Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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VN-Frauenübereinkommen

Karl Nickel, Tuesday, 24.02.2009, 19:58 (vor 6148 Tagen)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: VN-Frauenübereinkommen wird für Deutschland verbindlich

Zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum VN-Frauenübereinkommen im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York durch den Parlamentarischen Staatssekretär im BMAS, Franz Thönnes MdB, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Ratifikationsgesetzes zum 1. Januar 2009 hinterlegt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes MdB, am Dienstag, 24. Februar 2009, die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte von Frauen und zum Fakultativprotokoll im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York. Damit werden beide völkerrechtlichen Verträge nach Ablauf von 30 Tagen für Deutschland verbindlich.

Deutschland schließt so als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten das Ratifikationsverfahren formell ab und unterstreicht den hohen Stellenwert der Konvention für seine Frauenpolitik.

Das Übereinkommen konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Frauen und zielt auf die Förderung ihrer Gleichbehandlung in der Gesellschaft. Statt allein auf Fürsorge und Ausgleich von vermeintlichen Defiziten zu setzen, fordert das Übereinkommen, Frauen als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens wahrzunehmen und ihnen eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Das Übereinkommen ist von entscheidender Bedeutung für die Weiterentwicklung der deutschen Frauenpolitik. Es bestätigt nicht nur den in Deutschland bereits vor einigen Jahren eingeleiteten Paradigmenwechsel: Weg von der Fürsorge - hin zur echten Teilhabe. Es verpflichtet auch dazu, in diesem Sinne konsequent weitere Anstrengungen zu unternehmen. Die durch das Übereinkommen formulierte Herausforderung liegt darin, wichtige gesellschaftliche Bereiche aus der Perspektive von Frauen zu durchleuchten und ihre Teilhabe in diesen Lebensbereichen sicherzustellen. Die Ratifizierung ist deshalb nicht das Ende eines Prozesses, sondern der Anfang der Umsetzung des Übereinkommens in den nächsten Jahren.

VN-Frauenübereinkommen

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Tuesday, 24.02.2009, 20:46 (vor 6148 Tagen) @ Karl Nickel

Das Übereinkommen konkretisiert bestehende Menschenrechte für die
Lebenssituation von Frauen und zielt auf die Förderung ihrer
Gleichbehandlung in der Gesellschaft.

Endlich wird es Zwangsdienst wie die Wehrpflicht auch für Frauen geben!

Viele Grüße
Wolfgang

Meinten Sie "VN-Waffenübereinkommen"?

Bürgermann, Tuesday, 24.02.2009, 22:25 (vor 6147 Tagen) @ Karl Nickel

Tja, selbst Google weiß nicht weiter ...

Welches Übereinkommen ist also gemeint? Etwa das radikalfeministische CEDAW? Und galt das für die Deutschlandin nicht schon längst als verbindlich?

Es sollte jeden demokratisch und rechstaatlich verorteten Bürger aufhorchen lassen und zu Widerstand anregen, wenn totalitäre Politik keinen demokratischen Prozess durchläuft, sondern per "UN-Konvention" klammheimlich durchs Hintertürchen dem Volk verbindlich vor die Nase gesetzt wird. Totalitäre Frauenpolitik ist der Untergang der Rechtsstaatlichkeit!

VN-Frauenübereinkommen

Goofos @, Wednesday, 25.02.2009, 00:12 (vor 6147 Tagen) @ Karl Nickel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: VN-Frauenübereinkommen wird für
Deutschland verbindlich

Zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum VN-Frauenübereinkommen im
Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York durch den
Parlamentarischen Staatssekretär im BMAS, Franz Thönnes MdB, erklärt das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Ratifikationsgesetzes zum 1.
Januar 2009 hinterlegt der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes MdB, am Dienstag,
24. Februar 2009, die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die
Rechte von Frauen und zum Fakultativprotokoll im Hauptquartier der
Vereinten Nationen in New York. Damit werden beide völkerrechtlichen
Verträge nach Ablauf von 30 Tagen für Deutschland verbindlich.

Deutschland schließt so als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten das
Ratifikationsverfahren formell ab und unterstreicht den hohen Stellenwert
der Konvention für seine Frauenpolitik.

Das Übereinkommen konkretisiert bestehende Menschenrechte für die
Lebenssituation von Frauen und zielt auf die Förderung ihrer
Gleichbehandlung in der Gesellschaft. Statt allein auf Fürsorge und
Ausgleich von vermeintlichen Defiziten zu setzen, fordert das
Übereinkommen, Frauen als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens
wahrzunehmen und ihnen eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Das Übereinkommen ist von entscheidender Bedeutung für die
Weiterentwicklung der deutschen Frauenpolitik. Es bestätigt nicht nur den
in Deutschland bereits vor einigen Jahren eingeleiteten Paradigmenwechsel:
Weg von der Fürsorge - hin zur echten Teilhabe. Es verpflichtet auch dazu,
in diesem Sinne konsequent weitere Anstrengungen zu unternehmen. Die durch
das Übereinkommen formulierte Herausforderung liegt darin, wichtige
gesellschaftliche Bereiche aus der Perspektive von Frauen zu durchleuchten
und ihre Teilhabe in diesen Lebensbereichen sicherzustellen. Die
Ratifizierung ist deshalb nicht das Ende eines Prozesses, sondern der
Anfang der Umsetzung des Übereinkommens in den nächsten Jahren.

Kommen da die Frauen nicht irgendwie richtig schlecht weg? Die Menschenrechte müssen auf die Rechte der Frauen erweitert werden um der speziellen Lebenssituation, geplagt von vemeintlichen Defiziten, der Frauen gerecht zu werden. Es muss sogar statt der Fürsorge und Ausgleich hin zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Das hört sich an als ob man es mit dem dümmsten Wesen auf Erden zu tun hätte das eigentlich nicht mal in der Lage ist sich selbst zu erhalten, das so bescheuert ist, dass es immer über die eigenen Füße stolpert und auf die Hilfe von außen angewiesen ist um laufen zu lernen. Selbst in die Gesellschaft muss es gar erst integriert werden.

Hört sich doch nicht schlecht an :> Leider müssen diese "vemeintlichen" Defizite wieder zur Schau gestellt werden. Statt weg von der Fürsorge - hin zur echten Teilhabe zu gehen, geht man lieber den alten Weg, weg von der Teilhabe - hin zur Fürsorge. Schließlich bestand darin auch der Paradigmenwechsel in Deutschland. Mit der Ratifizierung war das auch noch erst der Anfang.

Gleich mal gesellschaftliche Bereiche durch die Perspektive der Frau durchleuchten ... ist ja richtig, hat man sich mittels GM dazu verpflichtet alles auf die Lebenssituation von Frauen und Männern ... ups, da hat man doch tatsächlich die Rechte der Männer vergessen.

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