Keine Ausnahme für Soldaten im Ausland
Abwrackprämie: Keine Ausnahme für Soldaten im Ausland
Berlin. Bundeswehrsoldaten, die wegen eines Auslandseinsatzes ihr Auto vorübergehend abgemeldet haben, können danach nicht die Abwrackprämie nutzen. Für die Regel, dass das Altauto mindestens ein Jahr lang durchgehend auf einen Namen zugelassen sein muss, ist offenbar keine Ausnahme vorgesehen.
http://www.derwesten.de/nachrichten/2009/4/14/news-117057711/detail.html