Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindeswohl bei Frau Zypries nur geheuchelt?

Christine ⌂, Friday, 20.02.2009, 22:00 (vor 6151 Tagen)

Davon muß man ausgehen, wenn man folgendes ließt:

Sehr geehrte Frau Zypries,

vor einiger Zeit hat das Landessozialgericht Berlin es für rechtens empfunden, einem Mann die ALG II-Bezüge zu kürzen, da dieser eine Vollzeittätigkeit der ARGE abgelehnt hat. Hintergrund seiner Ablehnung war, das er ein 3-jähriges Kind betreut... Das Landessozialgericht hielt es für angemessen, das Kind in eine Ganztagsbetreuung zu geben! [..]

Prinzipiell ist das natürlich richtig, aber die Fragestellung geht weiter:

Laut einer Grundsatzentscheidung des BGH diesen Jahres (*Anm.: siehe Ende dieses Berichts), kann eine Vollerwerbstätigkeit nach dem dritten Lebensjahr regelmäßig nicht verlangt werden, da diese zu einer Überbelastung des alleinerziehenden Elternteils führen könne. Selbst wenn das Kind ganztags in einer Kita untergebracht ist!
Folge davon: Der alleinerziehende Elternteil hat u.U. längeren Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Bitte erklären Sie mir, warum ein Erwerbsloser Vollzeit arbeiten gehen muss und ein alleinerziehender Elternteil nicht, sondern kann Betreuungsunterhalt fordern?

Urteil, etliche Links und Kommentare im FemokratieBlog

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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