Neuste Unterhalts-Rechtsprechung
Kam gerade in den Nachrichten.
Der Unterhaltszahler zahlt doch Betreuungsunterhalt, um die durch die Betreuung verursachten Lohnausfälle des Betreuenden auszugleichen (sofern ich das richtig verstanden habe).
Wenn jetzt aber das Kind im Kindergarten betreut wird, müsste der Unterhalt dann nicht eher sinken denn steigen?
Ich verstehe dieses ganze Dings nicht...
Viele Väter müssen mehr Unterhalt zahlen!
"BGH bejaht Zusatzbetrag für Kinderbetreuung. Viele Väter müssen mehr Unterhalt zahlen"
Und wie ist das mit den Mädels...?
...fragt sich der Michi mit 450,00 EUR Internatskosten / Monat an der Backe, weil er schaffen muß und Echse in der Vergangeheit stockblöd war um Sohnemann zu fördern...
SG
Michi
Excalibur
GWG - Jäger
Jugendamt unf FamRichter - Hasser
Neuste Unterhalts-Rechtsprechung
Ich verstehe dieses ganze Dings nicht...
Alleinerziehende gestärkt
Urteil des BGH
12.05.2009, 20:18
Der BGH hat seine Haltung geändert - ohne darauf aufmerksam zu machen: Unterhaltspflichtige müssen sich nun doch an Kosten für den Kindergarten beteiligen.
Unterhaltspflichtige Elternteile müssen sich auch an den Kosten für Kindertagesstätten und Kindergarten beteiligen.
Zahlreiche alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern können mit erheblich höheren Unterhaltszahlungen rechnen.
Im konkreten Fall muss sich ein gut verdienender Vater an den monatlichen Kosten von 298 Euro für eine Kindertagesstätte in der Schweiz beteiligen. Er und die Mutter lebten in Berlin in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, als das Kind geboren wurde. Nach der Trennung zahlte er Kindesunterhalt nach der höchsten Einkommensgruppe der "Berliner Tabelle", die bei kleinen Kinderzeit monatlich etwa 450 Euro vorsieht.
http://www.sueddeutsche.de/politik/734/468300/text/
HAMMER: 750 euro, Mann gönnt sich ja sonst nix. Zumindest ab heute nix mehr, weil nix mehr drin ist.

Hardy
Neuste Unterhalts-Rechtsprechung
hallo Isegrim,
Ich verstehe dieses ganze Dings nicht...
Du machst den typisch männlichen Fehler, und suchst Vernunft, wo keine ist. Da eigentliche Prinzip des Familienrechts lautet: Die Frau ist immer zu bevorzugen. Das ist alles, was es da zu verstehen gibt. Wie absurd man dabei werden kann, hängt nur von der Gewöhnung ab.
Gruß,
Joseph