Berufssoldat von Ehefrau mit Spaten verprügelt
Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eine 41-jährige Hausfrau aus
Longerich nun vom Amtsgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Im März 2005 hatte sie ihren Mann im Schlaf überrascht und mit einem
Klappspaten schwer verletzt.
Nettes Urteil für einen Mordversuch.
Du nimmst mir die Worte aus der Tastatur. Ein Mordkriterium ist z.B. die wehrlosigkeit des Opfers. Jemand, der schläft, wird dabei normalerweise als wehrlos gesehen. Nur greift hier halt ein Übergeordneter Notstand, gemeinhin auch Frauenbonus genannt. Und galanter Kavalier war er auch, der Herr Richter. 2 Jahre, das ist die Grenze, bis zu der ein Urteil gerade noch zur Bewährung ausgesprochen werden darf. Und so marschiert sie aus dem Gerichtsgebäude und lebt weiter, als ob nichts gewesen wäre. Mitsamt "ihrer" beiden Kinder. Und das Opfer darf dann nach der Scheidung ihre Freiheit auch noch alimentieren.
Solche Urteile sind die Verhöhnung für die Opfer.
adler
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Christine,
02.03.2009, 14:44
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Norbert,
02.03.2009, 16:08
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Norbert,
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