Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Programmankündigung: Maybrit Illner "Können sich Frauen Familie noch leisten?"

Pulsar, Thursday, 16.04.2009, 01:28 (vor 6098 Tagen)

Am Donnerstag um 22:15

"Ehe - Kinder - Scheidung - Hartz IV? - Können sich Frauen Familie noch leisten?

Kurz vor Ostern wurde der Schauspieler Claude-Oliver Rudolph verurteilt: Er hatte sich geweigert, Unterhalt für einen seiner Söhne zu zahlen.
Seit sieben Jahren versucht Rebecka Klingler, ihren Mann aufzuspüren - er hat sie mit ihren Zwillingen sitzen lassen und ist angeblich unauffindbar. Rebecka Klingler lebt seit dem von Hartz IV, macht nun eine Schreinerlehre und versucht, sich ein neues Leben aufzubauen.
Einzelfälle, na klar. Aber immer öfter führt der Weg junger Frauen, deren Männer sich vor ihrer Vater-Verantwortung drücken, ziemlich unvermittelt vom Mutterglück in die Armut"

Es lebe die Oberflächlichkeit !!!

Programmankündigung: Maybrit Illner "Können sich Frauen Familie noch leisten?"

Männchen, Thursday, 16.04.2009, 01:35 (vor 6098 Tagen) @ Pulsar

Es lebe die Oberflächlichkeit !!!

Es lebe das Öffentlich gestörte Fernsehn !!!

Programmankündigung: Maybrit Illner "Können sich Frauen Familie noch leisten?"

guest2, Thursday, 16.04.2009, 01:41 (vor 6098 Tagen) @ Pulsar

Am Donnerstag um 22:15

"Ehe - Kinder - Scheidung - Hartz IV? - Können sich Frauen Familie noch
leisten?

Geleistet haben sie sich Familie noch nie, nur die Hand aufgehalten, mit Verweis auf die Kiiinder.

Der Skandal soll jetzt sein, dass nur Hartz IV dabei rumkommt, statt Alimente auf hoeherem Niveau.

Dabei wurde doch hoechstrichterlich festgestellt, dass HIV ein menschenwuerdiges Leben ermoeglicht - warum also die Beschwerde?

Die vier Wunder der Maybrit Illner

Männchen, Thursday, 16.04.2009, 01:54 (vor 6098 Tagen) @ Männchen

Die 4 Wunder der Maybrit Illner (Frauen):

Feucht werden ohne das es regnet.
Bluten ohne sich zu verletzen.
Milch geben ohne Gras zu fressen.
Scheiße reden ohne gefragt zu werden.

Programmankündigung: Maybrit Illner "Können sich Frauen Familie noch leisten?"

Steve_, Thursday, 16.04.2009, 02:12 (vor 6098 Tagen) @ Pulsar

Seit sieben Jahren versucht Rebecka Klingler, ihren Mann aufzuspüren - er
hat sie mit ihren Zwillingen sitzen lassen und ist angeblich unauffindbar.
Rebecka Klingler lebt seit dem von Hartz IV, macht nun eine Schreinerlehre
und versucht, sich ein neues Leben aufzubauen.

Das liegt dann weniger an Mann und Kind, sondern daran, daß sie vorher nix gelernt hat.
Und wer ist DARAN schuld? Die Illuminaten?

Programmankündigung: Maybrit Illner "Können sich Frauen Familie noch leisten?"

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 16.04.2009, 02:24 (vor 6098 Tagen) @ Pulsar

Es lebe die Oberflächlichkeit !!!

Ja, holla! An die armen jungen Frauen ist da natürlich kein Vorwurf zu richten. Die haben sich halt total emanzipiert an das geworfen, was gerade macho-mäßig zur Verfügung stand. So eine Überraschung aber auch, daß der Erkan, der Ali und der Miguel (obwohl so gute Ficker) keine guten Papis sind bei Weibern, die sie azu recht als absoluten Abschaum ansehen. Macht nix, das zahlt der Staat, dafür ist er doch da.

Daraus machen wir kleine Einsteins, mit der Sozengesamtschule. Wenn wir nur fest daran glauben, daß alles beliebig formbar ist und daß es keine Eliten gibt, dann wird das schon und plötzlich ist nach staatlicher Verordnung alles Elite.

Dieses bekloppte Land droht nicht den Bach herunterzugehen; es ist bereits in voller Talfahrt. Und wir diskutieren noch immer über die richtigen Kufen...

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Programmankündigung: Maybrit Illner "Können sich Frauen Familie noch leisten?"

vomTurm, Thursday, 16.04.2009, 02:25 (vor 6098 Tagen) @ Pulsar

Was wird eigentlich bei einem Formular genau gesendet?

submit + Auswahl...kann das jemand mal in einen Link packen?

Dann muss man nicht den umständlichen weg über die ZDF seite machen.

--
www.honornetwork.com

Programmankündigung: Maybrit Illner "Können sich Frauen Familie noch leisten?"

Mirko, Thursday, 16.04.2009, 02:48 (vor 6098 Tagen) @ Pulsar

Es ist erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit Frauen davon ausgehen, dass sich der Mann nach einer passiven Vergewaltigung (nach Esther Vilar - den Mann ohne sein Einverständnis zum Vater machen) zu kümmern hätte.

Besonders in Zeiten, wo allein die Mutter über Abtreibung entscheidet.

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Programmankündigung: Maybrit Illner "Können sich Frauen Familie noch leisten?"

Geschlechterkrieger, Thursday, 16.04.2009, 03:20 (vor 6098 Tagen) @ Nihilator

Dieses bekloppte Land droht nicht den Bach herunterzugehen; es ist bereits
in voller Talfahrt. Und wir diskutieren noch immer über die richtigen
Kufen...

Treffender kann man's nicht ausdrücken.

Richtiger Titel wäre "Können sich Männer Familie noch leisten?"

Hardy @, Thursday, 16.04.2009, 10:04 (vor 6098 Tagen) @ Pulsar

.......weil schon IMMER die Männer die Haupterwerbspersonen waren!

Die Frauenerwerbsquote ist lausig niedrig, auch in Zeiten ausserhalb der möglichen Kindererziehungszeiten, weil die gute Ehefrau ist ja versorgt.

Und die ominösen 3 Jahre stehen nur auf dem Papier, und Papier ist geduldig:

Es gibt ja genügend AUSNAHMEN:

a) Betreuungsunterhalt

Unterhalt kann nach der Scheidung verlangen, wer wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nicht oder nur vermindert berufstätig sein kann. Es muss sich aber um ein gemeinsames Kind handeln, hierzu zählt auch ein gemeinsam adoptiertes Kind. Die Betreuung eines Kindes aus einer früheren oder späteren Beziehung berechtigt dagegen nicht zum Unterhalt.

Außerhalb der Fachpresse war anlässlich der Unterhaltsrechtsreform gelegentlich zu lesen, Betreuungsunterhalt gäbe es nur noch bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes der geschiedenen Ehefrau, danach müsse die geschiedene Ehefrau wieder vollständig arbeiten und habe keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen ihren geschiedenen Ehemann. Diese Aussage ist in ihrer Absolutheit falsch.

Ab welchem Alter des Kindes wieder eine Berufstätigkeit verlangt werden kann, lässt sich vielmehr nicht generell sagen, auch hier kommt es - wie immer im Unterhaltsrecht - auf die Umstände des Einzelfalls an.
Das Gesetz spricht davon, dass mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten wegen der Betreuung des Kindes /der Kinder verlangt werden kann. Unter Berücksichtigung der Belange des Kindes und der örtlichen Möglichkeiten der Kinderbetreuung sowie der Dauer der Ehe und der Erwerbstätigkeit während der Ehe kann sich die Dauer des Anspruchs wegen Kinderbetreuung erheblich verlängern.

Beispiel:
M und F wohnen auf dem Land, einen Ganztageskindergarten gibt es nicht. M verdient gut. Mit seiner Zustimmung ist F nach der Geburt des Kindes zu Hause geblieben und hat sich ganz der Betreuung der 4- und 2-jährigen Kinder gewidmet. Die Ehe wird geschieden. Es wird nicht verlangt werden können, dass F sofort nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngeren Kindes einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nach geht. F wird für eine angemessene Übergangszeit auch weiterhin einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegen ihren geschieden Mann haben.
b) Ausbildungsunterhalt

Wer wegen der Ehe seine Schul- oder Berufsausbildung abbricht oder gar nicht erst beginnt, hat einen Anspruch auf Unterhalt gegen den geschiedenen Ehepartner, wenn er so schnell wie möglich nach der Scheidung eine seinen Fähigkeiten und Begabungen entsprechende Ausbildung fortsetzt oder mit ihr beginnt. Dies gilt selbst dann, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs oder der Nichtaufnahme der Ausbildung die Ehe noch nicht geschlossen war. Es genügt, wenn die Entscheidung "in Erwartung der Ehe" erfolgte, also ernsthafte Heiratspläne bereits existierten. Die (bevorstehende) Ehe muss nicht das alleinige Motiv für den Abbruch oder die Nichtaufnahme der Ausbildung gewesen sein. Für den Unterhaltsanspruch genügt es, wenn die Entscheidung auch auf der Ehe beruhte.
c) Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit

Wer keine Kinder (mehr) betreuen muss und eine angemessene Ausbildung hat, ist verpflichtet, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Bei 4 Millionen Arbeitslosen wird dies jedoch nicht immer sofort gelingen. Unterhalt kann nach der Scheidung daher auch derjenige verlangen, der trotz entsprechender Bemühungen keinen angemessenen Arbeitsplatz finden kann.
Bei der Frage, ob eine Arbeitsplatz angemessen ist, kommt es auf die Ausbildung, die Fähigkeiten, das Alter und den Gesundheitszustand des arbeitslosen Ehepartners und auf die ehelichen Lebensverhältnisse unter Berücksichtigung der Ehedauer und Zeiten der Kindererziehung an. Beispiel: Die Arzthelferin heiratet ihren Chef. Während der 20-jährigen Ehe steigt er zum Chefarzt einer Klinik auf, sie "bleibt zu Hause" und erzieht zwei Kinder. Ist es ihr zumutbar nach der Scheidung wieder als Arzthelferin zu arbeiten ?
Die meisten Gerichte dürften dies verneinen, da dies nach den ehelichen Lebensverhältnissen nicht "angemessen" sei und ihr deshalb einen Unterhaltsanspruch zu billigen.
Über dieses Ergebnis lässt sich trefflich streiten.
d) Unterhalt wegen Krankheit und Alter

Wer nach der Scheidung aufgrund einer Krankheit oder wegen seines Alters nicht für sich sorgen kann, hat ebenfalls einen Anspruch auf Unterhalt.
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, auch hier kommt es wieder auf den Einzelfall (Gesundheitszustand, Ausbildung, bisherige Berufstätigkeit) an. Etwa ab dem 55. Lebensjahr kann an einen Unterhaltsanspruch wegen Alters gedacht werden.
e) Aufstockungsunterhalt

Schließlich kann auch derjenige Unterhalt verlangen, der trotz einer "angemessenen Berufstätigkeit" seinen "vollen" Unterhalt nicht verdienen kann. Dem geschiedenen Ehegatten wird damit eine "Lebensstandardgarantie" zugebilligt. Er hat einen Anspruch darauf, sein Leben auf dem bisherigen "Konsumniveau" fortzusetzen.
Beispiel: Selbst wenn man es für zumutbar und angemessen hält, dass die oben unter c) erwähnte Arzthelferin nach der Scheidung von dem Chefarzt wieder in ihren erlernten Beruf zurückkehrt, so wird ihr geschiedener Mann damit nicht von allen Unterhaltspflichten frei. Mit dem als Arzthelferin erzielten Einkommen wird es ihr nämlich wahrscheinlich nicht gelingen, ihren gewohnten Lebensstandard, der durch das "Chefarztgehalt" ihres Ehemannes geprägt war, zu halten. Ihr steht daher zur Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards ein Anspruch auf "Aufstockungsunterhalt" gegen ihren geschiedenen Ehemann zu.

Es ist daraufhinzuweisen, dass die vorgenannten "Unterhaltstatbestände" durchaus nacheinander eintreten können.

Beispiel:
Die geschiedene Ehefrau betreut zunächst zwei gemeinsame Kinder. Nachdem diese "flügge" sind, setzt sie ihre wegen der Ehe abgebrochene Ausbildung fort. Nach dem Ende der Ausbildung findet sie zunächst keinen ihrer Ausbildung und den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Arbeitsplatz. Schließlich erkrankt sie schwer und hat nach ihrer Gesundung ein Alter erreicht, in dem ihr eine Tätigkeit in dem erlernten Beruf nicht mehr zugemutet werden kann. Für ihren geschiedenen Ehemann kann dies eine lebenslängliche Unterhaltspflicht bedeuten.

Die Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt errechnet sich ebenso wie die des Trennungsunterhalts (siehe oben unter 1.): Von der Differenz der beiden Einkommen (unter "Vorwegabzug" des eventuell zu zahlenden Kindesunterhalts) stehen dem Berechtigten 3/7 zu.
Freiwillige Zuwendungen" von Dritten bleiben dabei auf beiden Seiten außer Betracht.

Beispiel:
Nach der Scheidung zieht der Ehemann in das Haus seiner Eltern, er wohnt dort "mietfrei". Die Ehefrau wird von ihren Eltern mit monatlich 250 € unterstützt. Diese "Zuwendungen" bleiben bei der Unterhaltsberechnung auf beiden Seiten unberücksichtigt.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_08.html

f) Sonstige Gründe, ich gucke mir nochmal die Dosselbedürftige Tabelle an.. ;-)
g) och nöö, ich hab noch keine Lust für mich selbst zu sorgen
h) mennoooo, nee, immer noch kein Bock
i) außerdem kann ich ja noch den Staat als Unterhaltsquelle anzapfen
j) mittlwerweile bin ich ja schon fast im Rentenalter, dann geht ja sowieso nix mehr
k) 3-mal mit dem linken Fuß aufstampfen und Menno dabei schreien

Ihre Unterhalts-Abzockerin
Henriette


Jeder Unterhaltsfall muss vor Gericht einzeln geprüft werden, und die RichterINNEN sind ja geübt im Opfer-Arme-Frauen-helfen, da kannst du sicher sein.

Männern wird mit den 3 Jahren nur ein wenig Hoffnung gemacht, die Ausnahmefälle bleiben.
Insofern wird sich da nix ändern. Leider.

Hardy

abstimmen.............

Hardy @, Thursday, 16.04.2009, 10:25 (vor 6098 Tagen) @ Hardy

Hier läuft eine Abstimmung, Frage:

Geschiedene Alleinerziehende bekommen den vollen Betreuungs-Unterhalt
unter Umständen HA HA HA HA
nur noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Finden Sie diese Regelung richtig?
http://www.maybritillner.zdf.de/ZDFde/inhalt/12/0,1872,7555116,00.html


Ergebnis im Moment:
Ja, die Unterhaltsempfänger sollten nach der Scheidung möglichst schnell für sich selbst sorgen.

60%

Hardy

abstimmen.............

Gtom @, Thursday, 16.04.2009, 10:46 (vor 6098 Tagen) @ Hardy

Ergebnis im Moment:
Ja, die Unterhaltsempfänger sollten nach der Scheidung möglichst schnell
für sich selbst sorgen.

60%

Hardy

Freu Dich nicht zu früh, Hardy; es ist noch früh am morgen.

Aber was man erfreulicherweise zur Kenntnis nehmen kann, sind die zunehmenden Stimmen bzw. Kommentare von Frauenseite - siehe entsprechendes Forum - die den recht traditionell eingestellten Posterinnen gehörig Contra bieten und den Kopf waschen.

Auszug aus "Der gebrauchte Mann" von Karin Jäckel

Christine ⌂, Thursday, 16.04.2009, 12:23 (vor 6097 Tagen) @ Hardy

THOMAS, 37 Jahre, und SANDRA, 38 Jahre

THOMAS: An meine Tochter Melanie

Wenn Du diese Zeilen liest, werde ich schon lange tot sein, denn ich habe beschlossen, daß der heutige Tag mein Todestag ist. Deine Mutter wird Dir erklären, warum dies so ist. Glaube mir, viel lieber hätte ich mit Dir gelebt.

(Thomas starb bei einem Autounfall. Er raste in Süditalien gegen den Betonpfeiler einer Autobahnbrücke. Er war sofort tot. Seinen Abschiedsbrief an seine Tochter fand man in seinem Banksafe. Dort befand sich auch ein Testament, aus dem hervorging, daß Thomas seinen gesamten Besitz einer karitativen Einrichtung vermacht hatte. Aus dem Datum ging hervor, daß Thomas dieses Testament an dem Tag verfaßt hatte, an dem Sandra ein gemeinsames Sorgerecht endgültig verweigert hatte. Zwischen der notariellen Beglaubigung des Testaments und Thomas' Tod lagen elf Tage.)

SANDRA: Das Kind ist aus meinem Bauch

Ich war damals Mitte Dreißig. Alles, was mir beruflich vorgeschwebt war, hatte ich erreicht. Ich besaß eine schöne Wohnung, ein Auto, um das mich die Männer beneideten, etwas Geld auf der Bank. Aber irgendwie fühlte ich mich ziemlich leer. War's das schon? dachte ich. Immer derselbe Trott, derselbe Streß. Ich fand, es wurde Zeit, an die Zukunft zu denken.
Also begann ich, mich nach einem geeigneten Mann umzusehen. Ich hatte eine ziemlich genaue Vorstellung davon, wie er beschaffen sein müßte.
Schließlich lernte ich ihn kennen. Er hieß Thomas, war Zahnarzt mit eigener Praxis und hatte Geld genug für Frau und Kind.
Ich sorgte dafür, daß er auf mich aufmerksam wurde. Es fiel mir nicht schwer, mich zu verlieben. Ich machte mir sogar ziemlich viel aus ihm. Er machte sich bald auch ziemlich viel aus mir. Er lud mich ein, zu ihm zu ziehen.
Seine Wohnung war nichts Besonderes, aber gemütlich. Ich zog gerne ein. Allerdings behielt ich heimlich meine eigene Wohnung und arbeitete weiterhin.
Es dauerte fast ein Vierteljahr, ehe ich schwanger wurde. Ich hatte jahrelang die Pille genommen und eigentlich damit gerechnet, sofort schwanger zu werden, sobald ich sie absetzte. Es war eine Überraschung, daß es so lange nicht klappte. Aber da meine Frauenärztin mir versichert hatte, daß alles mit mir in Ordnung sei, machte mir das Warten nichts aus. Es gefiel mir sogar. Es steigerte die Vorfreude. Thomas erzählte ich nichts. Ich fand, es ging ihn auch nichts an.
Als ich es endlich geschafft hatte, schwanger zu sein, teilte ich es Thomas mit. Er fiel aus allen Wolken, wollte mich aber sofort heiraten. Also taten wir es.
Meine Tochter Melanie kam ein halbes Jahr später auf die Welt. Thomas störte jetzt wahnsinnig.
Ich hatte mich mit diesem Mann eingelassen, weil ich ein Kind von ihm haben und anschließend finanziell auf der sicheren Seite stehen wollte. Die Romanze zwischen uns war zu Ende. Das war mir eigentlich schon vor Melanies Geburt klar. Im Grunde hatte ich nur noch abgewartet, ob mit dem Kind alles in Ordnung war. Ein behindertes Kind hätte ich keinesfalls bei mir behalten.
Thomas rechnete damit, daß ich eine Woche nach der Entbindung nach Hause kommen würde. Er tat mir leid, weil er sich so dafür begeistern konnte, wie wir in seiner Wohnung hausen und glücklich wie die Turteltauben sein würden. Aber mein Entschluß war gefaßt. Ich verließ das Krankenhaus schon am vierten Tag, ohne Thomas zu benachrichtigen.
Meine Zugehfrau hatte in der Zwischenzeit meine eigene Wohnung in Ordnung gehalten. Als ich mit meinem Kind zur Tür hineintrat, kam es mir vor, als wäre ich nie fort gewesen.
Thomas tat mir durchaus leid. Ich bin schließlich kein Hackklotz. Vor allem, als er sich dann das Leben nahm. Aber ich habe kein schlechtes Gewissen. Melanie ist mein Kind. Ich bin ihre Mutter. Dieses Kind ist in meinem Bauch gewachsen. Und ich habe es unter Schmerzen zur Welt gebracht. Thomas war mehr oder weniger ein Zufallsmann. Er hatte ein Zehn-Sekunden-Glück bei der Sache. Mehr nicht.
Pech für ihn war, daß Männer heute in puncto Liebe per Gesetz zur Kasse gebeten werden, ihre Kinder aber nicht bekommen. Worüber ich mich durchaus nicht beklage. Es ist ja voll und ganz in meinem Sinn. Ich will damit sagen, daß ich mich nicht zu schämen brauche. Ich habe von dem Erzeuger meines Kindes verlangt, was mir gesetzlich und rechtmäßig zusteht.
Ich schrieb ihm, daß ich ihn freigebe und die Scheidung wolle. Ich schrieb ihm, daß er uns auch freigeben solle.
Aber dummerweise hatte Thomas andere Vorstellungen als ich. Jetzt auf einmal kam dieser Mann daher und behauptete, mein Kind sei sein Kind. Forderte Mitspracherecht bei der Erziehung, forderte mein Kind für sich. Ich habe nie eingesehen, mit welchem Recht. Etwa mit dem Recht des Chromosomensatzes, den er anteilig an meinem Kind geliefert hat? Ja, erwirbt sich denn ein Kaufmann ein Recht, meinen Kuchen zu essen, nur weil er der Lieferant der Zutaten war?
Ich hatte Thomas geheiratet, weil ich ein Kind wollte und dieses Kind einen Vater haben sollte, für den es sich nicht schämen müßte. Ich hatte einen Mann als Erzeuger für dieses Kind ausgesucht, der Geld genug hatte, um die Erziehung zu sichern und zu garantieren, daß ich als Mutter Zeit genug für mein Kind haben würde. Aber ich hatte ihn nicht geheiratet, um für immer und ewig mit ihm Händchen zu halten.
Ich versuchte, Thomas alles zu erklären. Ich habe ihm mindestens drei, vier Briefe deswegen geschrieben. trotzdem wurde das erste Jahr nach unserer Trennung ziemlich hart für mich. Thomas versuchte mit allen Tricks, zumindest das Kind zurückzuholen.
Aber ich hatte eine Spitzenanwältin genommen. Sie machte ihre Sache wirklich gut. Nach dem obligatorischen Trennungsjahr wurden Thomas und ich endlich geschieden. Melanie wurde mir zugesprochen.
Daß Thomas sich zwei Monate später das Leben nehmen würde, war nicht eingeplant und von mir auch nie beabsichtigt. Es tut mir natürlich leid.
Wirklich schlimm ist, daß Thomas kaum Geld hinterlassen hat, so daß Melanie und ich ziemlich dumm dran sind. Seine Eltern haben zwar versprochen, daß sie einen Teil der Kosten für Melanie übernehmen, aber das ist ja nichts Reelles. Das beunruhigt mich schon. Da weiß ich auch noch nicht, wie ich damit umgehe. Es sei denn, ich heirate noch mal.
Ob ich mich schlecht dabei fühlen werde?
Nein, eigentlich nicht. Eher so wie nach einem gelungenen Coup.

http://www.peter-becker.de/Fundgrube/Buecher/GebrauchteMann/Thomas.htm

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

abstimmen.............

Maik1, Thursday, 16.04.2009, 12:43 (vor 6097 Tagen) @ Gtom

Umfrage weg??? lol

abstimmen.............

Maik1, Thursday, 16.04.2009, 12:45 (vor 6097 Tagen) @ Maik1

noch da...

Auszug aus "Der gebrauchte Mann" von Karin Jäckel

der_quixote, Thursday, 16.04.2009, 13:33 (vor 6097 Tagen) @ Christine

Ich habe von dem Erzeuger meines Kindes verlangt, was mir gesetzlich und rechtmäßig zusteht.

Diese Aussage bringt alles auf einen Punkt...


Frank

Auszug aus "Der gebrauchte Mann" von Karin Jäckel

Borat Sagdijev, Thursday, 16.04.2009, 16:14 (vor 6097 Tagen) @ Christine

Ich habe nie eingesehen, mit welchem Recht. Etwa mit dem Recht des
Chromosomensatzes, den er anteilig an meinem Kind geliefert hat? Ja,
erwirbt sich denn ein Kaufmann ein Recht, meinen Kuchen zu essen, nur weil
er der Lieferant der Zutaten war?

Die Zutaten sind die Transferleistungen von den männlichen Arbeitstieren.
Der Chromosomensatz ist ein Bauplan.

Beides will die von Größenphantasien befallene Narzisstin ausbeuten.

Dumm gelaufen für den Mann der auf sowas "reinfällt".

Programmankündigung: Maybrit Illner "Können sich Frauen Familie noch leisten?"

Gtom @, Thursday, 16.04.2009, 17:34 (vor 6097 Tagen) @ Pulsar

Einzelfälle, na klar. Aber immer öfter führt der Weg junger Frauen, deren
Männer sich vor ihrer Vater-Verantwortung drücken, ziemlich unvermittelt
vom Mutterglück in die Armut"

Hier u.a. einige Urteile in Bezug auf das neue Unterhaltsrecht, kürzlich auf DasErste.de veröffentlicht

http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,qpnrcnq094w01ra5~cm.asp

Hierzu auch gefunden:

"Neue Strategien für Frauen im Scheidungskrieg" - Doch vor Gericht haben Frauen trotzdem eine Chance – wenn sie glaubhaft machen können, dass beide die traditionelle Rollenverteilung befürworteten.

http://www.welt.de/finanzen/article1691481/Neue_Strategien_fuer_Frauen_im_Scheidungskrieg.html

Blöde Frage einer NarzißIn

adler, Kurpfalz, Friday, 17.04.2009, 03:09 (vor 6097 Tagen) @ Christine

Aber dummerweise hatte Thomas andere Vorstellungen als ich. Jetzt auf
einmal kam dieser Mann daher und behauptete, mein Kind sei sein Kind.
Ich habe nie eingesehen, mit welchem Recht.


Blöde Frage einer NarzißIn, denn:

Wenn ich in einen Getränkeautomaten 1,50 € reinwerfe,

Gehört dann die Dose Cola mir oder dem Automaten?

adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

powered by my little forum