Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Artikel 7 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Sophisticus ⌂, Tuesday, 05.05.2009, 06:51 (vor 6079 Tagen) @ Mr.Präsident

Was wirklich gemeint ist, ganz unten im Artikel:

"...Gewisse vertretbare Ungleichbehandlungen

Liegt ein legitimes Ziel vor, können Ungleichbehandlungen unter Umständen
objektiv und ausreichend gerechtfertigt sein. Die erforderlichen Mittel zur
Zielerreichung haben dabei angemessen zu sein, erläuterte das
Parlament..."

Will heißen "positive Diskreminierung" von Vätern Söhnen und Männern
inbegriffen.

Wie wäre es mit Artikel 7 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte? Dort heisst es:

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung."

Wer schützt die Männer vor Quotenregelung, Männerwehrpflicht?

Ich habe den Eindruck, dass man in Berlin/Brüssel den Gleichheitsgrundsatz mit einem neuen Inhalt angefüllt hat und jetzt auf weitere Bereiche ausdehnen möchte. Warum nicht einfach mal schlicht und ergreifend Gleichheit vor dem Gesetz? Dieses Ziel muss erreicht werden, und nichts anderes.

Die Scharia widerspricht den Menschrechten. Und der westliche Gleichheitswahn widerspricht ebenfalls den Menschrechten. Wann wird das feministische Gedankengut endlich mal als verfassungsfeindlich eingestuft?


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