Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort DGB nach Schnauzbart-Aktion

so_blöd_auch_wieder_nicht, Friday, 20.02.2009, 17:06 (vor 6151 Tagen)

Ich habe im Internet den Beitrag
Aktion Schnauzbärte: Der Film
http://www.dgb-frauen.de/aktionen/bildergalerien/aktion-schnauzbaerte-berlin-1/aktion-schnauzbaerte-der-film/
gesehen.

Ich bitte daher einmal zu erklären wie denn das sein soll mit
22% weniger Lohn bei gleicher (oder gleichwertiger) Arbeit ?

Im öffentlichen Dienst gibt es ein klares Bezugschema.
In der Wirtschaft Kollektivverträge,..
Bei keinem von beiden wird geschlechtsspezifisch
unterschieden.
Ausserdem wäre es unlogisch Männer einzustellen wenn Frauen,
das Gleiche um 22% billiger erledigen würden.

Kommt dann heraus, dass Teilzeit nicht genauso bezahlt wird
wie Fulltime?
Alle hätten das Gleiche zu verdienen unabhängig vom Einsatz
und der Leistung wurde aber auch nie in der römischen
Verträgen von 1958 Artikel 19 festgeschrieben.

Für mich klingt, dass nicht nach dem Versuch eines
Miteinanders in die Zukunft bei gleichen Rechten und
Pflichten, sondern nach einem Verhetzen eines Teiles der
Bevölkerung (den Frauen) gegen einen anderen (die Männer).

Ich bitte Sie daher, mir den tatsächlichen Sachverhalt zu
erklären (bitte auch um die Quellen ihrer Information denn
ich habe 2 Töchter und wünsche für sie, dass es eben eine
echte Gleichberechtigung gibt)

Vielen Dank

und freundliche Grüße
-----------------------------------------------------
Antwort:
Sehr geehrter Herr,
meine folgenden Ausführungen zu Entgeltunterschieden von Frauen und Männern
beziehen sich auf die Situation in Deutschland, die aber von der Lage in
Österreich (ich war dort viele Jahre als Gleichbehandlungsanwältin tätig)
nicht allzu verschieden ist.

Entgeltunterschiede haben eine Fülle von Ursachen, die im Wesentlichen auf
der Tarifvertragsebene und in strukturellen Merkmalen zu finden sind.
Tarifverträge sind nicht geschlechtsneutral, Tätigkeiten und Berufe, die
überwiegend von Männern ausgeübt werden, werden immer noch durchschnittlich
höher bewertet als typische Frauentätigkeiten und Berufe.
Diskriminierungsfreie Bewertungssysteme in den hunderttausenden
Tarifverträgen umzusetzen, bedeutet eine ständige Herausforderung der
Sozialpartner.
Wählen junge Frauen daher einen typisch weiblichen Beruf, so müssen sie auf
ihre Lebenszeit gerechnet mit deutlich weniger Einkommen auskommen.
Aber auch Merkmale, wie die Betriebsgröße (Großbetriebe zahlen besser, Frauen
finden sich eher in kleinen Unternehmen), das Alter (je älter desto größer
die Entgeltunterschiede, nicht zuletzt deswegen, weil Frauen ab 30 bei der
Bekleidung von Führungsfunktionen hinter die männlichen Kollegen stark
zurückfallen) und die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielen eine Rolle. Bei
letzterem werden auch unabhängig von Erwerbsunterbrechungen von Frauen im
Zuge der Erziehung von Kindern eine längere Betriebszugehörigkeit von Männern
höher entwertet als die von Frauen. (Siehe zu all diesen Themen auch den
WSI-FrauenDatenReport2005)
Fast jede zweite Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit.
Natürlich sind die von uns angeführten Statistiken "teilzeitbereinigt", d.h.
die 24% Entgeltunterschiede ( Statistisches Bundesamt August 2008) basieren
auf Stundenlohnbasis.
Denn die Höhe des Einkommens pro Arbeitsstunde ist abhängig von ihrer
geleisteten Arbeitzeit. Der Bruttostundenlohn ist für Tätigkeiten mit weniger
als 15 Stunden deutlich geringer als für umfangreichere Teilzeitarbeit oder
Vollzeitarbeit. ( Siehe WSI-FrauenDatenReport2005) Die Auswirkungen treffen
überproportional Frauen, da Männer selten Teilzeit arbeiten. Teilzeitarbeit
ist darüberhinaus in der betrieblichen Praxis ein Hemmschuh für Karriere- und
Aufstiegsmöglichkeiten während für Männer in Führungsfunktionen oft häufige
Abwesenheiten wegen zahlreichen Aufsichtsratsmandaten und anderen
Nebenbeschäftigungen vereinbar sind.

Neben den bisher beschriebenen Einkommensunterschieden bleibt noch die
Einkommensdiskriminierung. Denn ein großer Teil der Einkommensunterschiede
lassen sich nicht über die oben angeführten und bekannten Merkmale
rechtfertigen und die Wissenschaftlernnen nennen diesen nicht erklärbaren
Unterschied, der in der Regel bei der Umsetzung von Tarifverträgen in der
betrieblichen Praxis zustande kommt, Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts. Dieser Anteil liegt zwischen 11 und 24%.
Diese hat wiederum zahlreiche Ursachen, von unterschiedlicher Eingruppierung,
Zulagensystemen, die eher für Männerarbeitsplätzen zugute kommen, bis hin zu
Vorbehalten gegenüber Frauen und traditioneller Geringschätzung ihrer Arbeit.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen zu einem größeren Verständnis
geholfen haben und verweise auch gerne auf die Website der
Hans-Böckler-Stiftung bzw. des WSI, wo sich weiteres Datenmaterial findet

Mit freundlichen Grüßen

Ines Grabner-Drews
DGB-Bundesvorstand
Bereich Gleichstellungs-und Frauenpolitik
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin

Tel: 030 24060-766
Fax: 030 24060-761
Mail: ines.grabner-drews@dgb.de

" Ich bin mehr wert" - die frauenpolitische Initiative des DGB
www.dgb-frauen .de

Verschleierungsversuch nach Infragestellung DGB Schnauzbart-Aktion

Borat Sagdijev, Friday, 20.02.2009, 19:29 (vor 6151 Tagen) @ so_blöd_auch_wieder_nicht

Sehr geehrter Herr,
meine folgenden Ausführungen zu Entgeltunterschieden von Frauen und
Männern
beziehen sich auf die Situation in Deutschland, die aber von der Lage in
Österreich (ich war dort viele Jahre als Gleichbehandlungsanwältin tätig)
nicht allzu verschieden ist.

Entgeltunterschiede haben eine Fülle von Ursachen, die im Wesentlichen
auf
der Tarifvertragsebene und in strukturellen Merkmalen zu finden sind.
Tarifverträge sind nicht geschlechtsneutral, Tätigkeiten und Berufe, die
überwiegend von Männern ausgeübt werden, werden immer noch
durchschnittlich
höher bewertet als typische Frauentätigkeiten und Berufe.

Sozialismus! Einheitsgehalt für alle!
Der Markt ist böse, weil er dem Passagierpilot durchschnittlich mehr bezahlt als dem Busfahrer!

Diskriminierungsfreie Bewertungssysteme in den hunderttausenden
Tarifverträgen umzusetzen, bedeutet eine ständige Herausforderung der
Sozialpartner.

Bekommen die Unternehmen bald frei von diskriminierung Ihre Arbeiter und das Gehalt zugeteilt?
Dürfen wir bald wieder Trabi fahren?

Wählen junge Frauen daher einen typisch weiblichen Beruf, so müssen sie
auf
ihre Lebenszeit gerechnet mit deutlich weniger Einkommen auskommen.

Sollten wir diese Wahlfreiheit nicht besser einschränken, wir meinen es ja nur gut mit den Frauen.

Aber auch Merkmale, wie die Betriebsgröße (Großbetriebe zahlen besser,
Frauen
finden sich eher in kleinen Unternehmen), das Alter (je älter desto
größer
die Entgeltunterschiede, nicht zuletzt deswegen, weil Frauen ab 30 bei
der
Bekleidung von Führungsfunktionen hinter die männlichen Kollegen stark
zurückfallen) und die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielen eine Rolle.
Bei
letzterem werden auch unabhängig von Erwerbsunterbrechungen von Frauen im
Zuge der Erziehung von Kindern eine längere Betriebszugehörigkeit von
Männern
höher entwertet als die von Frauen. (Siehe zu all diesen Themen auch den
WSI-FrauenDatenReport2005)

Auch da sollte man den Frauen keine Wahl lassen. Zwangssterilisierung bei Pubertät.

Dass die Ausbeuter aber auch immer besser als die anderen Ausbeuter sein wollen und längere Betriebszugehörigkeit als Wettbewerbsvorteil sehen. Das gehört doch verboten!

Fast jede zweite Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit.

Ja dann mal die Ärmel hoch Krempeln. Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt!

Natürlich sind die von uns angeführten Statistiken "teilzeitbereinigt",
d.h.
die 24% Entgeltunterschiede ( Statistisches Bundesamt August 2008)
basieren
auf Stundenlohnbasis.
Denn die Höhe des Einkommens pro Arbeitsstunde ist abhängig von ihrer
geleisteten Arbeitzeit. Der Bruttostundenlohn ist für Tätigkeiten mit
weniger
als 15 Stunden deutlich geringer als für umfangreichere Teilzeitarbeit
oder
Vollzeitarbeit. ( Siehe WSI-FrauenDatenReport2005) Die Auswirkungen
treffen
überproportional Frauen, da Männer selten Teilzeit arbeiten.
Teilzeitarbeit
ist darüberhinaus in der betrieblichen Praxis ein Hemmschuh für Karriere-
und
Aufstiegsmöglichkeiten während für Männer in Führungsfunktionen oft
häufige
Abwesenheiten wegen zahlreichen Aufsichtsratsmandaten und anderen
Nebenbeschäftigungen vereinbar sind.

Und wohl auch vereinbar für die Ausbeut... äh Arbeitgeber der Herren.

Neben den bisher beschriebenen Einkommensunterschieden bleibt noch die
Einkommensdiskriminierung. Denn ein großer Teil der
Einkommensunterschiede
lassen sich nicht über die oben angeführten und bekannten Merkmale
rechtfertigen und die Wissenschaftlernnen nennen diesen nicht erklärbaren
Unterschied, der in der Regel bei der Umsetzung von Tarifverträgen in der
betrieblichen Praxis zustande kommt, Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts. Dieser Anteil liegt zwischen 11 und 24%.

Diskriminieren heisst unterscheiden.
So kann man mit dem Geschlecht typische Berufswahl und Ambition im Beruf korrelieren.
Hat da ein Geschlecht ein Problem mit seinen typischen Eigenschaften und will dem anderen die Schuld daran geben?

Diese hat wiederum zahlreiche Ursachen, von unterschiedlicher
Eingruppierung,
Zulagensystemen, die eher für Männerarbeitsplätzen zugute kommen, bis hin
zu
Vorbehalten gegenüber Frauen und traditioneller Geringschätzung ihrer
Arbeit.

Frauenarbeit wird vom Markt bewertet. Und dieser Markt besteht zu 50% aus Frauen. Angeblich dominieren Frauen sogar Konsum-Kaufentscheidungen.
Liegt hier vielleicht das Problem?
Frauen schätzen sich selbst gering?

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen zu einem größeren Verständnis
geholfen haben und verweise auch gerne auf die Website der
Hans-Böckler-Stiftung bzw. des WSI, wo sich weiteres Datenmaterial findet

Verständnis von was?
Das Ines Grabner-Drews und der DGB sich mit Lobbyarbeit für unambitionierte sich scheinbar selbst geringschätzende Opfer-Frauen bereichern will und egoistisch elitär die Gemeinschaft dafür ausbeuten will?

Das ist nichts Neues und dem sollte die ausgebeutete Gemeinschaft kein Verständnis entgegenbringen.

Verschleierungsversuch nach Infragestellung DGB Schnauzbart-Aktion

Pööhser Frauenfeind, Friday, 20.02.2009, 22:05 (vor 6151 Tagen) @ Borat Sagdijev

Die Antwort auf die Antwort

Antwort:
Sehr geehrter Herr,
meine folgenden Ausführungen zu Entgeltunterschieden von Frauen und
Männern beziehen sich auf die Situation in Deutschland, die aber von der
Lage in Österreich (ich war dort viele Jahre als Gleichbehandlungsanwältin
tätig) nicht allzu verschieden ist.

Frau Leutheusser - Schnarrenberger, äähm nee, Gümbel - Schäfer, nö, das war ein anderer, verdammt, Müller - Lüdenscheid ... aaah ich habs, Frau Grabner-Drews war also Gleichbehandlungsanwältin und ist somit eine Interessenvertreterin der Frauen. Bei den von ihr als Belege genannten "Studien", wahrscheinlich aus dem Bereich Gender - Studies - handelt es sich somit um Gefälligkeits - oder Parteigutachten. Soviel vorneweg - als Einordnungsrahmen.

Entgeltunterschiede haben eine Fülle von Ursachen, die im Wesentlichen
auf der Tarifvertragsebene und in strukturellen Merkmalen zu finden sind.

Tarifverträge gelten völlig unabhängig vom Geschlecht. Eine Lohnminderung aufgrund des Geschlechts ist strafbar und kann somit auf dem Rechtsweg korrigiert werden, wo dies tatsächlich einmal der Fall sein sollte.

Tarifverträge sind nicht geschlechtsneutral, Tätigkeiten und Berufe, die
überwiegend von Männern ausgeübt werden, werden immer noch
durchschnittlich höher bewertet als typische Frauentätigkeiten und Berufe.

Frauen haben genauso wie Männer Berufswahlfreiheit. Typische Männerberufe gibt es nur, weil sie von Frauen nicht oder wenig gewählt werden. Prinzipiell stehen Frauen alle Berufe offen, die gutbezahlten wie die schlechtbezahlten.

Wird bei den Parteigutachten der Leutheussers und der Schnarrenbergers berücksichtigt, dass Männer in viel höherem Masse als Frauen unterhaltspflichtig sind ? Wenn schon von strukturellen Benachteiligungen die Rede ist, dann sollten die Unterhaltsleistungen der Männer berücksichtigt werden. Damit wären die paar behaupteten Prozentchen Differenz schon mal kein Thema mehr.

Diskriminierungsfreie Bewertungssysteme in den hunderttausenden
Tarifverträgen umzusetzen, bedeutet eine ständige Herausforderung der
Sozialpartner.

Jo, schon klar, Frau Müller - Lüdenscheid.

Wählen junge Frauen daher einen typisch weiblichen Beruf, so müssen sie
auf ihre Lebenszeit gerechnet mit deutlich weniger Einkommen auskommen.

Frauen haben möglicherweise Gründe, warum sie schlechter bezahlte Berufe wählen. Es gibt neben dem Lohn ja noch ein paar andere Kriterien, um die Attraktivität eines Berufes zu beurteilen. Auf jeden Fall wählen die Frauen ihre Berufe im Wissen, dass es besserbezahlte Berufsbereiche gäbe. Frauen diskriminieren sich selbst, so scheint es.

Aber auch Merkmale, wie die Betriebsgröße (Großbetriebe zahlen besser,
Frauen finden sich eher in kleinen Unternehmen), das Alter (je älter
desto größer die Entgeltunterschiede, nicht zuletzt deswegen, weil
Frauen ab 30 bei der Bekleidung von Führungsfunktionen hinter die
männlichen Kollegen stark zurückfallen) und die Dauer der
Betriebszugehörigkeit spielen eine Rolle.

Korrelationen belegen nicht notwendigerweise eine Kausalität. Grundschulwissen Statistik, Lektion 1, Frau Schnorrenberger.

Bei letzterem werden auch unabhängig von Erwerbsunterbrechungen von Frauen
im Zuge der Erziehung von Kindern eine längere Betriebszugehörigkeit von
Männern höher entwertet als die von Frauen. (Siehe zu all diesen Themen
auch den WSI-FrauenDatenReport2005)

Falsch. Eine lange Betriebszugehörigkeit führt tendenziell zu höherem Lohn, sowohl bei Männer wie auch bei Frauen.

Es besteht kein Gebärzwang. Auch dies ist wiederum ein freier Entscheid von Frauen. Nirgends ist eine geschlechtsspezifische Diskriminierung auszumachen.

Fast jede zweite Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit.
Natürlich sind die von uns angeführten Statistiken "teilzeitbereinigt",
d.h. die 24% Entgeltunterschiede ( Statistisches Bundesamt August 2008)
basieren auf Stundenlohnbasis.

Der Lohn wird ausgehandelt und mit den Unterschriften der Parteien beglaubigt. Es handelt sich somit um eine vertragliche Vereinbarung mündiger Personen. Der Preis der Arbeit ist ein Marktpreis. Das Geschlecht ist für den Unternehmer nicht von Bedeutung, sondern lediglich das Kosten - Nutzen Verhältnis und der Marktpreis der Arbeit.
Auch hier suggeriert uns Frau Doppelname eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, wofür Korrelationen keinen Beweis eines kausalen Zusammenhangs liefern.

Denn die Höhe des Einkommens pro Arbeitsstunde ist abhängig von ihrer
geleisteten Arbeitzeit. Der Bruttostundenlohn ist für Tätigkeiten mit
weniger als 15 Stunden deutlich geringer als für umfangreichere
Teilzeitarbeit oder Vollzeitarbeit. ( Siehe WSI-FrauenDatenReport2005)
Die Auswirkungen treffen überproportional Frauen, da Männer selten
Teilzeit arbeiten.

Frauen wählen andere Lebensentwürfe. Das ist bekannt. Auch hier nicht die Spur einer Diskriminierung.

Teilzeitarbeit ist darüberhinaus in der betrieblichen Praxis ein
Hemmschuh für Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten während für Männer
in Führungsfunktionen oft häufige Abwesenheiten wegen zahlreichen
Aufsichtsratsmandaten und anderen Nebenbeschäftigungen vereinbar sind.

Was für ein Käse. Wieviele Männer haben ein Verwaltungsratsmandat ? Hier stellt uns Frau Schnorrenberger - Gümbel - Schäfer eine verschwindend kleine Minderheit von Männern als repräsentativ für Männer und ihre berufliche Situation im Allgemeinen dar.

Neben den bisher beschriebenen Einkommensunterschieden bleibt noch die
Einkommensdiskriminierung. Denn ein großer Teil der
Einkommensunterschiede lassen sich nicht über die oben angeführten und
bekannten Merkmale rechtfertigen und die Wissenschaftlernnen nennen
diesen nicht erklärbaren Unterschied, der in der Regel bei der Umsetzung
von Tarifverträgen in der betrieblichen Praxis zustande kommt,
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dieser Anteil liegt zwischen
11 und 24%.

Behauptungen ohne Belege. Die angeführten Gründe für die bahaupteten Lohnunterschiede sind eben nicht auf Diskriminierung zurückzuführen, was Frau Schnorrenberger ja auch einräumt. Das was übrigbleibt, so sagt sie jetzt, das sei unerkläbar und deswegen Diskriminierung. Womit die Gleicherstellungsanwältin ihr Vorurteil artikuliert.

Diese hat wiederum zahlreiche Ursachen, von unterschiedlicher
Eingruppierung, Zulagensystemen, die eher für Männerarbeitsplätzen
zugute kommen, bis hin

Es gibt, ich wiederhole es, nur deshalb Männerarbeitsplätze, weil Frauen diese Männerarbeiten meiden. Die wenigen beruflichen Toppositionen sind kein repräsentatives Abbild der Arbeitswelt.
Ausserdem sei Frau Schnorrenberger einmal der Blick an die Basis der sozialen Pyramide empfohlen, anstatt dauergeil immer nur auf die Spitzenpositionen zu stieren. Jede Wette, Frau Schnorrenberger, einen Monat auf dem Bau, bei Wind, Wetter, bei Hitze und Kälte, und die dumme Schlampe wär geheilt.

zu Vorbehalten gegenüber Frauen und traditioneller Geringschätzung
ihrer Arbeit.

Die Diffamierung der Männer. Einfach mal so. Wie objektiv mag jemand urteilen, der derartig ausgeprägt sexistische Vorurteile hegt ?

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen zu einem größeren Verständnis
geholfen haben und verweise auch gerne auf die Website der
Hans-Böckler-Stiftung bzw. des WSI, wo sich weiteres Datenmaterial findet

Ihre Parteigutachten, Frau Schnorrenberger, die muss ich nicht lesen. Diese Art Forschung kennt ihr Ergebnis von vornherein.

Mit freundlichen Grüßen

Ja, du mich auch !

Pööhser Gümbel - Leutheusser - Schäfer - Schnarrenberger - Frauenfeind
Zentralvorstand Bürgerinitiative "Fairplay at Work - Frauen auf den Bau"

Stellungsnahme des deutschen Juristinnenbundes zu Entgeltgleichheit

Christine ⌂, Saturday, 21.02.2009, 12:13 (vor 6151 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind

Der Gender Pay Gap ist ein Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedener Faktoren im Sinne einer strukturellen Frauenbenachteiligung in der deutschen Gesellschaft. Hierzu zählen insbesondere: Fortbestehende Abwertung von Tätigkeiten und Verhaltensweisen, die mit Frauen und Weiblichkeit identifiziert werden; Dominanz des Familienernährer-Zuverdienerinnen-Modells als Lebensform; Verbleiben der Haus- und Familienarbeit vorrangig bei den Frauen; geschlechtsspezifisch getrennte Arbeitsmärkte in der Volkswirtschaft und in den Betrieben, wobei die Frauen weniger Bereiche mit schlechterer Vergütung und schlechteren Aufstiegschancen besetzen; geringe Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit der Folge, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger unterbrechen als Männer und in Teilzeitarbeit ausweichen; Diskriminierung von Teilzeitarbeit; Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung, beim beruflichen Aufstieg und beim Entgelt; unverändert extreme Unterrepräsentanz von Frauen in Führungs- und Leitungspositionen.

Wen es interessiert http://www.djb.de/Kommissionen/kommission-arbeits-gleichstellungs-und-wirtschaftsrecht/St09-01-Entgeltgleichheit/

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Stellungsnahme des deutschen Juristinnenbundes zu Entgeltgleichheit

Borat Sagdijev, Saturday, 21.02.2009, 15:12 (vor 6150 Tagen) @ Christine

Wie kann man eigentlich "Fortbestehende Abwertung von Tätigkeiten und Verhaltensweisen, die mit Frauen und Weiblichkeit identifiziert werden" messen?
Werden männliche Tätigkeiten und Verhaltensweisen nicht auch extrem abgewertet? Wer wollte gerade Investmentbanker sein? Mancher wäre jetzt vielleicht lieber bei der Kanalreinigung oder Leichenwäscher.
Ist es nicht so dass bei vielen Berufen Frauen "höher" dafür angesehen sind?
Frauen sind keine Männer und verhalten sich nicht so, nehmen nicht die gleichen Härten und Risiken auf sich und haben eine schmälere statistische Verteilung diverser messbarer Eigenschaften wie Intelligenz, Motivation etc.
Das ist schon lange bekannt.
Alle vermeintlichen "Benachteiligungen" sind eine Folge davon.
Auch waren die darauf sich entwickelnden sozialen Strukturen notwendig für Zivilisation, kultur und Bevölkerungswachstum.
Die Überlegenheit sozialer Gemeinschaften gegenüber Einzelpersonen geht mit Arbeitsteilung und reduzierter Freiheit "Selbstverwirklichung" all seiner Teilnehmer einher.

Klingt absurd, dass zwei gleich große "Parteien" zusammen eine der Parteien "unterdrücken" sollen.
Und wenn zwei Parteien sich "gegenseitig Unterdrücken" ist Konkurrenz das treffende Wort.

Und jetzt wollen Frauen eine art elitäre Position über Männer in der Gesellschaft einnehmen indem Sie ihre eigenen Eigenschaften Männern als Strukturelle, "Patriarchale" Benachteiligung vorwerfen?

Wurden die Ostdeutschen Frauen damals patriarchal Indoktriniert, so daß sie riefen "Wir sind das Volk!" und sich mit dem unterdrückerischen Westen "Wiedervereinigen" liessen?
Beim Gender Pay-Gap ost/west fehlt die Betrachtung der höheren Arbeitslosigkeit und den typisch ostdeutschen Arbeitsverhältnissen und Strukturen nach dem Zusammenbruch der ostdeutschen Wirtschaft und die Betrachtung fortwährender Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft.
Soll Deutschland zu ostdeutschen Verhältnissen (vor der Wiedervereinigung) zurück?

Antwort DGB nach Schnauzbart-Aktion

karlma, Saturday, 21.02.2009, 13:10 (vor 6151 Tagen) @ so_blöd_auch_wieder_nicht

Betreff: Aktion Schnauzbärte

Mitteilung
--------------------------------------------------------------
Sie spielen an auf die Tatsache, dass Frauen in Durchschnitt
22 % weniger verdienen als Männer. Ich weiß, dass das auch
von Bundesministerien veröffentlicht wird.
Diese Relation zwischen Männern und Frauen besteht sicher,
aber es ist die Frage, wie das errechnet ist. Mir ist
mittlerweile kein Bereich mehr bekannt, in dem für gleiche
Arbeit bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation
unterschiedliche Bezahlung erfolgt. Arbeitgeber würden einen
groben Fehler machen, wenn sie unter den von Ihnen genannten
Bedingungen überhaupt noch Männer einstellen, da sie doch
derart viel teurer wären. In unserer Arbeitsgruppe
(öffentlicher Dienst) ist das Einkommen untershciedliche,
aber nur dadurch, dass Frauen teilweise weniger Stunden
arbeiten. Ist es Ihr Ziel, zu erreichen, dass unabhängig von
der Leistung Leistung z. B. zeitlich gesehen gleiche
Bezahlung erfolgt? für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten.

Mit freundlichem Gruß,

--------------------------------------------
Ihr Team der Initiative "ICH BIN MEHR WERT!"
www.dgb-frauen.de


Hallo!

Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten. Ist es so schwer, die
verhältnismäßig einfache Frage, die ich gestellt habe, zu beantworten? Sie
haben bei Ihrer Aktion doch eine Zielrichtung gehabt. Auch ich bin
Gewerkschaftsmitglied und daran interessiert, was der Dachverband macht und
beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Von: Huschke, Jenny (DGB-BVV)
Gesendet: Mittwoch, 4. Februar 2009 09:47
An....................
Betreff: AW: Kontaktaufnahme mit dgb-frauen.de

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,

selbstverständlich haben wir auch Ihre Anfrage registriert und wir arbeiten
daran, diese zu beantworten.

Als Hintergrund vielleicht die Information, dass alle Anfragen über die Seite
www.DGB-Frauen.de <http://www.dgb-frauen.de/> bei mir landen, da ich auch
für die Betreuung der Seite, insbesondere die Dokumentation unserer
Veranstaltung zuständig bin. Nun war ich im Januar im Urlaub und habe dann
nach meiner Rückkehr am Montag die Mails an meine Kolleginnen weitergeleitet,
die die Fachreferentin für Entgeltfragen ist. Ich gehe davon aus, dass sie
sich in den kommenden Tagen meldet.

freundliche Grüße

__________________________________________

Jenny Huschke

Referentin

DGB Bundesvorstand

Bereich Gleichstellungs- und Frauenpolitik

Henriette-Herz-Platz 2

10178 Berlin

Telefon + 49 (0)30 240 60 - 511

Fax + 49 (0)30 240 60 - 761

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxxxxx, lieber Kollege,

die Entgeltdiskriminierung von Frauen ist - auch im öffentlichen Dienst -
Fakt und in ihren Ursachen subtiler als zu vermuten ist. Am Beispiel der
Entgeltungleichheit von Beamtinnen und Beamten, bei denen die formal gleiche
Besoldung aufgrund gesetzlicher Regelungen völlig außer Frage steht, möchte
ich dies verdeutlichen:

Formal werden im Besoldungsrecht gleiche Tätigkeiten auch gleich bezahlt. Die
Zollsekretärin (A 6) verdient genauso viel wie der Zollsekretär, die
Ministerialrätin und der Ministerialrat werden beide nach B 3 bezahlt.
Dennoch verdienen auch vollzeitbeschäftigte (!) Frauen im mittleren Dienst 13
und im höheren Dienst 12 Prozent weniger. Teilzeitbeschäftigung ist also nur
ein Faktor, der die Einkommensdifferenz erklären kann.

Beamtinnen - und zwar voll- und teilzeitbeschäftigte zusammen - verdienen
18,9 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Besonders stark ist das
Einkommensgefälle im mittleren und höheren Dienst mit jeweils 22,9 Prozent.
Vollzeitbeschäftigte Beamtinnen verdienen immer noch 7,4 Prozent weniger als
ihre männlichen Kollegen. Im mittleren und höheren Dienst sind es aber 12,5
bzw. 12,2 Prozent weniger. Richterinnen verdienen gleichfalls erheblich
weniger als ihre männlichen Kollegen.

Die Ursachen sind vielschichtig:
- Die Teilzeitbeschäftigung vieler Frauen ist nur ein Faktor für die
Entgeltdiskriminierung. Fast die Hälfte der Beamtinnen und Richterinnen sind
teilzeitbeschäftigt und der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten beträgt
etwa 80 Prozent. Der Europäische Gerichtshof hat das unlängst zum Anlass
genommen, die Mehrarbeitsvergütung im Besoldungsrecht zu kippen, weil sie
Teilzeitbeschäftigte und damit Frauen benachteilige: Ein klarer Verstoß gegen
das Gebot der Entgeltgleichheit.

- Je höher die Besoldungsgruppe, desto geringer der Frauenanteil. Im
Gegensatz zu den Männern erreichen Frauen seltener das Spitzenamt der
Laufbahn. Die Geschlechterverteilung im höheren Dienst macht dies besonders
deutlich: Je höher
die Besoldungsgruppe, desto geringer der Frauenanteil. Das bestätigt auch der
EU-Bericht "Frauen und Männer in Entscheidungspositionen 2007": Weniger als
15 Prozent der Abteilungsleitungen hierzulande sind mit Frauen besetzt;
Staatssekretärsposten: Fehlanzeige. Damit liegt Deutschland weit unter dem
EU-Durchschnitt (EU-27) von 33 Prozent und wird bei dieser Negativ-Bilanz
lediglich von Luxemburg und dem Nicht-Mitglied Türkei übertroffen.

- In Teilzeit scheint es fast ausgeschlossen, Führungsfunktionen überhaupt
erreichen zu können. Teilzeitarbeit in höher dotierten Stellen mit
Führungsverantwortung stößt immer noch auf erhebliche Vorbehalte.

- Anwesenheit unterstützt den beruflichen Aufstieg. Teilzeit und
Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung wirken sich mittelbar auf die
Karriereentwicklung aus. Sichtbar und flexibel zu sein, sind die wichtigsten
Voraussetzungen für eine Karriere. Wer weniger Stunden in der Woche arbeitet
oder längere Zeit aussetzt, erhält schlechtere Beurteilungen. Die
Personalberichte aus Hamburg und Schleswig-Holstein gestehen diese
Benachteiligung offen ein. Besonders problematisch: Unterbleiben
Beförderungen wegen Beurlaubung oder Teilzeit oder finden sie erst später
statt, kann der Rückstand nicht mehr aufgeholt werden. Beamtinnen und Beamten
steigen zwar in den gleichen Ämtern ein, nach zehn, spätestens zwanzig Jahren
haben die Männer ihre Kolleginnen aber um ein bis zwei Besoldungsgruppen
hinter sich gelassen. Der Weg in
Führungsfunktionen wird den Beamtinnen dadurch erschwert.

- Im Besoldungsrecht werden überwiegend von Frauen ausgeübte Berufe
(Tätigkeiten) geringer bewertet. So werden die Lehrämter an Grundschulen, wo
überwiegend Frauen tätig sind, regelmäßig mit A 12, an Gymnasien, wo die
Männer dominieren, mit A 13 bewertet. Dass Grundschullehrerinnen weniger
Verantwortung hätten, als Gymnasiallehrer ist nicht belegbar. Die GEW fordert
deshalb A 13 als einheitliches Eingangsamt für alle Lehrämter.

- Frauen arbeiten in "typischen Frauenbereichen", zum Beispiel Verwaltungs-
und Büroarbeit im mittleren Dienst, Lehrämter an den Grund-, Haupt und
Realschulen. Gerade bei den Lehrkräften an Grundschulen wäre ein höherer
Anteil an Männern wünschenswert (Stichwort: männliche Vorbilder in
entscheidenden Entwicklungsphasen der Kindheit).

- Die Verwaltungskultur in Deutschland ist männerorientiert und von Männern
dominiert. Dass Frauen kaum in Führungsfunktionen aufrücken, ist Beleg für
eine Kultur männlich dominierter Führung im öffentlichen Dienst.

Die Entgeltdiskrimierung von Beamtinnen muss übrigens gar nicht "errechnet"
werden; sie geht unmittelbar aus den statistischen Erhebungen des
Statistischen Bundesamtes hervor. Der folgende Link führt Sie auf die
entsprechende Destatis-Website:

https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=stru
ktur,vollanzeige.csp&ID=1022446

Wenn Sie hier eine der Dateien öffen (Excel oder PDF) sehen sie in Tabelle
2.7.2 die durchschnittlichen Brutto-Monatsbezüge der Vollzeitbeschäftigten
(!) des öffentlichen Dienstes im Juni 2007 nach Beschäftigungsverhältnis,
Laufbahngruppen und Beschäftigungsbereichen. Aus dieser Tabelle geht
unmittelbar hervor, dass vollzeitbeschäftigte Beamtinnen weniger verdienen
als vollzeitbeschäftigte Beamte. Da die Beamtinnen hier zu den Beamtinnen und
Beamten insgesamt ins Verhältnis gesetzt sind, wird das Ausmaß der
Entgeltdiskriminierung eher verschleiert. Würde man die Beamtinnen zu den
Beamten ins Verhältnis setzen, würde die ungleiche Besoldung noch deutlicher
zutage treten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit unseren Informationen am Beispiel der
Beamtinnen und Beamten die Tatbestände verdeutlichen und Ihre Fragen
beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Raab
Referatsleiterin für Modernisierung des öffentlichen Dienstes
und beamtenpolitische Öffentlichkeitsarbeit


Sehr geehrte Frau Huschke!

Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, aber meine Frage ist darin gar nicht beantwortet. Ich fragte nach Ihren Zielen.

Ihre Antwort enthält eine Auflistung von Ungleichheiten, die ich nicht bezweifel. Ungleichheiten, bei denen Frauen besser abschneiden als Männer werden von Ihnen bedauerlicherweise nicht genannt.

Ich bezweifel allerdings, ob es berechtigt ist, die Folgen der persönlichen Lebensplanung als Diskriminierung zu bezeichnen. Niemand in dieser Gesellschaft hindert Frauen daran, auch nur einen Beruf zu ergreifen. Die Bewerberquote von Frauen für eine Stelle im Bergbau oder bei der Müllabfuhr ist nun mal gering, ebenso die Berwerberquote der Frauen bei leitenden Positionen. Das spiegelt aber keine Diskriminierung. Die sogenannte gläserne Decke findet sich eher in den Köpfen der Frauen als in der Realität, denn die Frauenförderung bedingt schon seit einigen Jahren, dass Männer mit ihren Bewerbungen kaum noch Chancen haben, wenn eine gleich qualifizierte Frau konkurriert.

Wenn Sie aber der Meinung sind, dass alle feststellbaren Unterschiede ausgeglichen werden müssen, bitte ich weiterhin um Nachricht, wie Sie sich das vorstellen! Soll ein Mensch, der zeitlich weniger arbeitet, dieselbe Entlohnung erfahren wie einer, der vollzeit arbeitet? Soll ein Arbeiter dieselbe Entlohnung bekommen wie der vielzitierte Generaldirektor? Wenn alle das gleiche Geld erhalten, gibt es keine Diskriminierung mehr, zumindest in dieser Hinsicht Aber soweit ich informiert bin, beruht ein Wirkprinzip unserer Gesellschaftsordnung auf Ungleichheit (z. B. leistungsabhängig). Wollen Sie das abschaffen?

Wenn ferner von Ihnen gefordert wird, dass alle Ungleichheiten ausgeglichen werden, informieren Sie mich bitte darüber, wie Sie den Unterschied in der durchschnittlichen Lebenserwartung zwischen Männern und Frauen ausgleichen wollen als Beispiel für viele weiteren Unterschiede zwischen Männern und Frauen, bei denen Männer schlechter abschneiden als Frauen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxx xxxxxxxxxxxxxx

Antwort DGB nach Schnauzbart-Aktion

Goofos @, Saturday, 21.02.2009, 15:05 (vor 6150 Tagen) @ karlma

Die Antwort darauf würde mich auch sehr interessieren. Lese ich mir die ganzen Antworten hier im Thread durch, ist mein Fazit, dass diese Frauen für weniger Leistung gleiches Geld verlangen wie für mehr Leistung. Im Prinzip könnte man meinen die Leistung von Teilzeitarbeitende soll gleichgestellt werden mit Vollzeitarbeitende. Wobei natürlich der Zeitunterschied gar nicht beachtet werden soll. Bei der Frage um Führungspostitionen darf das auch nicht beachtet werden, genausowenig wie die Erfahrung (obwohl dabei wiederum die Zeit in der Familie beachtet werden soll). Mir fällt dazu nur der Spruch "Man glänzt mit Abwesenheit" ein.

Ähnliches gilt bei der Besoldungstufe von Grundschule- und Gymnasiumlehrern. Das Argument, dass es sich dabei um gleichwertige Arbeit handelt ist wohl völlig an den Haaren herbei gezogen.

Insgesamt erscheinen mir die Begründungen in der Antwort von der Jenny aus den Fingern gesaugt. Es scheint wenn eine anfängt zu poltern, poltern die anderen einfach mit. Wenn es ums erklären geht, muss erst mal eine Diskriminierung konstruiert werden, wobei subjektive Meinungen und Vorurteile natürlich gelten müssen.

Ich frage mich ob sich bei diesen Frauen irgendetwas im Kopf ändern würde wenn man ihnen ihre Schwachsinnigkeit vor Augen führt?

Antwort DGB nach Schnauzbart-Aktion

Stranger in a strange World, Saturday, 21.02.2009, 19:59 (vor 6150 Tagen) @ Goofos

Das Argument, dass es sich dabei um gleichwertige Arbeit
handelt ist wohl völlig an den Haaren herbei gezogen.

Dir entgeht der Clou der Argumentation von Frau Doppelnam-Bindstrich. Und der verbirgt sich in folgenden Worten:

Tarifverträge sind nicht geschlechtsneutral, Tätigkeiten und Berufe, die
überwiegend von Männern ausgeübt werden, werden immer noch durchschnittlich
höher bewertet als typische Frauentätigkeiten und Berufe.

Diskriminierungsfreie Bewertungssysteme in den hunderttausenden
Tarifverträgen umzusetzen, bedeutet eine ständige Herausforderung der
Sozialpartner.

Im Klartext: Frau Doppelnam-Bindstrich findet es diskriminierend und eine "traditioneller Geringschätzung" (sic) dass eine Friseuse weniger verdient als ein Maurer, eine Lebensmittelfachverkäuferin weniger als ein Metallfacharbeiter und eine Diplom-Feng-Shui-Beratin weniger als ein Diplom-Maschinbauer.

Also arbeitet Frau Doppelnam-Bindstrich an dem was sie diskriminierungsfreie Bewertungssysteme nennt: Die Bewertung nach formalen Kriterien: benötigter Schul- bzw. Hochschulabschluß, Anzahl Untergebene, etc.

Antwort DGB nach Schnauzbart-Aktion

karlma, Saturday, 21.02.2009, 20:10 (vor 6150 Tagen) @ Stranger in a strange World

Also arbeitet Frau Doppelnam-Bindstrich an dem was sie
diskriminierungsfreie Bewertungssysteme nennt: Die Bewertung nach formalen
Kriterien: benötigter Schul- bzw. Hochschulabschluß, Anzahl Untergebene,
etc.

Von mir ganz persönlich aus soll sie ruhig noch ein wenig an dem Thema arbeiten. Ich arbeite in einem typischen Frauenberuf. Ich wußte vorher, dass es schlecht bezahlt ist. Es gibt bei der Berufswahl ja auch noch mehr Argumente als nur die Höhe der Bezahlung. (Ist das bei Frauen eigentllich anders???)
Aber ein oder zwei Gehaltsstufen nehme ich gern mit, wenn sie sie erreicht:-)))

Antwort DGB nach Schnauzbart-Aktion

Anonymer Arschgeiger, Saturday, 21.02.2009, 19:16 (vor 6150 Tagen) @ so_blöd_auch_wieder_nicht

Anstatt Schnauzbärte tragen, einfach mal die Schnauze halten!

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