Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung

Pööhser Frauenfeind, Saturday, 14.02.2009, 11:57 (vor 6157 Tagen) @ Christine

Der Deutsche Bundestag hat heute die von Bundesjustizministerin Zypries
vorgeschlagene Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das Recht des
Versorgungsausgleichs wird damit grundlegend neu geordnet und inhaltlich
verbessert. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll
am 1. September 2009 in Kraft treten.

Komentare, Links zu Gesetzgebungsverfahren und Abschlussbericht der
Kommission wie immer im
FemokratieBlog

Ich kenne den Gesetzesentwurf von Frau Zynisch nicht im Detail, und wenn die Zynisch von "mehr Gerechtigkeit" redet, dann schrillen bei mir sämtliche Alarmglocken. Ihr Rechtsverständnis ist ja hinreichend bekannt.

Trotzdem : Ich sehe die Ehe nach wie vor als Solidargemeinschaft. Die während der Ehe angehäuften Vorsorgegelder, der Zugewinn also, der soll hälftig geteilt werden. Damit hab ich kein Problem.

Durch die Scheidung wird die Solidargemeinschaft Ehe aufgelöst. Nacheheliche Solidarität ist deshalb ein Unding, insbesondere dann, wenn sie von der Person eingefordert wird, welche die Ehe auflösen will. Auch ich kann geschlechtsneutral formulieren, wie ihr seht.

Die Lösung der Problematik erscheint mir aus Männerrechtssicht sehr einfach : Wer die Ehe auflöst, der verlässt die Familie, den Familienhaushalt und hat keine Ansprüche, sondern lediglich Unterhaltspflichten gegenüber den ( falls vorhanden ) gemeinsamen Kindern.
Die Aufgabenteilung während der Ehe muss nicht beibehalten werden. Das "Erziehungskontinuitätsargument" dient lediglich dazu, das Verfügungsgewaltmonopol der Mütter als Massnahme zur Wahrung des Kindeswohls zu verkaufen sowie den Staat finanziell zu entlasten, indem die Versorgungslast dem Vater aufgebürdet wird, und zwar selbst dann, wenn das Scheidungsbegehren von der Mutter eingereicht wird. Diese Ungerechtigkeiten würden nicht mehr möglich sein.

Einvernehmliche Lösungen wären daneben auch möglich. Mit dieser von mir vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde übrigens die von der Frauenlobby so vehement geforderte Mehrbeteiligung des Vaters an der Erziehung Tatsache. Doch ist klar, dass die Frauenlobby dies natürlich nur dann will, wenn sie ihr Verfügungsgewaltmonopol nicht gefährdet sieht.
Schwerwiegende Gründe für Scheidung - sei dies Gewalt, Alkoholismus, Drogensucht etc - sind hier ausgenommen und müssen gesondert betrachtet werden. Allerdings läge die Beweislast in einem solchen Fall beim Kläger.

So und nicht anders sähe Gleichberechtigung aus.

PF


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