Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BIG SISTER eine "rechtschaffene Frau"

Thoma.s @, Friday, 20.03.2009, 19:47 (vor 6124 Tagen) @ Peter

In Deutschland kommen die §§ 201 und 201a StGB zum Tragen. Schulunterricht beispielsweise ist eine nicht-öffentliche Veranstaltung, das Aufzeichen des Unterrichts mit Phono-Geräten ist also strafrechtlich relevant.

Etwas anders ist es mit Bildaufzeichnungen. Hier wurde - in der BRD - ausdrücklich der Begriff "höchstpersönlicher Bereich" definiert.

Wie das englische Strafrecht damit umgeht, kann ich leider nicht sagen.


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