Milde Strafe für Kinderpflegerin
Interessant auch das Urteil, welches im verlinkten Beitrag unten aufgeführt wurde:
--
Eine 27-jährige Kinderpflegerin aus Köln ist wegen versuchter Anstiftung zum Mord am Freitag zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau hatte versucht, zwei junge Männer dazu zu bringen, die Mutter ihres Ex-Freundes zu töten.
Köln - Thea S. (27, Name geändert) bleibt das Gefängnis erspart: Mit der neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung blieb die Strafkammer drei Monate unter der Forderung des Staatsanwaltes, der in seinem Plädoyer ebenso wie das Gericht deutlich milde Worte für die Angeklagte gefunden hatte. Immerhin habe die Tat keine große Chance auf Verwirklichung gehabt, meinte der Ankläger und hob die dilettantische Tatausführung hervor. Thea S. habe nicht etwa Profikiller angeheuert, die eiskalt mit der Waffe um sich schießen, sondern "harmlose Jungs, die keiner Fliege etwas zu leide tun können". Die Angeklagte habe sich zur Ausführung der Tat "besonders ungeeignete" Gehilfen ausgesucht, meinten auch die Richter.
Die Kinderpflegerin war nach mehr als zweijähriger Partnerschaft Anfang 2008 von ihrem Freund sitzen gelassen worden. Das Ende der Beziehung hatte die Angeklagte ausschließlich der Mutter des Ex angelastet. Das Paar hatte sich zuletzt immer häufiger gestritten, unter anderem wegen der "innigen Mutter-Sohn-Beziehung" des Ex-Freundes. Die verlassene Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt "einsam und hasserfüllt" gewesen, als sie einen 15-Jährigen und dessen Klassenkameraden dazu überredete, die Bremsschläuche am Auto der Mutter zu halbieren, "damit es zu einem tödlichen Unfall kommt". Die beiden Jungs, einer war der ältere Bruder eines von ihr betreuten Kindergartenkindes, waren zum Schein darauf eingegangen und hatten zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, den Plan tatsächlich auszuführen.
http://www.ksta.de/html/artikel/1241185289545.shtml
Eine Wiederholungsgefahr ist natürlich absolut ausgeschlossen 
Nachtrag
Aufmerksam gemacht durch GTom, habe ich den Rest des Beitrages auch noch gelesen. Nochmal zitiert:
"Die Tat zeige ein ausgesprochen kindlich naives Gepräge von einer unausgereiften Persönlichkeit, führten die Richter weiter aus und ...."
"Auch habe die Kammer "keinen Zweifel" an der beruflichen Eignung der Kinderpflegerin."
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
gesamter Thread:
- Die Zahl der sogenannten Opfer der Zwangsprostitution wird explodieren.... -
Swen,
14.05.2009, 11:22
- Die Zahl der sogenannten Opfer der Zwangsprostitution wird explodieren.... - Gtom, 14.05.2009, 11:38
- Milde Strafe für Kinderpflegerin -
Christine,
14.05.2009, 11:40
- Milde Strafe für Kinderpflegerin - Gtom, 14.05.2009, 11:44