Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz

Christine ⌂, Friday, 15.05.2009, 11:00 (vor 6069 Tagen) @ Goofos

Heimliche Tests müssen straffrei, aber ohne Beweiskraft bei Behörden und
Gerichten bleiben.

Begründung? Soll sich der Mann etwa freuen für die Gewissheit, dass es
nicht sein Kind ist und alles bleibt schön beim alten?

Die Möglichkeit eines sauberen Test muss einem Gericht schon gegeben werden. Da der Mensch im allgemeinen zum schummeln neigt, also auch Männer, muss man auf nachvollziehbarer Basis feststellen können, das die abgegebene Probe auch tatsächlich von dem Mann ist, der als Vater bestimmt wurde.
Wichtig war die mitgelieferte Begründung, das ein Vaterschaftstest kein Gentest ist. Ich befürchte aber, hier wissen die wenigsten Politiker, um was es übeerhaupt geht, ähnlich wie beim angestrebtem Paintballverbot.
Mich erinnert das unterschieben der selbstbestimmten (heimlichen) Vaterschaftstest in das Gendiagnostikgesetz an das Gesetz zum Verbot von körperlicher Züchtigung. Dagegen konnte sich natürlich kein Politiker auflehnen. In dieses Gesetz hat man ein zweites gepackt, welches die bekannte 135%-Klausel zum Kindesunterhalt hinzu genommen hat. Ein Vater schrieb seinen Abgeordneten an und dieser wußte noch nicht einmal, das er auch darüber abgestimmt hatte.
Vermutlich wissen die wenigsten Abgeordneten, das ein Vaterschaftstest kein Gentest ist und aus diesem Grund hatte auch keiner Bedenken, diesem Gesetz zuzustimmen.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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