Übernachtung gehört zu Umgangsrecht
Kinder, die von ihrem leiblichen Vater getrennt leben, dürfen grundsätzlich auch bei ihm übernachten. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. Dem Beschluss zufolge gilt dies jedenfalls dann, wenn der Vater zu weit von seinem Kind entfernt wohnt und sein Umgangsrecht ohne die Möglichkeit einer Übernachtung gar nicht wahrnehmen könnte.
(AZ: 5 UF 74/08)
Das Gericht wies die Beschwerde einer Mutter zurück. Sie wollte nicht, dass das gemeinsame Kind beim Ex-Mann über-nachtet. Es werde dadurch belastet und sei noch zu jung, so die Frau.
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