Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bundestagsabgeordnete dürfen weiter Kinderpornos gucken

Rainer ⌂, Sunday, 19.04.2009, 18:14 (vor 6094 Tagen)

Hallo

Staatliche Provider müssen keine Internetsperren errichten
Bundesregierung nimmt Hochschulen und Behörden von Sperrverpflichtung aus

Die Internetsperren der Bundesfamilienministerin werden immer offensichtlicher zu einer rein symbolischen Aktion. Staatliche Provider und kleinere Firmen sollen nach Angaben des Spiegel von den Sperren ausgenommen werden.
http://www.golem.de/0904/66551.html

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Bundestagsabgeordnete dürfen weiter Kinderpornos gucken

der_quixote, Sunday, 19.04.2009, 19:23 (vor 6094 Tagen) @ Rainer

Die >Internetsperren der Bundesfamilienministerin werden immer
offensichtlicher zu einer rein symbolischen Aktion. Staatliche Provider und
kleinere Firmen sollen nach Angaben des Spiegel von den Sperren ausgenommen
werden.
http://www.golem.de/0904/66551.html

sehe ich das richtig so?

Es werden Zensurverträge geschlossen in denen steht, dass sich die Provider einverstanden erklären einem Ermächtigungsesetz zu folgen, welches es noch gar nicht gibt? Eine blanke Beleidigung jedes verantwortungsvollen und aufrechten Menschen.
Mit der permanenten Beschneidung von Rechten, könnte man auch Rechte erzeugen...

In Kürze wird das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" im Bundeskabinett behandelt. Es regelt verbindlich und >weitreichend für alle Anbieter was heute im Kern mit dem Vertrag vereinbart >wurde. Das Gesetz ist als zweiter Schritt sinnvoll, weil es konsequent 100% >des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom >Wohlwollen der Beteiligten abhängige, Regelungen zur effektiven Erschwerung >des Zugangs zu den kinderpornografischen Inhalten trifft.

Frank

P.S. Auf der Testseite steht:

Ihr Internet-Browser versucht gerade, Kontakt zu einer Webseite herzustellen, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird. Kinderpornografie stellt sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern dar. Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist nach § 184 b Strafgesetzbuch strafbar.

Das bedeutet also, dass die jedem Internetnutzer welcher zufällig auf so eine Seite verlinkt wird, unterstellen Schwein/Sau zu sein, welche/r nicht in der Lage ist, einigermassen grob gesagt , zu erkennen / wissen, was Missbrauch /kinderpornografie ist...

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Stoppschild von Titanic

Rainer ⌂, Sunday, 19.04.2009, 23:25 (vor 6094 Tagen) @ der_quixote

http://www.titanic-magazin.de/stopp.html
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