Europäischer Gerichtshof: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist rechtmäßig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie sei auf eine "geeignete Rechtsgrundlage gestützt", urteilten die obersten EU-Richter am Dienstag (10. Februar) in Luxemburg (Rechtssache C-301/06). Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon- und Internetanbieter sämtliche Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate speichern müssen.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Gilt dieses Urteil nur für Deutschland wie bei der Wehrpflicht? n/t
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein umstrittenes EU-Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie sei auf eine
"geeignete Rechtsgrundlage gestützt", urteilten die obersten EU-Richter am
Dienstag (10. Februar) in Luxemburg (Rechtssache C-301/06). Das Gesetz
besagt, dass Europas Telefon- und Internetanbieter sämtliche
Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate speichern müssen.
Gilt dieses Urteil nur für Deutschland wie bei der Wehrpflicht?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein umstrittenes EU-Gesetz
zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie
sei auf eine "geeignete Rechtsgrundlage gestützt", urteilten die
obersten EU-Richter am Dienstag (10. Februar) in Luxemburg
(Rechtssache C-301/06). Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon-
und Internetanbieter sämtliche Verbindungsdaten für mindestens sechs
Monate speichern müssen.
Das Urteil selber steht (zumindest in deutsch) noch nicht online. Man kann sich im Moment also nur auf die Stellungsnahme des genannten Vereins berufen.
Ich selber habe es so aufgefasst, das das Urteil wegen der uneinheitlichen Rechtssprechung der übrigen EU-Staaten für alle verbindend sein soll.
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein