Nebenjob für den Unterhalt
'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit Nebenjob
Wer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser Nebentätigkeit auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'
Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau Unterhalt für ihr Kind zahlen müßte?
Viele Grüße
Wolfgang
Nebenjob für den Unterhalt
Hallo
'...Unterhalt für das Kind, Zur Not auch mit Nebenjob
"Dabei gelte eine Arbeitszeit bis zu 48 Wochenstunden als zumutbar."
Die Richter tun so, als wenn sie bestimmen könnten was als Arbeitszeit zumutbar ist. Dem ist aber nicht so. Die Grenze von 48 Wochenstunden sind im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben.
De Jure scheitern solche Gesetze regelmäßig daran, dass keine passende Arbeitsstelle verfügbar ist. Penetrante Aufmüpfigkeit gegen die Obrigkeit ist erforderlich um das rechtens werden zu lassen. Penetrant ist wichtig, weil der Gegenpart aus Beamten und Staatsangestellten besteht, deren Ureigensachaft darin besteht, faul zu sein. Wer die Faulheit penetrant stört, dem wird recht gegeben (persönliches Erfolgsmdell gegenüber dem Staat
Ein ähnliches Urteil ist vor längerer Zeit gescheitert weil das Arbeitszeitgesetz nicht berücksichtigt wurde.
Wer keinen Unterhalt zahlen will, zahlt keinen. Das ist der realistische Standpunkt, der jedes juristische Geschrei in die Wüste schickt.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Nebenjob für den Unterhalt
'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit NebenjobWer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls
einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus einem
Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser Nebentätigkeit
auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau Unterhalt
für ihr Kind zahlen müßte?Viele Grüße
Wolfgang
Diese Form der "Anspannung" gibt es schon des längerem in Österreich.
Unwichtig was der Vater verdient und davon Prozente - wichtig ist, was die Ex will. Es sei denn, die "Playboygrenze" wird erreicht (1000Euro/Kind/Monat), mehr kann eine Frau nicht verlangen.
Wie er die Wünsche der Ex befriedigt ist Nebensache (im Zweifelsfall darf er sich nicht erwischen lassen) - aber wenn er es nicht schafft, ist er dran => SKLAVEREI !
Es ist nichts anderes als Anstiftung zur verbotenen Sklaverei n/t
'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit NebenjobWer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls
einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus
einem
Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken
hervor.
Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser
Nebentätigkeit
auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'[/i]
Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau
Unterhalt
für ihr Kind zahlen müßte?
Viele Grüße
Wolfgang
Diese Form der "Anspannung" gibt es schon des längerem in Österreich.
Unwichtig was der Vater verdient und davon Prozente - wichtig ist, was die
Ex will. Es sei denn, die "Playboygrenze" wird erreicht
(1000Euro/Kind/Monat), mehr kann eine Frau nicht verlangen.
Wie er die Wünsche der Ex befriedigt ist Nebensache (im Zweifelsfall darf
er sich nicht erwischen lassen) - aber wenn er es nicht schafft, ist er
dran => SKLAVEREI !
Nebenjob für den Unterhalt
Die Richter tun so, als wenn sie bestimmen könnten was als Arbeitszeit
zumutbar ist. Dem ist aber nicht so. Die Grenze von 48 Wochenstunden sind
im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben.
Yep
- weiterhin gibt es so unverschämte Chefs, die ihren Angestellten jegliche Nebenjobs generell untersagen, weil sie darauf bestehen, dass ihre Angestellten IHNEN ihre gesamte Arbeitskraft zur Verfügung stellen - und irgendwo steht genauso gesetzlich niedergepinselt, dass die Freizeit gefälligst zur Erholung benutzt werden muss (damit man für den Vollzeitjob seine Kräfte erhält). Ansonsten kann's passieren, dass der Mensch auch seinen Vollzeitjob verliert - und dann gibbs erst mal GAR NIX.
De Jure scheitern solche Gesetze regelmäßig daran, dass keine passende
Arbeitsstelle verfügbar ist.
Und für solche Fälle ziehe man in den Osten, möglichst dorthin, wo er am wildesten ist, und verkaufe aus finanziellen Gründen sein Auto. Dann ist hier in der Pampa nämlich Feierabend. Dann kann man relativ beruhigt eifrig tun und Bewerbungen schreiben - die Gefahr, dass man tatsächlich arbeiten gehen "muss", ist hier ohne Auto nicht so furchtbar hoch.
Ein ähnliches Urteil ist vor längerer Zeit gescheitert weil das
Arbeitszeitgesetz nicht berücksichtigt wurde.
Wer keinen Unterhalt zahlen will, zahlt keinen. Das ist der realistische
Standpunkt, der jedes juristische Geschrei in die Wüste schickt.
Herzilein, aber auch nicht jeder Herr der Schöpfung ist so ein renitentes, bockbeiniges Exemplar wie du, der das dann auch ungerührt durchzieht und sich ob diverser Widrigkeiten einfach immer mal wieder kurz schüttelt... *ggg*
Morgendliche Schnell-Grüße von Diana (die jetzt zu "ihren Jungs" arbeiten fährt *g*)
Nebenjob für den Unterhalt
Herzilein, aber auch nicht jeder Herr der Schöpfung ist so ein
renitentes, bockbeiniges Exemplar wie du, der das dann auch ungerührt
durchzieht und sich ob diverser Widrigkeiten einfach immer mal wieder kurz
schüttelt... *ggg*
Einen schönen Arbeitstag mit "Deinen" Jungs wünschend - Christine ![[image]](http://www.wgvdl.com/forum/Info/Smileys/smiley1146.gif)
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Nebenjob für den Unterhalt
Hallo
'...Unterhalt für das Kind, Zur Not auch mit Nebenjob
"Dabei gelte eine Arbeitszeit bis zu 48 Wochenstunden als zumutbar."
Eben. Hab ich mir auch gleich gedacht. Diese Richter sind wohl ein klein wenig "derangiert a la tete" oder was ?
De Jure scheitern solche Gesetze regelmäßig daran, dass keine passende
Arbeitsstelle verfügbar ist. Penetrante Aufmüpfigkeit gegen die Obrigkeit
ist erforderlich um das rechtens werden zu lassen. Penetrant ist wichtig,
weil der Gegenpart aus Beamten und Staatsangestellten besteht, deren
Ureigensachaft darin besteht, faul zu sein. Wer die Faulheit penetrant
stört, dem wird recht gegeben (persönliches Erfolgsmdell gegenüber dem
Staat![]()
Kann ich vollumfänglich bestätigen. Der Beamte als solcher will einfach seine Ruhe haben und keine Fehler machen, die ihm angelastet werden könnten. Am besten ist es für den Beamten also, wenn er gar nichts tut. Dann hat er seine Ruhe, und Fehler macht er auch nicht.
Also wenn sie wieder mal Beamtenmikado spielen ( der Erste, der sich bewegt, hat verloren ), dann muss man sie stören, und zwar so lange, bis sie dich nur noch ruhig stellen wollen. Auch wenns kostet, macht nichts, ist ja nicht ihr persönliches Geld.
PF
Nebenjob für den Unterhalt
'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit NebenjobWer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls
einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus einem
Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser Nebentätigkeit
auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau Unterhalt
für ihr Kind zahlen müßte?
Es gibt ein entsprechendes Urteil, wurde auch hier mal gepostet, welches auch Frauen zu entsprechender erhöhter erwerbsobliegenheit verurteilte.
Nebenjob für den Unterhalt
Es gibt ein entsprechendes Urteil, wurde auch hier mal gepostet, welches
auch Frauen zu entsprechender erhöhter erwerbsobliegenheit verurteilte.
Das muß ein absolut frauenfeindliches Gericht entschieden haben!
(
Viele Grüße
Wolfgang