Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Berufssoldat von Ehefrau mit Spaten verprügelt

Christine ⌂, Monday, 02.03.2009, 14:44 (vor 6142 Tagen)

Überrascht im Schlaf

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eine 41-jährige Hausfrau aus Longerich nun vom Amtsgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im März 2005 hatte sie ihren Mann im Schlaf überrascht und mit einem Klappspaten schwer verletzt.

Mit einem Klappspaten der Bundeswehr ging die 41-jährige Hausfrau im März 2005 auf ihren Mann los. Der Berufssoldat wurde im Schlaf von seiner Frau überrascht und erlitt so schwere Verletzungen, dass er zwei Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Dieser Übergriff bildete damit den Höhepunkt eines langjährigen Ehekriegs. Am Mittwoch wurde die Täterin nun zu zwei Jahren auf Bewährung veurteilt. Auch die Ehe ist mittlerweile geschieden.

Mit angeklagt war ebenfalls die Schwiegermutter des Soldaten, die zu Gunsten ihrer Tochter in das Geschehen eingriff. Nachdem die Mutter bereits mehrmals mit dem Spaten auf ihren Mann eingeschlagen hatte, schlug sie nochmals mit einer großen Taschenlampe auf ihn ein. Das Opfer erlitt dabei schwere Verletzungen: Jochbein und Nasenbein waren gebrochen, dazu verlor er zwei Zähne. Wegen Beihilfe wurde die Schwiegermutter dafür zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Motiv beider Frauen konnte überdies während der mehrstündigen Verhandlung nicht geklärt werden.

Um das Sorgerecht und um die Unterhaltungszahlungen für die zwei gemeinsamen Kinder wird immer noch gestritten. Laut der "Kölnischen Rundschau" äußerte ein Verteidiger während des Prozesses die Hoffnung, dass das mittlerweile geschiedene Paar in Zukunft nun wieder vernünftiger miteinander umgehen könne.

http://www.koeln.de/koeln/berufssoldat_von_ehefrau_mit_spaten_verpruegelt_134207.html
--

Ich bin immer wieder "irritiert", nicht nur über die Dreistigkeit der Täterinnen, sondern auch der der Richter. Bei einem Mann würde man jetzt alles unternehmen, damit er als Gewalttäter keinen Umgang mit seinen Kindern haben darf. Bei umgekehrter Konstellation darf weiter gstritten werden.
Wen wundert es noch, das in Gefängnissen 95 % Männer einsitzen...

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Berufssoldat von Ehefrau mit Spaten verprügelt

Norbert, Baden-Württemberg, Monday, 02.03.2009, 16:08 (vor 6142 Tagen) @ Christine

Überrascht im Schlaf

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eine 41-jährige Hausfrau aus
Longerich nun vom Amtsgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im
März 2005 hatte sie ihren Mann im Schlaf überrascht und mit einem
Klappspaten schwer verletzt.

Nettes Urteil für einen Mordversuch.

Mir sind die Klappspaten der BW bekannt.
Damit kann man auch gut Brennholz zerkleinern.
Habe ich auch schon als Jugendlicher verwendet, wenn mal keine Axt verfügbar war.
Richtig getroffen spaltet man locker auch einen Schädel damit :-(

Solche Urteile sind die Verhöhnung für die Opfer.

Berufssoldat von Ehefrau mit Spaten verprügelt

Mustrum, Monday, 02.03.2009, 16:19 (vor 6142 Tagen) @ Norbert

Nettes Urteil für einen Mordversuch.

Mir sind die Klappspaten der BW bekannt.
Damit kann man auch gut Brennholz zerkleinern.
Habe ich auch schon als Jugendlicher verwendet, wenn mal keine Axt
verfügbar war.
Richtig getroffen spaltet man locker auch einen Schädel damit :-(

Der Klappspaten ist eine Waffe, so will es zumindest die Ausbildung. Im WK I war das die Grabenwaffe zum Schädelspalten schlechthin.

Wenn man mit dem "Schanzen" fertig ist, steckt man das Ding vor sich in den Grabenrand - damit es griffbereit ist, wenn der Feind den Graben stürmen sollte.

Und die soll womöglich das Sorgerecht kriegen?

Und zwei Jahre auf Bewährung?

Berufssoldat von Ehefrau mit Spaten verprügelt

guest2, Monday, 02.03.2009, 16:43 (vor 6142 Tagen) @ Christine

Am Mittwoch wurde die
Täterin nun zu zwei Jahren auf Bewährung veurteilt.

Niedlich.

Um das Sorgerecht und um die Unterhaltungszahlungen für die zwei
gemeinsamen Kinder wird immer noch gestritten.


Unglaublich.

Ich glaub nicht mehr dass das noch was wird, ohne ein paar solcher Fotzen plus den Richter einfach mal aufzuknuepfen.

Berufssoldat von Ehefrau mit Spaten verprügelt

Max, Fliegentupfing, Monday, 02.03.2009, 18:55 (vor 6142 Tagen) @ Norbert

Überrascht im Schlaf

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eine 41-jährige Hausfrau aus
Longerich nun vom Amtsgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Im

März 2005 hatte sie ihren Mann im Schlaf überrascht und mit einem
Klappspaten schwer verletzt.

Nettes Urteil für einen Mordversuch.

... findest Du? Ich habe mich schon gefragt, ob´s nicht vielleicht zu hart ist!? Ich meine: Zwei Jahre! Und die auch noch zur Bewährung! Das ist eine lange,lange Zeit ...

Mir sind die Klappspaten der BW bekannt.
Damit kann man auch gut Brennholz zerkleinern.
Habe ich auch schon als Jugendlicher verwendet, wenn mal keine Axt
verfügbar war.
Richtig getroffen spaltet man locker auch einen Schädel damit :-(

... ja, aber: Der Mann lebt doch noch!? Also muß sie den Schlafenden mehr ... äh ... liebkost haben mit diesem Spaten, oder?

Solche Urteile sind die Verhöhnung für die Opfer.

... "Verhöhnung der Opfer" geht gar nicht. Das ist schon reserviert.

Die Verhöhnung der Verhöhnung - Max

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"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")

Berufssoldat von Ehefrau mit Spaten verprügelt

adler, Kurpfalz, Tuesday, 03.03.2009, 02:05 (vor 6141 Tagen) @ Norbert

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eine 41-jährige Hausfrau aus
Longerich nun vom Amtsgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Im März 2005 hatte sie ihren Mann im Schlaf überrascht und mit einem
Klappspaten schwer verletzt.

Nettes Urteil für einen Mordversuch.


Du nimmst mir die Worte aus der Tastatur. Ein Mordkriterium ist z.B. die wehrlosigkeit des Opfers. Jemand, der schläft, wird dabei normalerweise als wehrlos gesehen. Nur greift hier halt ein Übergeordneter Notstand, gemeinhin auch Frauenbonus genannt. Und galanter Kavalier war er auch, der Herr Richter. 2 Jahre, das ist die Grenze, bis zu der ein Urteil gerade noch zur Bewährung ausgesprochen werden darf. Und so marschiert sie aus dem Gerichtsgebäude und lebt weiter, als ob nichts gewesen wäre. Mitsamt "ihrer" beiden Kinder. Und das Opfer darf dann nach der Scheidung ihre Freiheit auch noch alimentieren.


Solche Urteile sind die Verhöhnung für die Opfer.

adler

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Berufssoldat von Ehefrau mit Spaten verprügelt

Goofos @, Tuesday, 03.03.2009, 03:04 (vor 6141 Tagen) @ Christine

Da frage ich mich ganz ehrlich, was hätten die mindestens tun müssen um gleich im Knast zu landen?

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