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Tranquillo, Tuesday, 10.03.2009, 12:10 (vor 6134 Tagen)
Wer sich nur kirchlich trauen lässt, hat nach dem Tod des Ehepartners keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Wolfgang A. Gogolin , Hamburg, Tuesday, 10.03.2009, 16:17 (vor 6134 Tagen) @ Tranquillo
Sollte nicht allen Frauen eine Witwenrente zustehen? Ich meine, sonst werden ja Frauen ohne Ehemann benachteiligt. Also, so irgendwie.
Viele Grüße Wolfgang