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Tranquillo, Thursday, 26.03.2009, 22:07 (vor 6118 Tagen)
Findet die Verwirrung um Rundfunkgebühren für beruflich genutzte Computer nun ein Ende? Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem neuen Urteil die sogenannte Computer-GEZ für rechtens erklärt. Damit wurde ein bisheriger Rechtsspruch aufgehoben.