Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ergebnis des "rassistischen Überfalles" in Deutschland

Christine ⌂, Friday, 20.02.2009, 10:56 (vor 6152 Tagen) @ Melkor

Hallo
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-08/artikel-2009-08-fall-paula-oliveira-protokolle-einer-irrefuehrung.html
Nein, es überrascht mich nicht wirklich..
Melkor

Rebecca K. schuldig gesprochen

Im Hakenkreuzfall von Mittweida wurde K. wegen Vortäuschens einer Straftat schuldig gesprochen. Das Amtsgericht Hainichen sah es am Freitag in seinem Urteil als erwiesen an, dass die junge Frau Anfang November 2007 einen Überfall von Neonazis vorgetäuscht und sich selbst ein Hakenkreuz in die Haut geritzt hatte. Die Richter verurteilten sie in nichtöffentlicher Sitzung zur Ableistung von 40 Arbeitsstunden.

[..]Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.focus.de/panorama/welt/hakenkreuzfall-rebecca-k-schuldig-gesprochen_aid_348568.html

Dazu erhielt ich gestern folgende Meldung

Vermeintliches Neonazi-Opfer will Ruhe: Urteil akzeptiert

Chemnitz/Mittweida (ddp-lsc). Die wegen eines vorgetäuschten
Neonazi-Überfalls in Mittweida verurteilte Rebecca K. akzeptiert
ihren Schuldspruch. Wie ihr Verteidiger Axel Schweppe heute mitteilte,
hat er auf deren «ausdrücklichen Wunsch> die eingelegten
Rechtsmittel gegen das Urteil vom 14. November 2008 zurückgenommen.
Darin sei aber «keinesfalls ein Schuldeingeständnis> zu sehen, ließ
die junge Frau über ihren Anwalt erklären. Die mittlerweile
19-Jährige halte nach wie vor an ihrer von Anfang an abgegebenen
Schilderung des Vorfalls fest. Schweppe fügte hinzu, dass das Urteil
damit rechtskräftig sei. Die Staatsanwaltschaft hatte auf weitere
Rechtsmittel verzichtet.

Nach Angaben ihres Verteidigers ist der Grund für die Rücknahme
der Rechtsmittel, dass sich seine Mandantin «nicht in der Lage sieht,
sich ein zweites Mal einer Hauptverhandlung von erheblicher Dauer mit
einer entsprechenden medialen Beachtung auszusetzen>. Sie hoffe nun,
«so schnell wie möglich ihre Ruhe wiederzufinden>.

Bundesweit Aufsehen erregt
Rebecca K. war vom Amtsgericht Hainichen wegen Vortäuschens einer
Straftat schuldig gesprochen worden und zur Ableistung von 40
Arbeitsstunden verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als
erwiesen an, dass sie sich Anfang November 2007 selbst ein Hakenkreuz
in die Haut geritzt hatte. Bei der Polizei hatte die damals
17-Jährige anschließend angegeben, von Neonazis angegriffen worden zu
sein, als sie einem Aussiedlermädchen helfen wollte.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Umstritten war
auch die Auszeichnung, die dem vermeintlichen Opfer vom «Bündnis für
Demokratie und Toleranz> trotz laufender Ermittlungen für das
Engagement gegen Rechtsextremismus verliehen worden war.

19.02.2009 Ta

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93712

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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