Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
Heißt das, daß das Zerquetschen von Hoden oder Zwangskastration nur als
Körperverletzung bestehen bleibt oder sogar straffrei?
Jede angezeigte Körperverletzung wird verfolgt und bestraft. Die Höhe liegt wie immer im Ermessen des Gerichts.
Wie nun ein Leser meines Blogs dargelegt hat, geht es hauptsächlich zum einen um die Verjährungsfrist, sowie zum anderen um die Strafbarkeit von im Ausland begangener weiblicher Genitalverstümmelung.
Von daher ist die Überschrift des Artikels etwas irreführend.
Hier der Kommentar, der im FemokratieBlog eingestellt wurde
http://femokratieblog.wgvdl.com/nur-weibliche-genitalverstuemmelung-soll-bestraft-werden/05-2009/comment-page-1/#comm...
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
gesamter Thread:
- Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden -
Christine,
13.05.2009, 23:25
- Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden -
Wolfgang A. Gogolin,
14.05.2009, 00:41
- Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden - Gtom, 14.05.2009, 00:51
- Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden - Joseph S, 14.05.2009, 22:59
- Was kommt als nächstes - Körperverletzung nur strafbar, wenn der Täter ein Neger ist?
-
Holzauge,
14.05.2009, 12:29
- Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden -
Dummerjan,
14.05.2009, 18:51
- Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden - Christine, 14.05.2009, 20:05
- Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden -
Wolfgang A. Gogolin,
14.05.2009, 00:41