Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schadensersatzanspruch / -klage versus GWG – Gutachter (Priorität!),

Michi @, Saturday, 02.05.2009, 18:43 (vor 6082 Tagen)

Richter und Jugendamt, feministische vätervernichtende Rechstanwältinen – erste Eskalationsstufe

@All
Da ich in meiner /unserer Prozesskette der letzten 10 Jahre immer „im Namen des Volkes“ abgeurteilt / - gestraft wurde, das Volk aber nie befragt wurde, gestatte ich mir jüngsten ff. Schriftsatz an das OLG München, Präsidium, zu veröffentlichen, damit das Volk in diesem Erfolgsfalle diesmal zeitnah informiert und eingebunden wird. Es handelt sich um die erste Stufe der Eskalation….

Excalibur
GWG - Jäger

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28. April 2009
Oberlandesgericht München
Dem Präsidenten
z. Hd. Frau K. –L.
Richterin am OLG
Prielmayerstrasse 5
80097 München

TERMINSACHE - SOFORTIGE VORLAGE!

Familiensache xxxxxx ./.xxxxxx – Rettung von xxxxx xxxxx, geb. xx.xx.1996
- in nur drei Jahren von der Unterhaltsgeisel und HPT / Sonderschulstatus zum gymnasialen Aufstieg, Ihr Schreiben vom 09.03.2009 betr. § 17 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern.


Sehr geehrte Frau Richterin K.-L.

1 Zunächst möchte ich um Nachsicht bitten für den „ungebührlichen Ton“, gleichsam aber meine Verwunderung mitteilen, dass auf unflätigste Schriftstücke geantwortet wird, auf unzählige andere Schreiben im Vorfeld jedoch nicht. Bitte bemühen Sie sich nicht um eine Antwort, Sie können nicht für Ihre Kollegen sprechen, jeder handelt doch in seinem Rahmen des unabhängig Möglichen.

2 Ob eine Aussage beleidigend ist, scheint eher akademisch zu diskutieren zu sein, zunächst ändert es an der Aussage an sich nichts. Ob sich der Leser beleidigt fühlt, muss nicht in Abhängigkeit mit der Realität stehen. Ich glaube, ganz empfindliche Menschen nennt man Mimosen. Es gibt aber auch Menschen, welche Kritik am Handeln nur sehr schlecht verarbeiten können, sich bei geringstem Anlass gekränkt fühlen. Manche fühlen sich peinlich berührt, weil sie dem gleichen Berufsstand angehören. Sodann müsste auch der welcher klagt, die Worte eines anderen über ihn wären ehrverletzend, erst darstellen, er hätte eine Ehre. Dies selbstredend vorauszusetzen läge nahe, wäre aber angesichts des Geschehenen zu einfach.

3 In der Angelegenheit der Haftung wandte ich mich mehrfach an Ihr Haus, ich ließ mich leiten von der landläufigen Meinung, an der Seite eines Präsidenten säßen die Garanten für unbeugsame, unabhängige Rechtsprechung, auch sei dort dass Wissen sehr erlesen.

4 Das bezahlte unabhängige Organ der Rechtpflege, die Advokaten, scheint mit der Haftungsfrage etwas überfordert, es gäbe zwar Vermutungen angesichts des Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007. Die bekannte Tatsache der Nichtanwendbarkeit des Artikel 34 GG dürfte weitere Ausführung nicht notwendig machen.

5 Die Damen und Herren eines Jugendamtes sind, so zumindest die Meinung der Frau Zypris, nur für Hilfe und Unterstützung existent, dies schließe eine Haftung aus.

6 Aus dem Hause des Amtsgerichtes, als Ausfluss der Rechtsprechung, ist zu entnehmen, ein psychologisches Gutachten müsse nicht wissenschaftlicher Natur sein, es müsse keine wissenschaftliche Arbeit sein.

7 In Ihrem Hause wird beschieden, ein Gutachten müsse immer bezahlt werden, es gäbe niemals Anlass zur Prüfung, auch wenn erwiesenermaßen falsch abgerechnet wurde, ob die Einlassung die Qualität einer Zeugenaussage oder tatsächlich einer wissenschaftlichen Leistung entspricht.

8 Nur der Aufwand dürfe nicht atypisch sein. Das erinnert mich an die Preisgestaltung der OPEC.

9 Auch aus Ihrem Hause wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert. Das wir nicht Deutschland sondern Bayern sind weiß ich, dass Richterinnen und Richter unabhängig und immun sind, de facto Status CD haben auch.

10 Die drei Einheiten, also Jugendamt, Gutachter und Gericht scheinen sich gegenseitig aufeinander zu verlassen, der Flurschaden lastet jedoch finanziell auf dem Erziehungsberechtigten und treibt diesen nun zum Amt und Armut.

11 Die Fehleinschätzung, das Ignorieren von Beweisen, das Ausschalten jeglicher Logik aller drei Einheiten war bedeutsam für den Verlauf des Verfahrens und führte letztendlich zu dem immensen finanziellen Schaden.

12 An dieser Stelle wird nicht über das Leid der Kinder gesprochen, etwas polemisch, dies ist in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit untergegangen.
13 Der Beweis der Fehleinschätzung und Ignoranz lebt.
Er heißt xxxxx, ist 12 Jahre alt und besucht bisher erfolgreich die Fünfte Klasse eines staatlichen Gymnasiums. Alle drei Einheiten sahen ihn noch vor 3,5 Jahren in der Heil – Pädagogischen Vollzeittherapie und in Obhut der bekannt manifestiert psychisch kranken Mutter für besser aufgehoben.

14 Möchten Sie ihn denn nicht einmal kennen lernen?

15 Mitnichten erwartet der Verfasser einen Ersatz des Schadens in Form eines Barschecks. Dies wäre letztlich ein volles Eingeständnis der Gerichtsbarkeit, jederzeit belegbar und daher von jedermann zu beanspruchen. Also ist er für alles offen.

16 Nachdem sich der Beweis nicht wegdiskutieren lässt, er lebt nun mal, bliebe noch die streitige Auseinandersetzung in dem öffentlichen Verfahren gegen den Freistaat Bayern, vertreten von Ihrem Präsidenten. Als Zeugen werden selbstredend alle Richter, Schreibkräfte, Geschäftsstellenmitarbeiter, Jugendamtmitarbeiter und Gutachter aufgerufen. Der Gedanke ist sicher verlockend, alleine die medialen Vermarktungsrechte dürften die Kosten decken und den finanziellen Schaden wieder mehr als gut machen.

17 Letztere Variante würde sicher den Rechtfrieden herstellen, befriedigend wäre sie jedoch für keine Seite, müsste sich ein Präsident des Oberlandesgerichtes vorwerfen lassen, keine Qualitätsstandards etabliert zu haben. Dies träfe dann Herrn Präsidenten xxxxx persönlich, nicht seinen Vorgesetzten.

18 Nun genug der Worte, wer steht gerade für den finanziellen Schaden, verursacht durch das Dreigestirn Jugendamt, Gutachter und Richter? Wer ist der Ansprechpartner?

Wer ist von der Persönlichkeit her stark genug und kompetent Verantwortung zu übernehmen, und kann eingestehen, dass unsagbares Leid geschehen ist, dessen zukünftiger Aufwand für Regulative noch nicht absehbar ist, aber in der Vergangenheit neben persönlichen Leid und Schaden, definitiven finanziellen Schaden in Höhe von rund 150.000,00 EUR verursachte.
Es bleibt abzuwarten, wie diesmal die hoffentlich genau so zeitnahe Reaktion auf ein höfliches Schreiben, gem. § 17 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern, ausfallen wird.
Um zeitnahe Eingangsbestätigung wird gebeten.

Vielen Dank für Ihre Mühewaltung.


Mit vorzüglicher Hochachtung


xxxxx xxxxx

Schadensersatzanspruch / -klage versus GWG - Gutachter (Priorität!),

Christine ⌂, Sunday, 03.05.2009, 12:13 (vor 6081 Tagen) @ Michi

Hallo Michi,

sag mal, was wolltest Du der Richterin eigentlich mitteilen? Viel Geschwurbel Deinerseits und am Ende weiß man nicht, worum es Dir überhaupt ging.
Zwar bin auch ich der Meinung, das man den Staat an seiner Bürokratie ersticken lassen sollte, aber substanziell sollte so ein Schreiben trotzdem sein.
Na, da bin ich aber mal gespannt, wie die Richterin darauf reagiert.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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