Frauen und Eigenverantwortung
Wieder einmal will eine Frau ihr voll fremdbetreutes Kind mißbrauchen, um sich vor Erwerbsarbeit zu drücken und den Ex-Mann weiter abzuzocken:
'...Sie lebt allein mit ihrem siebenjährigen Sohn. Der besucht vormittags die Schule, anschließend eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung. Bislang leistet die Mutter 70 Prozent der regulären Arbeitszeit als Studienrätin.
Ihr Ex-Mann findet aber, sie könnte jetzt auf Vollzeit umsteigen. Die Frau dagegen verweist darauf, dass ihr Sohn ein gesundheitliches Handicap habe: Er sei chronisch asthmakrank ...'
Nun wird die Studienrätin sicher nicht schlechter bezahlt als ein Studienrat. Vermeidet aber die Arbeit, wo sie nur kann. Ob es diese verbreitete weibliche Einstellung ist, die Quoten erforderlich macht?
Viele Grüße
Wolfgang
Frauen und Eigenverantwortung
Aus dem Artikel:
Handle es sich um ein krankes Kind, so die Vorsitzende, müssen außerdem mögliche Therapien und Arztbesuche berücksichtigt werden. Das seien Dinge, die der alleinerziehenden Mutter Zeit und Kraft kosten. Deshalb komme es immer auf den Einzelfall an.
Tja, de Mutter muß halt nur noch ankreuzen, ob daß Kind
- depressiv
- ADHS aufweist
- computerspielsüchtig ist.
Schon kann sie zuhause bleiben und die Krankheit för... fachgerecht behandeln lassen.
Frauen und Eigenverantwortung
Vermeidet aber die Arbeit, wo sie nur kann. Ob es diese
verbreitete weibliche Einstellung ist, die Quoten erforderlich macht?
Klares JA.
Deswegen sind so wenige Frauen in Vorstaenden und Aufsichtsraeten,
stattdessen wird von glaesernen Decken gefaselt.
Das ist ja auch nicht so anstrengend.
Gruss!
Frauen und Eigenverantwortung
Vermeidet aber die Arbeit, wo sie nur kann. Ob es diese
verbreitete weibliche Einstellung ist, die Quoten erforderlich macht?
Klares JA.
Deswegen sind so wenige Frauen in Vorstaenden und Aufsichtsraeten,
stattdessen wird von glaesernen Decken gefaselt.
Das ist ja auch nicht so anstrengend.Gruss!
Und dann wird beim Equal Pay Day bejammert, dass es für 70 % Leistung (die 100 % männlicher Leistung natürlich "gleichwertig" sein soll) nicht 100 oder gar 120 % Kohle gibt.
BGH-Urteil
Erste Meldung dazu: BGH-Urteil zum Ex-Ehegattenunterhalt
Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Das hat der BGH in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht von 2008 klargestellt.
Viele Grüße
Wolfgang