellt, zeigt mir, in
welchem "Zustand" sich dieses Land befindet.gruß roger
In einem guten? *g*Roger, ich hätte dazu einfach gern Näheres gewußt. Anordnungen,
Fallbeispiele, was es eben gibt, wenn es denn was gibt. Natürlich ist mir
klar, daß der Ermessensspielraum einer Betreuerin bei der ARGE im Zweifel
locker dafür ausreicht, sowas auch ohne jede Grundlage zu ermöglichen. Das
haben Spielräume so an sich; das war ja aber auch nicht meine Frage.Manchmal kann selbst ich gestählte Forensau nicht gleich alles glauben,
was ich lese. Oder "will", unbewußt, trifft's vielleicht eher. Da mußt Du
doch nicht gleich mit mir schimpfen, mein Guter.
Grüßla,
nihi
Hallo Nihi,
natürlich ging meine Kritik nicht in deine Richtung. Wieso auch? Denn wie Du weißt, ruht mein Auge wohlwollend auf deinen Werken.
Bis auf eine Ausnahme: Wie kann eine solch vortreffliche Person nur Weißbier trinken? Möglicherweise sogar noch freiwillig?
gruß roger
)
--
fight sexism - fuck 12a GG