Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Zahl der sogenannten Opfer der Zwangsprostitution wird explodieren....

Swen, Thursday, 14.05.2009, 11:22 (vor 6070 Tagen)

"Die Strafkammer quittierte die Aussage des Angeklagten mit deutlicher
Skeptis: "Das wird sich das Opfer doch kaum ausgedacht haben." ^^

Nö, ach wo, wo denkste denn hin ? So was denkt sich doch keiner aus..
Nö, NIEMALS ^^ LOL

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Gericht
Zur Prostitution gezwungen?

Von Hariett Drack, 12.05.09, 10:41h, aktualisiert 12.05.09, 13:40h

Sie sollen eine Rumänin in Köln, Berlin und Spanien zur Prostitution gezwungen, ihr das Geld abgenommen und sie geschlagen haben. Die Angeklagten bestreiten die Tat und versichern: Es ging nur um Olivenernte.

Das Ehepaar muss sich vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Das Ehepaar muss sich vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Innenstadt - Mit Nachdruck hat ein 28-jähriger Rumäne vor dem Kölner Landgericht zum Prozessauftakt bestritten, gemeinsam mit seiner ein Jahr jüngeren Ehefrau eine gemeinsame Bekannte aus der Heimat zur Prostitution gezwungen zu haben. Laut Anklage soll das Ehepaar der jungen Frau, die in Rumänien zwei kleine Kinder im Alter von drei und fünf Jahren bei den Großeltern zurück ließ, in Spanien einen Job als Kindermädchen versprochen haben. Tatsächlich habe die Frau in Köln und Berlin als Prostituierte arbeiten und sämtliche Einnahmen an den Angeklagten abgeben müssen. Bei einer Weigerung habe der Angeklagte gedroht, die Kinder der Frau zu töten, heißt es weiter in der Anklage.

Am ersten Prozesstag erklärte der Angeklagte, es habe sich bei der versprochenen Arbeit vielmehr um eine Aushilfstätigkeit bei der Oliven-und Orangenernte in Spanien gehandelt. Anschließend sei man auf seine Kosten quer durch Europa gereist und habe der Frau schließlich das Flugticket in die Heimat bezahlt. Die Strafkammer quittierte die Aussage des Angeklagten mit deutlicher Skeptis: "Das wird sich das Opfer doch kaum ausgedacht haben." Zum Schutz der jungen Frau wurde ihre Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört. ...

http://www.ksta.de/html/artikel/1241185291180.shtml

Die Zahl der sogenannten Opfer der Zwangsprostitution wird explodieren....

Gtom @, Thursday, 14.05.2009, 11:38 (vor 6070 Tagen) @ Swen

"Die Strafkammer quittierte die Aussage des Angeklagten mit deutlicher
Skeptis: "Das wird sich das Opfer doch kaum ausgedacht haben." ^^

" Zum Schutz der jungen Frau wurde ihre Aussage unter Ausschluss der
Öffentlichkeit gehört. ...

http://www.ksta.de/html/artikel/1241185291180.shtml


Ja bitte, gaaaanz saaanft befragen, damit sich die Arme unter keinen Umständen irgendwie in Widersprüche verwickelt - gaaanz wichtig.

Danke fürs posten.

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Ruf Dir mal auf der Seite unten über den Link die nächste Story auf!
Aberwitzig.

Zitat:

"Die Tat zeige ein ausgesprochen kindlich naives Gepräge von einer unausgereiften Persönlichkeit, führten die Richter weiter aus und ...."

"Auch habe die Kammer "keinen Zweifel" an der beruflichen Eignung der Kinderpflegerin."

Milde Strafe für Kinderpflegerin

Christine ⌂, Thursday, 14.05.2009, 11:40 (vor 6070 Tagen) @ Swen

Interessant auch das Urteil, welches im verlinkten Beitrag unten aufgeführt wurde:
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Eine 27-jährige Kinderpflegerin aus Köln ist wegen versuchter Anstiftung zum Mord am Freitag zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau hatte versucht, zwei junge Männer dazu zu bringen, die Mutter ihres Ex-Freundes zu töten.

Köln - Thea S. (27, Name geändert) bleibt das Gefängnis erspart: Mit der neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung blieb die Strafkammer drei Monate unter der Forderung des Staatsanwaltes, der in seinem Plädoyer ebenso wie das Gericht deutlich milde Worte für die Angeklagte gefunden hatte. Immerhin habe die Tat keine große Chance auf Verwirklichung gehabt, meinte der Ankläger und hob die dilettantische Tatausführung hervor. Thea S. habe nicht etwa Profikiller angeheuert, die eiskalt mit der Waffe um sich schießen, sondern "harmlose Jungs, die keiner Fliege etwas zu leide tun können". Die Angeklagte habe sich zur Ausführung der Tat "besonders ungeeignete" Gehilfen ausgesucht, meinten auch die Richter.

Die Kinderpflegerin war nach mehr als zweijähriger Partnerschaft Anfang 2008 von ihrem Freund sitzen gelassen worden. Das Ende der Beziehung hatte die Angeklagte ausschließlich der Mutter des Ex angelastet. Das Paar hatte sich zuletzt immer häufiger gestritten, unter anderem wegen der "innigen Mutter-Sohn-Beziehung" des Ex-Freundes. Die verlassene Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt "einsam und hasserfüllt" gewesen, als sie einen 15-Jährigen und dessen Klassenkameraden dazu überredete, die Bremsschläuche am Auto der Mutter zu halbieren, "damit es zu einem tödlichen Unfall kommt". Die beiden Jungs, einer war der ältere Bruder eines von ihr betreuten Kindergartenkindes, waren zum Schein darauf eingegangen und hatten zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, den Plan tatsächlich auszuführen.

http://www.ksta.de/html/artikel/1241185289545.shtml

Eine Wiederholungsgefahr ist natürlich absolut ausgeschlossen ;-)

Nachtrag
Aufmerksam gemacht durch GTom, habe ich den Rest des Beitrages auch noch gelesen. Nochmal zitiert:

"Die Tat zeige ein ausgesprochen kindlich naives Gepräge von einer unausgereiften Persönlichkeit, führten die Richter weiter aus und ...."

"Auch habe die Kammer "keinen Zweifel" an der beruflichen Eignung der Kinderpflegerin."

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Milde Strafe für Kinderpflegerin

Gtom @, Thursday, 14.05.2009, 11:44 (vor 6070 Tagen) @ Christine

Die Angeklagte habe sich zur Ausführung der Tat
"besonders ungeeignete" Gehilfen ausgesucht, meinten auch die Richter.


http://www.ksta.de/html/artikel/1241185289545.shtml

Eine Wiederholungsgefahr ist natürlich absolut ausgeschlossen ;-)

Klar - gibt's doch kaum noch richtige Männer.

Solche LUSCHEN!!!

amüsiert

Gtom

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