Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bundeswehr: Wer früh verweigert, wird selten ausgemustert

Melanippos, Thursday, 19.03.2009, 18:14 (vor 6125 Tagen) @ Christian2

Sorry, da hat die Welt die Studie (~empirische Erhebung) nicht verstanden. Es ging um die Wehrgerechtigkeit. Dass es zwischen Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden keine wesentlichen gesundheitlichen Unterschiede geben kann, liegt auf der Hand. Die Zivis werden aber zu über 90% zum Dienst einberufen , während die GwDL nur zu ca. 49% eingezogen werden. Es fallen pro Jahrgang 100.000 Zivis an, von 92.000 Dienst leisten, von den 143.000 GwDL werden nur 70.000 einberufen. Daraus folgt die Empfehlung, die KDV-Absicht erst bei vorliegendem Einberufungsbescheid in Form des Antrages kund zu tun. Bis dahin hat man statistisch die über fünfzigprozentige Chance gar keinen Dienst leisten zu müssen. Noch ein Irrtum: Zivis sind mitnichten wehrdienstuntauglich. Erst die Feststellung der Wehrdiensttauglichkeit in Form des Musterungsbescheides ermöglicht überhaupt, Zivildienst (oder eben Wehrdienst) leisten zu müssen. Ein Wehrpflichtiger, dem dauerhaft Wehrdienstunfähigkeit testiert wird, ist nicht länger wehrpflichtig, da ihm hierzu die gesundheitliche Eignung fehlt, und muss gar keinen Dienst leisten. MN

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