BIG SISTER eine "rechtschaffene Frau"
In Deutschland kommen die §§ 201 und 201a StGB zum Tragen. Schulunterricht beispielsweise ist eine nicht-öffentliche Veranstaltung, das Aufzeichen des Unterrichts mit Phono-Geräten ist also strafrechtlich relevant.
Etwas anders ist es mit Bildaufzeichnungen. Hier wurde - in der BRD - ausdrücklich der Begriff "höchstpersönlicher Bereich" definiert.
Wie das englische Strafrecht damit umgeht, kann ich leider nicht sagen.
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roser parks,
19.03.2009, 22:26
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Peter,
19.03.2009, 22:37
- BIG SISTER eine "rechtschaffene Frau" - Thoma.s, 20.03.2009, 19:47
- BIG SISTER eine "rechtschaffene Frau" - Garfield, 23.03.2009, 15:44
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Peter,
19.03.2009, 22:37