Keine Kündigung trotz sexueller Belästigung
Da der Mitarbeiter seit 1997 bei den US-Streitkräften beschäftigt und seiner Frau und seinen drei Kindern unterhaltspflichtig sei, wäre die Kündigung unverhältnismäßig, befand das Gericht. weiter
Andernfalls müsste ja die Mutter ihren fetten Arsch vom Sessel heben und auch mal arbeiten gehen. Das ist ganz klar unverhältnismäßig.