Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
Recht/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BOB) Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde.
Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/nur-weibliche-genitalverstuemmelung-soll-bestraft-werden/05-2009/
Nachtrag vom 15.05.2009
Zu meinem Beitrag "Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden" im FemokratieBlog hat eine Frau folgenden Kommentar abgegeben, den ich Euch nicht vorenthalten möchte:
1. Zum Rechtlichen in Deutschland: der Verlust des Penis ist durch andere Gesetze bereits als schwere Körperverletzung zu ahnden. Der Verlust der weiblichen Genitalien nicht. Daher findet durch den Gestzentwurf erst eine Gleichstellung statt.
Auf der ganzen Welt werden Gewalttaten gegen Männer in der Regel schwerer bestraft als gegen Frauen. Gewalttaten gegen Frauen werden oft sogar einfach akzeptiert und hingenommen -> Ehrenmorde, Zwangsheirat, Zwangsprostitution, Massenvergewaltigungen, Genitalverstümmelung etc..
2. Der Autor sollte sich kundig machen, was weibliche Genitalverstümmelung bedeutet bevor er es mit der auf allen Kontinenten mehr oder weniger üblichen Vorhautbeschneidung bei Jungen gleichsetzt. Denn es ist nicht vergleichbar! Infos unter frauenrechte.de oder einfach das Wort googeln.
3. Es gibt, soweit bekannt, keine kulturell oder wie auch immer begründete Genitalverstümmelung beim männlichen Geschlecht. Sicher gibt es Einzelfälle, dazu siehe Punkt 1.
Noch eine Bemerkung am Rande: Guter Journalismus lebt von guter Recherche und Wahrheit. Nachzulesen im Pressekodex.
Da ich schon wieder mit anderen Beiträgen beschäftigt bin, würde ich mich freuen, wenn ihr mit entsprechenden Fakten im Blog antworten würdet 
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
... Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere
Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer
Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können ...
Das ist insofern erstaunlich, als es sich hier doch um Täterinnen handelt. Sollen jetzt allen Ernstes Frauen für ihre Untaten bestraft werden? Ja, wo sind wir denn?
Die Beschneidung von Jungs, naja, also, dagegen einzuschreiten, das wäre doch bestimmt irgendwie antisemitisch und geht gar nicht. Da könnte man ja gleich Hitlers Autobahnen toll finden.
Viele Grüße
Wolfgang
Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
Das ist insofern erstaunlich, als es sich hier doch um Täterinnen
handelt. Sollen jetzt allen Ernstes Frauen für ihre Untaten bestraft
werden? Ja, wo sind wir denn?Die Beschneidung von Jungs, naja, also, dagegen einzuschreiten, das wäre
doch bestimmt irgendwie antisemitisch und geht gar nicht. Da könnte man ja
gleich Hitlers Autobahnen toll finden.Viele Grüße
Wolfgang
Was kann das bedeuten?:
...., der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde.
FDP ist liberaler?
Bündnis 90/Die Grünen vermuten ausschliesslich Männer?
SPD und CDU/CSU wissen weitgehend Bescheid?
???
Gruss - Gtom
Was kommt als nächstes - Körperverletzung nur strafbar, wenn der Täter ein Neger ist?
- kein Text -
Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
Heißt das, daß das Zerquetschen von Hoden oder Zwangskastration nur als Körperverletzung bestehen bleibt oder sogar straffrei?
Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
Heißt das, daß das Zerquetschen von Hoden oder Zwangskastration nur als
Körperverletzung bestehen bleibt oder sogar straffrei?
Jede angezeigte Körperverletzung wird verfolgt und bestraft. Die Höhe liegt wie immer im Ermessen des Gerichts.
Wie nun ein Leser meines Blogs dargelegt hat, geht es hauptsächlich zum einen um die Verjährungsfrist, sowie zum anderen um die Strafbarkeit von im Ausland begangener weiblicher Genitalverstümmelung.
Von daher ist die Überschrift des Artikels etwas irreführend.
Hier der Kommentar, der im FemokratieBlog eingestellt wurde
http://femokratieblog.wgvdl.com/nur-weibliche-genitalverstuemmelung-soll-bestraft-werden/05-2009/comment-page-1/#comm...
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
... Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere
Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer
Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können ...
Das ist insofern erstaunlich, als es sich hier doch um Täterinnen
handelt.
Vielleicht wissen das die ExpertInnen noch nicht, denn es kann ja gar nicht sein, daß Frauen Frauen mißhandeln. Zur Not findet sich vielleicht auch ein Patriarch zur Schuldabwälzung, und die Frauen haben nur unter Zwang gehandelt.
Gruß,
Joseph