Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Wirtschaftskrise als Chance sinnvoll nutzen

Thoma.s @, Wednesday, 04.03.2009, 13:53 (vor 6140 Tagen) @ Christine

Zu dem anderen Thema

http://frauen.verdi.de/f_u_gb/urteile/data/pm_verdi_urteilkuendigunggleichstellungsbeauftragte2008.pdf

habe ich kurz telefoniert. Es ging in dem beschriebenen zweiten Fall darum, daß 2006 de Grenze für die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragte von 10000 auf 15000 herausgesetzt wurde und die Gemeinde daraufhin die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten wiederrief, da die Einwohnerzahl bei 13600 und damit unter der neuen Grenze lag.

Gegen diesen arbeitsrechtlichen Widerrufsbeschluß der Gemeinde aufgrund der geänderten Bedingungen wurde von der Betroffenen geklagt.

Da keine Berufung beim OVerwG eingelegt wurde, ist das o.g. Urteil rechtskräftig.

M.E. ein Ergebnis was schade ist, jedoch finde ich die Heraufsetzung der Einwohnerzahlengrenze von 10000 auf 15000 bemerkenswert. Auch dieser Trend über Verwaltungsstrukturreformen (derzeit in NRW) und Einwohnerzahlengrenzen im § 2 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung weiter im Auge behalten und so gut es geht vorangetrieben werden, um die Handlungsfähigkeiten kommunaler Verwaltungen nicht durch teure Gleichstellungsstrukturen zu behindern.


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