Zwangsdienst - Einschränkung von Menschenrechten
Hallo zusammen,
resultierend aus dem Forumsbeitrag Aufzählung von Menschenrechtsverletzungen beim Zwangsdienst habe ich die entsprechenden Paragrafen in WikiMANNia eingestellt
Desweiteren habe ich unter Politik folgendes hinzugefügt:
Eine Einigung über die Neufassung des Artikels 12 und daraus resultierend die Einfügung des neuen Artikels 12a kam erst 1968 zustande. Das Bundesministerium des Inneren hatte bei seinen Vorschlägen zur Neufassung des § 12 Frauen mit einbezogen. Es sollten bereits in Normalzeiten die Heranziehung von Personen zu einem Zvil- und Polizeidienst nichtmilitärischer Art für Zwecke der Verteidigung ebenso verfassungsrechtlich zulässig sein wie die von Männern zum Grenzschutzdienst und die Verpflichtung von Frauen zu Dienstleistungen im Verband der Streitkräfte und auf dem Gebiet des Sanitäts-, des Fernmelde- und des Versorgungswesens sowie im Verwaltungs- und Stabdienst.
Dazu noch folgendes: in den Protokollen des Bundestages, ich glaube in "hib - Heute im Bundestag" gelesen zu haben, das man Frauen eine Wehrfplicht nicht zumuten könne, da sie - nicht nur - während des 2. Weltkrieges besonders betroffen gewesen seien. Logischerweise war der Wortlauft anders. Leider finde ich das nicht mehr. Über Hilfe von Euch würde ich mich auch hier freuen. Danke.
Ich bitte Euch, mal nachzuschauen, ob noch wichtige Erkenntnisse und/oder Paragrafen fehlen und dieses mitzuteilen.
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
gesamter Thread: