Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neuste Unterhalts-Rechtsprechung

Hardy @, Tuesday, 12.05.2009, 23:50 (vor 6071 Tagen) @ Isegrim

Ich verstehe dieses ganze Dings nicht...


Alleinerziehende gestärkt
Urteil des BGH

12.05.2009, 20:18


Der BGH hat seine Haltung geändert - ohne darauf aufmerksam zu machen: Unterhaltspflichtige müssen sich nun doch an Kosten für den Kindergarten beteiligen.

Unterhaltspflichtige Elternteile müssen sich auch an den Kosten für Kindertagesstätten und Kindergarten beteiligen.
Zahlreiche alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern können mit erheblich höheren Unterhaltszahlungen rechnen.

Im konkreten Fall muss sich ein gut verdienender Vater an den monatlichen Kosten von 298 Euro für eine Kindertagesstätte in der Schweiz beteiligen. Er und die Mutter lebten in Berlin in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, als das Kind geboren wurde. Nach der Trennung zahlte er Kindesunterhalt nach der höchsten Einkommensgruppe der "Berliner Tabelle", die bei kleinen Kinderzeit monatlich etwa 450 Euro vorsieht.
http://www.sueddeutsche.de/politik/734/468300/text/


HAMMER: 750 euro, Mann gönnt sich ja sonst nix. Zumindest ab heute nix mehr, weil nix mehr drin ist.
;-)

Hardy


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