Gesetzesreform beim Versorgungsausgleich beschlossen
Berlin: (hib/BOB) Der Augleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. Dazu beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen einstimmig einen entsprechenden Entwurf (16/10144). Die Reform soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Es ist geplant, dass der Bundestag am späten Donnerstagnachmittag (12. Februar) das Gesetz verabschieden wird FemokratieBlog
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein