Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vater sollten erst zum OLG Hamburg wenn sie Menschen geworden sind.

adler, Kurpfalz, Saturday, 21.03.2009, 15:55 (vor 6123 Tagen) @ Aux armes, pères allemands!

Aus dem Interview mit einer "Richterin"

Wer die dokumentierte Misandrie weiterlesen will:

http://www.welt.de/hamburg/article3409165/Das-Gesetz-geht-zu-Lasten-der-Kinder.html

Mon frère,

ich habe es mir angetan und ich habe mir dieses Interview als Dokument für Parteilichkeit einer unabhängigen RichterIn des djb (Deutscher JuristInnen-Bund) gespeichert.

Und es ist jedem Vater anzuraten dies auch zu tun. Egal ob im Einflußbereich der Hansestadt wohnhaft oder nicht. Denn: Im Zuge der Entfremdung des Vaters vom Kind kann die natürlich nur um das Kindeswohl besorgte Mutter jederzeit etwa von München nach Hamburg umziehen. Nicht ohne meine Kinder, versteht sich.

Doch Vorsicht! Nicht direkt in die Stadt, doch lieber aufs Land.
Denn, so gibt die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamburg, Vorsitzende des 1. Familiensenats und MitgliedIn beim djb (Deutscher JuristInnen-Bund), Frau Erika Andreß zu bedenken:

Wenn eine Ganztagsbetreuung für Kinder angeboten wird, muss eine Mutter nach der Scheidung in der Regel auch Vollzeit arbeiten. Ihr obliegt es übrigens, nachzuweisen, dass es keine solchen Möglichkeiten gibt, was in einer Großstadt wie Hamburg nicht ganz leicht ist.

Leck mich... "nicht ganz leicht." Das bedeutet ja wohl, daß sie bei dieser RichterIn jedes erdenkliche Wohlwollen bei dem Versuch finden wird.

Dann hätte er wenigstens ein Dokument zur Hand mit dem er versuchen könnte diese Soufragette wegen Befangenheit abzulehnen.

Ich denke, würde ein Richter so dermaßen Richterschelte (BGH) betreiben und zugleich noch dem Gesetzgeber, dessen Vorgaben er umzustzen hat, hineinreden wollen, er würde massive Probleme bekommen. Die Seilschaften des djb würden schon dafür sorgen. Die Justiz probt die Willkür.

Gruß
adler

--
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