BGH schränkt Unterhalt für Alleinerziehende ein
Arne H., Wednesday, 18.03.2009, 17:40 (vor 6126 Tagen)
Spiegel-Online schreibt "Eilmeldung" drüber, weil sie derzeit (15:40) noch nicht viel mehr als die Schlagzeile wissen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,614099,00.html
Die Nachricht würde eigentlich auf Genderama gehören, aber da habe ich ja jetzt den Jungen-Schwerpunkt und die News der Woche kamen schon heute vormittag. Deshalb weise ich ausweichshalber mal hier darauf hin.
Arne
BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten
Christian2, Wednesday, 18.03.2009, 18:46 (vor 6126 Tagen) @ Arne H.
Es ist das erste Urteil des Bundesgerichtshofs zum neuen Unterhaltsrecht: Die Richter stellten klar, dass Alleinerziehende nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen müssen. Damit gab der Gerichtshof einem Vater Recht, der keinen "Betreuungsunterhalt" mehr zahlen wollte.
Ein erster Schritt, um Parasiten, Schmarotzer, Abzocker, Ausbeuter, Arbeitsunwillige das Handwerk zu legen! Die sollen schauen, dass sie endlich arbeiten gehen und ihr eigenes Geld verdienen!
BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Wednesday, 18.03.2009, 19:39 (vor 6126 Tagen) @ Christian2
Ein erster Schritt, um Parasiten, Schmarotzer, Abzocker, Ausbeuter,
Arbeitsunwillige das Handwerk zu legen! Die sollen schauen, dass sie
endlich arbeiten gehen und ihr eigenes Geld verdienen!
Ich bin sicher, dass die Damen aus jedem Räuspern des Kindes einen chronischen Keuchhusten mit Asthma machen werden, um weiter ohne Gegenleistung abkassieren zu können.
Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass Müttern ihren Kindern etwas antun, um sie dann intensiver betreuen zu müssen.
Viele Grüße
Wolfgang
BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten
Mustrum, Wednesday, 18.03.2009, 20:34 (vor 6126 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass Müttern ihren Kindern
etwas antun, um sie dann intensiver betreuen zu müssen.
Warum auch nicht? Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Dem Kind wird geschadet, weil es die Mutter nach (in diesem Fall eben finanzieller) Aufmerksamkeit verlangt.
Dass es Mißbrauch geben wird, ist nicht nur wahrscheinlich, es ist SICHER.
Denn je kranker das Kind, desto eher Unterhalt.
BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten
vomTurm, Wednesday, 18.03.2009, 21:10 (vor 6126 Tagen) @ Mustrum
bearbeitet von vomTurm, Wednesday, 18.03.2009, 21:14
Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass Müttern ihren Kindern
etwas antun, um sie dann intensiver betreuen zu müssen.
Warum auch nicht? Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Dem Kind wird
geschadet, weil es die Mutter nach (in diesem Fall eben finanzieller)
Aufmerksamkeit verlangt.Dass es Mißbrauch geben wird, ist nicht nur wahrscheinlich, es ist
SICHER.Denn je kranker das Kind, desto eher Unterhalt.
---> und desto mehr Bedauern des Umfelds, die ewige Opferin eben.
Gezwungen, den Mann zu verlassen
Gezwungen, arbeiten zu gehen
und dann noch ein krankes Kind
*sniff
Die armen alleinerziehenden Trümmerkindfrauen.
BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten
Mustrum, Wednesday, 18.03.2009, 22:00 (vor 6126 Tagen) @ vomTurm
---> und desto mehr Bedauern des Umfelds, die ewige Opferin eben.
Gezwungen, den Mann zu verlassen
Gezwungen, arbeiten zu gehen
und dann noch ein krankes Kind
*sniffDie armen alleinerziehenden Trümmerkindfrauen.
Die AAAAARMEN!
Wollen einen auf selbständig machen, lassen sich scheiden (ist ja ok) und sind dann eben nicht mehr von dem jeweiligen Kerl, sondern davon abhängig, dass dieser Kerl - staatlicherseits gezwungen - weiter löhnt. Oder eben vom Staat selbst.
Jüngere Frauen glauben ja auch, sie wären selbstständig und "unabhängig", weil sie ihre Abhängigkeiten von verschiedenen Männern hochfrequentiert wechseln.
Könnte man auch Prostitution nennen.
BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten
der_quixote, Thursday, 19.03.2009, 04:08 (vor 6125 Tagen) @ Mustrum
---> und desto mehr Bedauern des Umfelds, die ewige Opferin eben.
Gezwungen, den Mann zu verlassen
Gezwungen, arbeiten zu gehen
und dann noch ein krankes Kind
*sniffDie armen alleinerziehenden Trümmerkindfrauen.
Die AAAAARMEN!Wollen einen auf selbständig machen, lassen sich scheiden (ist ja ok) und
sind dann eben nicht mehr von dem jeweiligen Kerl, sondern davon abhängig,
dass dieser Kerl - staatlicherseits gezwungen - weiter löhnt. Oder eben vom
Staat selbst.Jüngere Frauen glauben ja auch, sie wären selbstständig und "unabhängig",
weil sie ihre Abhängigkeiten von verschiedenen Männern hochfrequentiert
wechseln.Könnte man auch Prostitution nennen.
Korrekt !
Unterhaltsprostitution...
...mit Geiselnahme der Kinder
Michi
, Thursday, 19.03.2009, 19:56 (vor 6125 Tagen) @ der_quixote
SG
Michi
Excalibur
GWG - Jäger
BGH-Urteil Geschiedene müssen früher Vollzeit arbeiten
Michi
, Thursday, 19.03.2009, 14:48 (vor 6125 Tagen) @ Christian2
Im Gegenteil, es kommt noch dicker...!
Die einseitige, Mitleid erheischende Berichterstattung in den Medien verschleiert, dass es auch ledigen Mütter erstmalig möglich sein wird, Betreuungsunterhalt über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus einzuklagen. Da gibt es für ledige Väter keine Rechtssicherheit mehr.
Zu beweisen, dass keine Betreuungsmöglichkeit besteht (wenn man sich nicht darum bemüht), dürfte nicht so schwer sein und so wird demnächst eine Prozesslawine die ledigen Väter überrollen.
SG
Michi
Excalibur
GWG - Jäger
Und der VAMV jammert bereits im WDR..
Dampflok, Thursday, 19.03.2009, 11:52 (vor 6125 Tagen) @ Arne H.
..wie zu erwarten hat der WDR sogleich ein Interview mit der VAMV-Vorsitzenden geführt, die das Urteil in den schlimmsten Farben düster malte. Dazu meine Frage an die Anwesenden:
Wo bleibt bitteschön der VAFK? Ist die Öffentlichkeitsarbeit des VAFK so schlecht, daß er nicht einmal von selber an den WDR herantritt oder tue ich ihm hier Unrecht? Lobbyarbeit (und wenns um Geld geht IST es Lobbyarbeit) muß auch aktiv betrieben werden.
Zum konkreten Fall: Der Vater kann keinesfalls jubeln, denn nun muß erst einmal langwierig und teuer festgestellt werden, ob die Kinderverwahranstalt denn auch solange auf hat wie die arme Frau Studienrätin arbeiten müßte (Jungen benachteiligen vermute ich mal). Als ob das Gericht und alle Beteiligten nicht schon längst wüßten, bzw. (guten Willen und kein Beamtendenken unterstellt) mit einem Telefonanruf während der Verhandlung herausbekommen könnten, wie die Öffnungszeiten liegen. Aber von genau solchen Urteilsverschleppungen lebt die Justiz. Dagegen sollte ein Straftatbestand eingeführt werden.
Ich nehme mal an, die Rahmenbedingungen, die im konkreten Fall dafür sorgen, daß der Kinderhort für den Siebenjährigen gerade ein paar Minuten vorher schließen muß (es also "unzumutbar" für die Mutter ist voll zu Arbeiten) wurden schon längst bei einem Latte Macchiato zwischen Frau Studienrätin und Frau Heimleiterin ausgeklüngelt. Im Zweifelsfall schreibt Frau Schuldirektorin ein Gefälligkeitsgutachten, welches bestätigt, daß im Falle der Vollzeitarbeit ausgrechnet Frau Studienrätin unbedingt länger in der Schule verbleiben müßte als der Kinderhort schließt.
Man könnte dem Mann vielleicht helfen, indem man ihm Adressen von Kinderhorten in Berlin vermittelt, die entsoprechend lange geöffnet haben. Niemand mache mir weis, daß es dese nicht gibt.
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