In Erinnerung an Gustav Heinemann - 110. Wiederkehr des Geburtstags
Aus dem Wikipeida-Artikel zur Großen Strafrechtsreform 1968:
"Besonderes Augenmerk richtete er auf das Sexualstrafrecht und sorgte dafür, dass Ehebruch und praktizierte männliche Homosexualität (Paragraph 175) keine Straftaten mehr sind. Nichteheliche und eheliche Kinder wurden rechtlich gleichgestellt und erhielten den gleichen Anspruch auf Unterhalt. Heinemann begründete dies mit pragmatischer Vernunft und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. So argumentierte er im Fall der Homosexualität mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, DA LESBISCHE BEZIEHUNGEN NICHT STRAFBAR waren."
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Dummerjan,
05.03.2009, 16:13
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Hemsut,
05.03.2009, 20:39
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