Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Geschlecht bedingt keinen technischen Fehler

EinLeser, Wednesday, 06.05.2009, 21:03 (vor 6077 Tagen) @ Don Peppino (nicht reg.)

In diesem Fall, der mir aus anderen Gründen bekannt ist, ist das Geschlecht kein kausaler Faktor. Nicht beweisbar aber als hochgradig lebensnah muss als Ursache die so genannte "scharfe Umstechung" von Blutungsquellen während der Mandel-OP angenommen werden. Dabei kann es passieren, dass andere Blutgefäße, die im Bereich der Mandelbucht außerordentlich zahlreich sind und zudem sehr variabel verlaufen, angestochen werden. Tückischerweise fangen diese nicht sofort an zu bluten, jedenfalls meistens nicht, sondern später. Typischerweise kommt es zu heftigen bis heftigsten sehr kurzen Blutungen, die oft schon stehen, wenn der Betroffene untersucht wird. Der Erfahrenen denkt sofort an ein iatrogenes Aneurysma spurium, ein so genanntes falsches Aneurysma (Gefäßwandaussackung), das durch die Gefäßwandverletzung bei der Umstechung erzeugt wurde. Hier hilft die Revision der Mandelbucht alleine nicht weiter. Vielmehr sind umfangreiche diagnostische und logistische Maßnahmen zu ergreifen, um ein Verbluten peu à peu zu vermeiden.

Was sich so einfach anhört, findet seine Grenze im Beweis. Diesen zu führen, ist extrem schwer, zumal der gerichtsmedizinische Befund zu diesem Punkt nicht präzise ist: Es wird lediglich von der Tonsillenloge und ihrem Bereich als Sitz der Blutung gesprochen. Nicht aber vom Zustand der zuführenden Gefäße. Dort hätte aber der Beweis liegen können. Nur, selbst wenn er erbracht worden wäre, hätte auch das nicht zum Ziel geführt, weil eine scharfe Umstechung per se keinen Behandlungsfehler darstellt. Familie H. hätte also beweisen müssen, dass die Umstechung mindestens grob fahrlässig falsch ausgeführt wurde, und dieser Umstand primär kausal für den Tod ihrer Tochter gewesen ist. Ein Ding der Unmöglichkeit.

Du siehst, mit dem Geschlecht des Operateurs oder der Operateurin hat das nichts zu tun.


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