Ein Stalking-Fall?
Gerhard Eichberger
Erst heute habe ich dieses Diskussionsforum hier gefunden, in dem in zwei (leider bereits geschlossenen Beiträgen) hier über meinen Fall berichtet wurde:
http://wgvdl.com/forum/index.php?id=53516
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=53428
Dazu teile ich nun (mit ziemlicher Verspätung) mit, daß ich freigesprochen worden bin:
http://diegalerie.wordpress.com/2009/02/13/gerhard-der-stalker-eichberger-freispruch/
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß meiner Meinung nach die Frau auch nicht so ganz vollständig für ihr Verhalten verantwortlich zu machen ist.
Es gibt eine sehr umfangreiche Vorgeschichte, die ich an verschiedenen Stellen im Usenet gepostet habe. Wer sich die Zeit zum Lesen nehmen möchte, dem mögen die nachstehenden Links dienen!
http://diegalerie.wordpress.com/2009/01/28/stalkingfall-schauspieler-bezichtigt/
Mit 44 erste Freundin - nicht unproblematisch
http://groups.google.at/group/de.talk.romance/browse_frm/thread/ba1501d1aafaabf4/53175d81e1804fd3?lnk=st&q=%22mit...
Morddrohungen - war: Re: Mit 44 erste Freundin - nicht unproblematisch
http://groups.google.at/group/at.gesellschaft.recht/browse_frm/thread/b324e7d3cad49fe4/7e5a77684fb3b51a?lnk=st&q=...
(Obiges zwei Links sind die Vorgeschichte aus dem Jahr 2006.)
Beharrliche Verfolgung
http://groups.google.at/group/at.gesellschaft.recht/browse_frm/thread/ab c69b252d46ff?q=%22beharrliche+Verfolgung%22
zu: Beharrliche Verfolgung
http://groups.google.at/group/at.gesellschaft.recht/browse_thread/thread /86fe8d2449589b2f
Klage wegen Geldforderungen ---> Anzeige wegen Stalking
http://groups.google.com/group/at.gesellschaft.recht/browse_frm/thread/a 6f8aa7993eb2129?tvc=1
Strafverfahren gegen mich
http://groups.google.com/group/at.gesellschaft.recht/browse_frm/thread/d ec00113b5d9666c
Ist "Klage wegen Geldforderung" gleich Stalking?
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=135465&ccheck=1
Mich würde nun Eure Meinung zu diesem Fall interessieren.
Mir geht's vor allem darum, herauszufinden, was in der Frau vorgeht.
Und natürlich die weitere Vorgangsweise.
Wäre es sinnvoll, die Kosten für meinen Verteidiger (immerhin ein paar tausend Euro) einzuklagen? (Immerhin hat ja der Richter festgestellt, daß die Strafanzeige von der Frau in böswilliger Absicht gemacht wurde, um zu erreichen, daß ich meine Anzeige zurückziehe.
Ein Freund meint, ich soll nun gegen die Frau eine Klage wegen Verleumdung einbrigen. Ich weiß nicht so recht. Verleumdung ist in Österreich mit Freiheitsstrafe bedroht. Wenn ich das mache und sie verurteilt wird, dann heißt es im Freundes- und Bekanntenkreis wahrscheinlich, daß ich die Frau ins Gefängnis gebracht habe...
Eure Meinung dazu?
Gerhard
Ein Stalking-Fall?
Sehr geehreter Herr Eichberger,
ohne die Vorgeschichte ist es schwierig, sich ein abschliessendes Urteil zu erlauben. Auf alle Fälle erstaunlich, dass in der heutigen Zeit ein Richter feststellt, die Frau habe in böswilliger Absicht gehandelt. Von einer Strafanzeige würde ich dennoch absehen, da ähnlich gelagerte Fälle fast immer ins Leere führen. Sogar Falschbeschuldigerinnen, denen ihre Absicht nachgewiesen wurde, kommen iaR ungeschoren davon. Warum das so ist, das weiss der Henker. Geniessen Sie einfach den erkämpften Freispruch.
In diesem Sinne,
MFG
Ein Stalking-Fall?
Sehr geehreter Herr Eichberger,
ohne die Vorgeschichte ist es schwierig, sich ein abschliessendes Urteil
zu erlauben. Auf alle Fälle erstaunlich, dass in der heutigen Zeit ein
Richter feststellt, die Frau habe in böswilliger Absicht gehandelt. Von
einer Strafanzeige würde ich dennoch absehen, da ähnlich gelagerte Fälle
fast immer ins Leere führen. Sogar Falschbeschuldigerinnen, denen ihre
Absicht nachgewiesen wurde, kommen iaR ungeschoren davon. Warum das so ist,
das weiss der Henker. Geniessen Sie einfach den erkämpften Freispruch.In diesem Sinne,
MFG
Andererseits wäre eine Anzeige auch ein Signal, daß Verleumdete sich wehren, wenn auch meist erfolglos. Sich erfolglos wehren ist nicht so schlimm wie sich gar nicht zu wehren.
Ein Stalking-Fall?
Andererseits wäre eine Anzeige auch ein Signal, daß Verleumdete sich
wehren, wenn auch meist erfolglos. Sich erfolglos wehren ist nicht so
schlimm wie sich gar nicht zu wehren.
Es ist zwecklos. Es führt nur zu seelischer Belastung, da das Resultat ernüchternd sein wird. Besser ist es, einen ausgedehnten Waldspaziergang zu unternehmen. Kollektiv die Segel streichen wäre auch ein Signal.
Ein Stalking-Fall?
Hi! Schön, dass Du Dich persönlich meldest!
Mich würde nun Eure Meinung zu diesem Fall interessieren.
Aus mener Sicht folgende Antworten:
Mir geht's vor allem darum, herauszufinden, was in der Frau vorgeht.
Finde ich sehr verständlich, aber das wirst Du nur von ihr selbst erfahren können, wenn sie denn selbst Zugang zu ihren Motiven und Gefühlen hat. Sie ist in die Sache genauso hineingewachsen wie Du und sieht sich auch als die, die reagiert und deswegen die Schuld für alles bei Dir sucht, weil Du aus ihrer Sicht ja agierst.
Und natürlich die weitere Vorgangsweise.
Wäre es sinnvoll, die Kosten für meinen Verteidiger (immerhin ein paar
tausend Euro) einzuklagen? (Immerhin hat ja der Richter festgestellt, daß
die Strafanzeige von der Frau in böswilliger Absicht gemacht wurde, um zu
erreichen, daß ich meine Anzeige zurückziehe.
Aus finanzieller Sicht auf jeden Fall. Aber es gibt auch andere Gesichtspunkte. Die Fragen liegen bei Dir: Willst Du den Kontakt zu der Person aufrecht erhalten? Willst Du ihn im Positiven gestalten oder reicht es Dir, ihn im Negativen zu pflegen? Jemand, der mich schlägt, beschäftigt sich auch mit mir als Person. Wennn Du von der Person nichts mehr wissen willst, empfiehlt sich sausen lassen. Dann war das Lehrged beziehungsweise der Preis dafür, sie loszuwerden.
Du bewegst Dich in einem speziellen Milieu, zu dem ich keinen Zugang habe. Was sich daraus noch an anderen Gesichtspunkten ergibt, mußt Du auch berüksichtigen.
Ein Freund meint, ich soll nun gegen die Frau eine Klage wegen Verleumdung
einbrigen. Ich weiß nicht so recht. Verleumdung ist in Österreich mit
Freiheitsstrafe bedroht. Wenn ich das mache und sie verurteilt wird, dann
heißt es im Freundes- und Bekanntenkreis wahrscheinlich, daß ich die Frau
ins Gefängnis gebracht habe...
Wird gern mal so dargestellt, aber dazu habe ich eine ganz strenge Meinung. Ein Straftäter (egal ob weiblich oder männlich) ist höchstpersönlich für die Folgen verantwortlich und nicht der, der anzeigt. Sonst unterliegst Du einer zusätzlichen Untat, der moralischen Erpressung. Aber auch bei dieser Fragestellung gilt das, was ich schon schrieb: Willst Du in Kontakt bleiben, auch in einem negativen?
Ansonsten Glückwunsch zu dem bisherigen Ergebnis, war nicht unbedingt zu erwarten.
Ein Stalking-Fall?
Gerhard Eichberger
Andererseits wäre eine Anzeige auch ein Signal, daß Verleumdete sich
wehren, wenn auch meist erfolglos. Sich erfolglos wehren ist nicht so
schlimm wie sich gar nicht zu wehren.
Das ist einerseits schon richtig. Aber man muß sich die möglichen Konsequenzen überlegen
Einerseits die finanziellen:
Die Diversion hätte mich EUR 1.000,-- gekostet, das Strafverfahren kostete mich ein Mehrfaches an Anwaltskosten. Insofern hatte der Dr. Mayer schon recht: Rein finanziell betrachtet wäre die Diversion das Mittel der Wahl gewesen. Allerdings ist eine Diversion ein Schuldanerkenntnis - und warum soll ich mich schuldig bekennen, wenn ich mich nicht schuldig fühle? (Daß ich der Frau zuweilen auf den Wecker gefallen bin, gebe ich ja zu. Aber Stalking ist meines Erachtens doch was GANZ anderes.)
Andererseits geht's mir um die angesprochene Signalwirkung:
Nicht so sehr gegenüber der Gesellschaft. (Daß die Leute über einen, der nicht in ihr Weltbild paßt, dumm reden, ist mir persönlich wurscht, solange mir daraus nicht handfeste Nachteile erwachsen.) Sondern gegenüber dieser Frau. Dazu unten mehr.
Es ist zwecklos. Es führt nur zu seelischer Belastung, da das Resultat
ernüchternd sein wird. Besser ist es, einen ausgedehnten Waldspaziergang zu
unternehmen.
Das bringt mir gar nichts, da bin ich nicht der rechte Typ dafür. Zu einer seelischen Belastung für mich führt das Ganze schon, wobei das aber in eine andere Richtung geht. So komisch das klingt, aber ich mache mir tatsächlich Sorgen um die Frau. Denn sie hatte immer wieder mit verschiedenen Typen Schwierigkeiten bekommen, einmal wurde sie sogar von ihrem früheren Lebensgefährten niedergeschlagen. (Der hatte sich damals einen Kredit aufgenommen, um ihre Wohnung einzurichten. Dann hat sie ihn bald rausgeschmissen - er zahlt am Kredit heute noch.
Und hier kommt die von mir gedachte Signalwirkung zum Tragen: Ich habe sie NICHT verklagt, weil ich das Geld zurückhaben will. Ich wußte ja damals schon, daß sie finanzielle Schwierigkeiten hat, die sie zusätzlich noch belasten. Und als ich gesehen habe, daß sie immer mehr Schwierigkeiten bekommt, wollte ich ihr demonstrieren, was passieren kann. Wobei das ja noch harmlos ist - was ist, wenn sie mal an den Falschen gerät? Es gibt Typen, die wegen wesentlich weniger Geld handgreiflich werden.
Wobei ich aber wieder sagen muß, daß das im Grunde gar nicht ihre wirkliche Intention ist, auch wenn's so wirkt. Ich weiß um ihre Probleme und habe auch eine Vermutung, woher die kommen - aus ihrer frühesten Kindheit nämlich. Sie trägt da ein schweres "Pinkerl" mit sich herum, über das sie nicht reden kann. Wenn man sich aber (so wie ich) lange und eingehend mit ihr befaßt hat, dann kann man aus ihrem Verhalten auf so Manches schließen. Aus ihren Erlebnissen in frühester Kindheit resultiert ihr Menschen- und vor allem Männerhass. Was auch immer ihr damals widerfahren ist, es muß schrecklich gewesen sein.
Deshalb tut es mir in der Seele weh, wenn ich da lese und höre, daß mich die Frau nur ausgenutzt hat. Das hat sie zwar oberflächlich betrachtet gemacht, aber sie konnte nicht anders.
Ein Mensch, der von Notstandshilfe und Sozialgeld lebt und sich täglich niedersauft, um das Leben irgendwie zu packen, kann sich keine Therapie leisten. Das, was die Krankenkassen zahlen, kann man vergessen. HIER liegt das wahre Problem. Dringend nötig wäre für sie, daß sie mit fachlicher Hilfe ihre Vergangenheit aufarbeitet.
Kollektiv die Segel streichen wäre auch ein Signal.
Das ist der komplett falsche Weg.
Irgendwie wurde ich ja in diese Richtung gedrückt - ich wurde auf ihre Veranlassung bei verschiedenen gemeinsamen Aktionen rausgeschmissen. So waren wir beide Gründungsmitglieder der Fernsehsendung MULATSCHAG, die täglich im OKTO-TV und seit einiger Zeit auch im Hamburger TIDE-TV läuft, und ich bin dort einer der Darsteller (z. B. der Special Agent Helmi Eichberger bei CSEI-Meidling). Im Februar 2008 wurde ich auf Veranlassung dieser Frau von unserem Leiter gefeuert, wobei ich mich jedoch nach wie vor als Teammitglied verstehe.
Meiner Ansicht nach liegt der Fehler ja nicht (nur) bei der Frau, sondern bei der Staatsanwaltschaft. Die hätte nämlich den Fall genauer prüfen müssen. Dann hätte sie festgestellt, daß die Stalkingvorwürfe aus der Luft gegriffen sind. Dies geht ja direkt aus dem Akt der Staatsanwaltschaft hervor - es war gar nicht wirklich nötig, noch weitere Beweise abzuliefern. Im Akt waren ja schließlich auch meine drei Briefe an die Frau (davon einer außerhalb des Zeitraumes des Stalkingvorwurfes). Diese Briefe, die die Frau selber der Polizei als Beweis gegen mich eingesetzt hatte, waren für mich ja eingentlich nicht belastendes, sondern entlastendes Material. (Um zu verstehen, was ich meine, könnte ich die Briefe ja hier mal veröffentlichen - dies stellt jedenfalls keinen Verstoß gegen das Briefgeheimnis dar, da der Absender eines Briefes daran ja nicht gebunden ist, sondern nur der Empfänger - gleichwohl es mir in der Regel wurscht ist, wenn jemand meine Briefe veröffentlicht.)
Aber ich verstehe auch das Problem der Staatsanwaltschaft. Wahrscheinlich geht es denen ähnlich wie anderen Behörden: Durch den massiven Beamtenabbau fehlen hinten und vorne die Leute. Wie sollen die denn da die Fälle prüfen, wenn sie kaum Personal haben? Wie mir mein Anwalt mitgeteilt hat, schaut sich die Staatsanwaltschaft die ihnen vorliegenden Unterlagen kaum an. Das scheint hier tatsächlich der Fall gewesen zu sein.
Ich muß mir nun wirklich überlegen, was ich da tue. Ich möchte nicht auf meinen Anwaltskosten sitzen bleiben. Zwar kann ich es mir leisten, auf das Geld zu verzichten, aber irgendwie sehe ich es nicht ein. Von der Frau dieses Geld zurückfordern, will ich aber irgendwie auch wieder nicht. Das würde sie nur noch mehr belasten, sie hat ja sowieso schon einen Schuldenberg - außerdem wären das weitere Kosten, die nicht hereinbringbar sein werden. Ein Zahlungstitel gegen eine Notstandshilfeempfängerin mit einem 16jährigen Sohn, der bei seinem Vater lebt, ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Außerdem hieße es dann womöglich, daß ich (als Person mit geregeltem Einkommen) da Forderungen an eine arme Person stelle - dies würde in meinem Freundes- und Bekanntenkreis wohl als unbotmäßig gewertet werden, was ich natürlich auch nicht haben will.
Würde ich eine Anzeige/Klage auf Verleumdung machen und sie dann tatsächlich verurteilt werden, dann würde die Republik Österreich zwar meine Anwaltskosten des Strafverfahrens übernehmen, aber sie würde sich dieses Geld dann von der Frau zurückholen und sie obendrein mit einer längeren Freiheitsstrafe belegen. Verleumdung ist nämlich eine Straftat gegen die Rechtspflege, und sowas wird in Österreich besonders hart geahndet. DAS will ich ihr nun auch nicht antun...
Bleibt also nur noch zu prüfen, ob man der Staatsanwaltschaft vorwerfen kann, den Fall nicht ausreichend geprüft zu haben und damit zu erreichen, daß die Staatsanwaltschaft, also die Republik Österreich meine Anwaltskosten und Spesen ersetzen muß. DAS halte ich für einen sinnvollen und gangbaren Weg.
Ich wäre übrigens auch bereit, eine Therapie für die Frau zu bezahlen, damit sie endlich mit ihrer Vergangenheit abschließen und der Mensch werden kann, der sie werden möchte.
Soweit also mal meine Meinung dazu.
Gedanken, Ideen und Vorschläge?
Gerhard
Ein Stalking-Fall?
Hallo Gerhard,
Dein Fall ist wohl zu komplex, um ihn hier in voller Tiefe zu erfassen.
Insbesondere Dein spezielles (Künstler-)Milieu kann hier niemand beurteilen.
Daher nur kurz.
Ich sehe drei Dimensionen des Falls.
Erstens die rein rechtliche. In meine Augen war es richtig, den Fall durchzuziehen, die persönliche Ehre ist auch etwas wert.
Ob und von wem Du Deine Anwaltskosten zurückerhalten kannst, kann Dir am ehesten ein östereichischer Anwalt sagen.
Zweitens die rein praktische: Lohnt der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag? WIe hoch sind die Kosten eines erneuten Rechtsstreites, wie gut die Chancen, eventuell das Geld wiederzubekommen? Nicht jeder ist ein Kohlhaas.
Ich würde die ersten beiden Punkte völlig nüchtern und rein in HInblick auf juristische und finanzielle Erwägungen treffen! Eine Anzeige setzt im übrigen nicht denjenigen ins Unrecht, der sie aufgibt. Wenn es sich nicht um rein böswilliges Denunziantentum handelt, und das sehe ich bei Dir bei weitem nicht.
Drittens natürlich die persönlichen Fragen. Niemand hier kennt euer Milieu, eure Freunde, niemand kennt Dich oder die Frau. Vielleicht holst Du Die da Rat bei gemeinsamen Freunden (tust Du sicher schon).
Von außen aber ein küchenpsychologischer Hinweis. In vielen Fällen ist erst die Katharsis nötig, also der totale Zusammenbruch der eigenen, selbstaufgebauten Scheinwelt, des Schutzwalls um den Kern des eigenen Problems, damit Heilung möglich ist.
Es ist, meine ich, eher kontraproduktiv und hilft der Frau nicht, sie immer wieder vor ihrem Problem davonlaufen zu lassen.
Gruß,
everhard
Ein Stalking-Fall?
Ich wäre übrigens auch bereit, eine Therapie für die Frau zu bezahlen,
damit sie endlich mit ihrer Vergangenheit abschließen und der Mensch werden
kann, der sie werden möchte.Soweit also mal meine Meinung dazu.
Gedanken, Ideen und Vorschläge?
Gerhard
Lieber Gerhard,
ganz einfacher Tipp, nix für die Frau bezahlen, ihr aus dem Weg gehen, Anrufe direkt wegdrücken.
Ein Stalking-Fall?
Das bringt mir gar nichts, da bin ich nicht der rechte Typ dafür. Zu einer
seelischen Belastung für mich führt das Ganze schon, wobei das aber in eine
andere Richtung geht. So komisch das klingt, aber ich mache mir tatsächlich
Sorgen um die Frau. Denn sie hatte immer wieder mit verschiedenen Typen
Schwierigkeiten bekommen, einmal wurde sie sogar von ihrem früheren
Lebensgefährten niedergeschlagen. (Der hatte sich damals einen Kredit
aufgenommen, um ihre Wohnung einzurichten. Dann hat sie ihn bald
rausgeschmissen - er zahlt am Kredit heute noch.
usw. usf.
Du bist der typische "Trottel", der sich mit Freuden ausnutzen lässt, und auch noch präventiv sich alle Entschuldigungen und Beschönigungen selber einredet. Der Typ Mann, der paranoide Frauen anzieht wie das Licht die Motten.
Mein Tipp ganz allgemein an dich wäre: werde (endlich) ein Mann mit "Eiern" in der Hose, steh zu dir selber, lege dir Selbstachtung zu und lerne, dich selber zu mögen und deine Grenzen zu wahren.
Aber ich fürchte, der Tipp ist in den Wind geschrieben. Ich habe schon vor Jahren von dir im Usenet gelesen. Es ist keinerlei Entwicklung oder Lernfortschritt von dir zu bemerken.
R.
Ein Stalking-Fall?
Gerhard Eichberger
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß meiner Meinung nach die Frau
auch nicht so ganz vollständig für ihr Verhalten verantwortlich zu machen
ist.Wäre es sinnvoll, die Kosten für meinen Verteidiger (immerhin ein paar
tausend Euro) einzuklagen? (Immerhin hat ja der Richter festgestellt, daß
die Strafanzeige von der Frau in böswilliger Absicht gemacht wurde, um zu
erreichen, daß ich meine Anzeige zurückziehe.Ein Freund meint, ich soll nun gegen die Frau eine Klage wegen Verleumdung
einbrigen. Ich weiß nicht so recht. Verleumdung ist in Österreich mit
Freiheitsstrafe bedroht. Wenn ich das mache und sie verurteilt wird, dann
heißt es im Freundes- und Bekanntenkreis wahrscheinlich, daß ich die Frau
ins Gefängnis gebracht habe...Eure Meinung dazu?
Gerhard
Mir fällt auf, daß du diese Frau, nach allem, was sie dir anschauen hat lassen, immer noch in Schutz nimmst.
Natürlich ist sie für ihr Tun selber verantwortlich. Sie ist ja schließlich alt genug (soviel ich weiß, um die 40?) und somit volljährig.
Als du mir das erste mal von ihr erzählt hast, dachte ich sie sei 17 und somit ein unreifes Küken.
Das trifft aber hinten und vorne nicht zu.
Wenn jemand - egal ob Mann oder Frau - jemand anderem aus purer Bosheit ein unfundiertes Gerichtsverfahren hineinwürgt, dann gehört diesem Jemand auch kräftig in den Axxxx getreten.
Außerdem: wenn sie verurteilt wird, was zu zahlen, dann kommt sie nicht ins Gefängnis. Denn sie muß ja was zahlen.
Übrigens: mein Freund der Richter (er ist mit diesem Fall nicht befaßt) sagte mir unter der Hand (weil offiziell darf er das nicht) daß du mit einer Schadenersatzklage (nicht Verleumdung!) gegen diese Frau gute Chancen hättest, besonders im Hinblick auf die Aussage des Erstrichters, daß die Klägerin das Verfahren offensichtlich aus Bosheit und Rachsucht angestrengt hat, weswegen auch ein Freispruch zu fällen war.
Schließlich hast du nicht unbedeutende finanzielle Aufwendungen gehabt, die dir ohne diesen Bosheitsakt nicht entstanden wären.
LG Kurt