Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Brisantes Urteil: Betrügt sie ihn während der Ehe mit einem anderen, könnte die Frau das bei einer Scheidung den Unterhalt kosten
Komisch, ich dachte mit Einführung des Zerrüttungsprinzips wäre es egal, wer sich was zu Schulden kommen lässt.
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Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Da werden die Feministinnen aber gequält aufjaulen. Schließlich gilt aus ihrer Sicht die männliche 'nacheheleiche Solidarität' unabhängig von weiblichem verhalten. Von weiblicher Solidarität während der Ehe war nie die Rede, denn Frauen sehen Solidarität in typischer Handaufhalterinnenmentalität als Einbahnstraße.
Und wie sollen Frauen denn selbständig leben, wenn sie keinen Unterhalt von Männern abgreifen können?
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Guten Tag Mirko!
Den Tatbestand der "groben Unbilligkeit" gab es formal schon immer. Es liegt halt am jeweiligen Richter (bzw. der Richterin), ob das im konkreten Fall als gegeben angesehen wird, und Richter hängen nun einmal i.d.R. vom Zeitgeist ab, um so stärker, je ideologischer, regelloser, unverbindlicher, moralisch zerrütteter und kollektivistischer eine Gesellschaft ist.
Da wir im Rahmen der herrschenden hedonistischen Grundhaltung alle "total frei" sind und tun und lassen dürfen, was wir möchten (so wir's denn können und wollen und also dem Zeitgeist huldigen), ist grobe Unbilligkeit in der Regel nicht gegeben, ganz egal wie sehr das Regeln widerspricht, die von der herrschenden "Freiheit" besiegt worden sind.
Jede Dummheit, der man einmal zugestimmt hat, wird abbezahlt, bis alles getilgt ist – im Großen wie im Kleinen. Das ist übrigens auch der tiefere Grund für den Feminismus.
Nick
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Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Komisch, ich dachte mit Einführung des Zerrüttungsprinzips wäre es egal,
wer sich was zu Schulden kommen lässt.
Ich habe selbst einen Fall in meinem Bekanntenkreis. Der braucht keinen Unterhalt zu zahlen, weil seine Frau fremd gegangen ist.
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Ich habe selbst einen Fall in meinem Bekanntenkreis. Der braucht keinen
Unterhalt zu zahlen, weil seine Frau fremd gegangen ist.
Das ist eigenartig.
Bestimmt hat er sie doch mit typisch männlich-patriarchalem Fehlverhalten samt widerwärtigen Penetrationsgelüsten in die Untreue getrieben - anders kann es gar nicht sein. Frauen sind besonders edle Wesen, die gehen nicht so einfach fremd. Da muß schon jemand vorbeikommen, der eine Hose anhat.
Viele Grüße
Wolfgang
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten - Doppeldeutig?
Ich dachte erst wegen einer Affäre muss der Affärenmann mit Unterhaltsansprüchen der Affärenfrau rechnen.
Das ist ja allgemeines und verifizierbares weibliches Gedankengut bei beendigung einer Affäre Lösegeldzahlungen vom Mann zu erpressen.
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Leider für mich zu spät, aber wenn das stimmt ......Der Hammer!
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Leider für mich zu spät, aber wenn das stimmt ......Der Hammer!
Erzähl!
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Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
Die ganze Wahrheit.
Leider für mich zu spät, aber wenn das stimmt ......Der Hammer!
Den Unterhaltsanspruch verwirkt, wer aus einer intakten Ehe ausbricht. Haben sich die Partner aber über die Jahre auseinandergelebt und einer geht fremd, dann muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden, soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Die ganze Wahrheit.
Wobei das mal wieder dehnbar wie Gummi ist...also richterabhängig
SG
Michi
Wobei...
Den Unterhaltsanspruch verwirkt, wer aus einer intakten Ehe
ausbricht. Haben sich die Partner aber über die Jahre auseinandergelebt und
einer geht fremd, dann muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden, soweit die
anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
... das natürlich Unfug ist, selbst wenn es sich auf den ersten Blick "logisch" anhört. Unfug deshalb, weil keiner "ausbrechen" würde, wenn die Ehe WIRKLICH "intakt" ist! Dann war diese Ehe nur nach äußerem Anschein "intakt" - die klassische bürgerlich-spießige Fassade also. Aber INNEN war da GAR NIX "intakt" - vielleicht von Anfang an nicht, nie. Ein Wolkenkuckucksheim, Luftschloss, gegenseitige und/oder Selbstverarsche. Sie haben halt ein bisschen (oder auch länger) "intakte Ehe" GESPIELT... das ist wie "Vater, Mutter, Kind" im Puppenhaus - nur mit echten Menschen, und keiner hat's gemerkt.
Die ganze Wahrheit.
Hallo
Wobei das mal wieder dehnbar wie Gummi ist...also richterabhängig
Ich habe mal im Justizministerium nachgefragt, warum rechliche Verfahren bei uns so lange dauern. Dazu nannte ich einen konkreten Fall. Ich wollte wörtlich wissen: "Ist das System faul oder die Richter". Die Antwort war wie gewohnt seitenlang, für einen Menschen aber auf einen Satz zu konkretisieren: "Das System ist in Ordnung". Das Justizministerium hat also mir gegenüber bekundet, dass die Richter faul sind. Das mit dem "dehnbar wie Gummi" und "richterabhängig", muss man dann natürlich auch aus dem Aspekt der Faulheit betrachten.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Wobei...
Hallo
... das natürlich Unfug ist, selbst wenn es sich auf den ersten Blick
"logisch" anhört.
Logik hat nichts mit Justiz und Gesetzgebung zu tun, sondern nur mit Sachzwängen. Gerechtigkeit gibt es nur in den Märchenvorlesungen fürs gemeine Volk.
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Brisantes Urteil: Betrügt sie ihn während der Ehe mit einem anderen,
könnte die Frau das bei einer Scheidung den Unterhalt kostenKomisch, ich dachte mit Einführung des Zerrüttungsprinzips wäre es egal,
wer sich was zu Schulden kommen lässt.
die kluge frau lässt sich schwängern.
Vom Ehegatten oder einem fremden Stecher.
Dann haben die Schwarzröcke Pippi in den Augen und schwafeln was< von armer alleinerziehender Mutti..
Dann gilt obiges Urteil nicht mehr.
frank
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Hallo
die kluge frau lässt sich schwängern.
Vom Ehegatten oder einem fremden Stecher.
Dann haben die Schwarzröcke Pippi in den Augen und schwafeln was< von
armer alleinerziehender Mutti..Dann gilt obiges Urteil nicht mehr.
Mit Kind bekommt die Ex sogar dann Unterhalt wenn sie versucht hat dich zu ermorden. Das Kindeswohl wird dann auf das Gnadenloseste gewürgt, nur damit die Ex Unterhalt von dir zocken kann.
Recht ist beliebig.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Abänderungsklage möglich?
Vieleicht besteht die Möglichkeit einer Abänderungsklage?
Nach der Unterhaltsreform 1.1.2008 deutete ein Bekannter dies von mir nur an, da konnte man sich (Tochter 16 Jahre alt gewesen) außergerichtlich auf eine neue Regelung verständigen.
Ich las bereits vor mehr als 3 Jahren von einem Urteil (leider verbummelt) von "grober Unbilligkeit", da eine Frau - anscheinend vom Club der Teufelinnen inspiriert - die Steuerbehörden auf den Plan rief. Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos. Ergebnis : der Unterhaltsanspruch reduzierte sich auf 0,- €.
Die Gerichte gehen also scheinbar in kleinen Schritten mehr und mehr dazu über sich die Situationen etwas genauer anzusehen.
Dem ist nichts hinzuzufügen!
- kein Text -
Wobei...
Den Unterhaltsanspruch verwirkt, wer aus einer intakten Ehe
ausbricht. Haben sich die Partner aber über die Jahre auseinandergelebt
und
einer geht fremd, dann muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden, soweit
die
anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
... das natürlich Unfug ist, selbst wenn es sich auf den ersten Blick
"logisch" anhört. Unfug deshalb, weil keiner "ausbrechen" würde, wenn die
Ehe WIRKLICH "intakt" ist! Dann war diese Ehe nur nach äußerem Anschein
"intakt" - die klassische bürgerlich-spießige Fassade also. Aber INNEN war
da GAR NIX "intakt" - vielleicht von Anfang an nicht, nie. Ein
Wolkenkuckucksheim, Luftschloss, gegenseitige und/oder Selbstverarsche. Sie
haben halt ein bisschen (oder auch länger) "intakte Ehe" GESPIELT... das
ist wie "Vater, Mutter, Kind" im Puppenhaus - nur mit echten Menschen, und
keiner hat's gemerkt.
Das ist kein Unfug sondern gerade der "Witz" an der Sache:
Wenn tatsächlich nur einer "spielt" ist dies böswillig und begründet eben den Verlust des Unterhaltsanspruchs
Also, mittlerweile...
Das ist kein Unfug sondern gerade der "Witz" an der Sache:
Wenn tatsächlich nur einer "spielt" ist dies böswillig und begründet eben
den Verlust des Unterhaltsanspruchs
... bin ich fast überzeugt, dass ich einfach zu naiv bin, um mir alle Bosheiten auszumalen, die ihr hier am laufenden Meter darstellt
- ich gehe eben fast immer von mir aus, und ich "spiele" NIE, Punkt. Zumindest niemals diese Art "Spiele" - was ich spiele, ist völlig harmlos.
Da aber eben Energie der Aufmerksamkeit folgt, kenne ich persönlich aus meinem näheren Umfeld auch keine solchen "Spieler" persönlich und näher, von daher... ![[image]](http://i35.tinypic.com/24exv1u.gif)
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Brisantes Urteil: Betrügt sie ihn während der Ehe mit einem anderen,
könnte die Frau das bei einer Scheidung den Unterhalt kostenKomisch, ich dachte mit Einführung des Zerrüttungsprinzips wäre es egal,
wer sich was zu Schulden kommen lässt.
Dazu in der TAZ
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gefaehrliches-fremdgehen/
Rechtsanwältin Nake rügte, es sei gerichtlich schwer zu klären, wer für das Scheitern einer Ehe verantwortlich sei. Es könne auch sein, dass sich der Mann "eheschädigend" verhalten habe und die Aufnahme der neuen Beziehung der Frau eine Folge davon war.
Isch kann net mehr....LOOOL!
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten
Brisantes Urteil: Betrügt sie ihn während der Ehe mit einem anderen,
könnte die Frau das bei einer Scheidung den Unterhalt kosten
Komisch, ich dachte mit Einführung des Zerrüttungsprinzips wäre es
egal,
wer sich was zu Schulden kommen lässt.
Dazu in der TAZ
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gefaehrliches-fremdgehen/
Rechtsanwältin Nake rügte, es sei gerichtlich schwer zu klären, wer für
das Scheitern einer Ehe verantwortlich sei. Es könne auch sein, dass
sich der Mann "eheschädigend" verhalten habe und die Aufnahme der neuen
Beziehung der Frau eine Folge davon war.Isch kann net mehr....LOOOL!
Jupp, immer schoen Verantwortung verlagern, mit haette, koennte... Tatsache ist nunmal, dass sie fremdgegangen ist, nicht er.
Und: Das Zerruettungsprinzip gilt nach wie vor, oder hat jemand ihr verboten die Beziehung mit ihrem neuen Macker einzugehen? Nee, also Scheidung gelaufen, also nix meckern djb-Weiber.
Ich finde es vollkommen in Ordnung, wenn klare Scheidungen dann auch Unterhaltsrechtlich konsequent umgesetzt werden.
Andererseits sehe ich da auch keine so grosse Trendwende, die Frau hat ja wohl direkt wieder eine eheaehnliche Beziehung begonnen.
MfG