Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Könnte der Schuss nach hinten losgehen?

befürworter, Sunday, 10.05.2009, 11:17 (vor 6074 Tagen) @ Mus Lim

Das glaub ich nicht, eher das Gegenteil wäre meiner Meinung nach der Fall.

Wenn sich in den Köpfen der Slogan "Bringpflicht gilt für beide Elternteile" festsetzt, dann tun sich die Mütter schwerer, den Umgang zu vereiteln.

Und wenn die Kinder mal größer sind, dann werden sie auch mal nachfragen, wieso da was nicht funktioniert hat..

Wenn ein Mann von sich aus einen Umgang nicht will, dann hört man immer Platitüden wie: "Umgangsrecht ist auch eine Umgangspflicht" (gemeint ist natürlich: "nimm du auch mal die Kinder, damit ich mir einen schönen Samstag machen kann.. (unter der Woche sind die Kinder zum Glück eh ganztägig in der Verwahranstalt)").

Fazit:
"Bringpflicht für beide Elternteile" ist ein einfacher Slogan, der sich auch so im Bewußtsein der Menschen verankern läßt. Darauf sollten wir unsere Kräfte abzielen.

Die im Thread ursprünglich begehrte gerechte Aufteilung der Umgangskosten ergibt sich dann zwangsläufig (zumindest teilweise). Die Bringpflicht ist juristisch begründbar als Ausfluß des Rechtes des Kindes (! nicht: Recht des Vaters, so wirds immer hingedreht und Er soll doch froh sein, wenn Sie die Gnade hat und das Kind zum Abholen "bereithält") auf Umgang mit beiden Elternteilen.


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