Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Menschenfeindlicher EU-Vertrag

Rainer ⌂, Monday, 09.02.2009, 20:32 (vor 6162 Tagen)

Hallo

Anhand einiger Beispiele zeigt sich der menschenfeindlichen Charakter des EU-Vertrages
http://femokratieblog.wgvdl.com/menschenfeindlicher-eu-vertrag/02-2009/

In den Artikeln steht nur der relevante Text. Den ganzen Wortlaut kann man im Vertrag als pdf nachlesen. Man beachte den letzten Kommentar.

Artikel 2
...Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam,
die sich durch ... die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Ein brandgefährlicher Artikel. Nur durch Manipulation des menschlichen Erbgutes wäre eine "Gleichheit von Frauen und Männern" herzustellen. Mann könnte auf den Gedanken kommen, dass die EU die derzeitige Menschheit einer Endlösung zuführen will.

Artikel 3
(3) Die Union .. fördert .. die Gleichstellung von Frauen und Männern ..

"-die Gleichstellung- von Frauen und Männern" gibt es nicht, da Männer und Frauen unterschiedlich sind. Richtig wäre z.B. "die Gleichstellung von Männern und Frauen vor dem Gesetz". Dies aber maximal als Lippenbekenntnis, da ein Gesetz ja nur so formuliert sein muss, dass es keine Differenzierung zwischen Mann und Frau vornimmt.

Artikel 8
Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten
zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.

"Ungleichheiten zu beseitigen" bedeutet dass die EU Sozialismus/Kommunismus als Ziel sieht. "die Gleichstellung" siehe oben.

Erklärung zu Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union
Die Konferenz ist sich darüber einig, dass die Union bei ihren
allgemeinen Bemühungen, Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu
beseitigen ... jede Art der häuslichen Gewalt zu bekämpfen ...

Häusliche Gewalt soll nur bekämpft werden, um Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.

Artikel 79
.. Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen ..

Nur Menschenhandel mit Frauen ist in der EU besonders bekämpfenswert.

Artikel 83
(1) Das Europäische Parlament und der Rat können ... Mindestvorschriften
zur Festlegung von Straftaten ... festlegen, die aufgrund ... der
Auswirkungen ... einer besonderen Notwendigkeit ... eine grenzüber-
schreitende Dimension haben.
Derartige Kriminalitätsbereiche sind: ...Menschenhandel und sexuelle
Ausbeutung von Frauen

Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Männern bedürfen in der EU keiner Mindestvorschriften zur Festlegung als Straftat.

Artikel 157
(1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen
Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit
sicher.

Das Diktat, welche Arbeiten "gleichwertige" sind fehlt. Gleichwertigkeit
von verschiedenen Arbeiten ergibt sich nicht aus der Sache.
...

(4) ... zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn
spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen.

"spezielle Vergünstigungen" bedeutet nichts anderes als die gewollte Benachteiligung von Männern. Damit sind alle Bekundungen im EU-Vertrag zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen nichtig.

Rainer

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[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Menschenfeindlicher EU-Vertrag

Kieselschwein, Tuesday, 10.02.2009, 00:09 (vor 6162 Tagen) @ Rainer

Artikel 3
(3) Die Union .. fördert .. die Gleichstellung von Frauen und Männern

..

Mehr als fördern kann die EU diesen Gleichstellungswahnsinn eigentlich auch nicht, denn es fehlen schlichtweg die Rechtsgrundlagen. Es gibt nun mal kein Menschen- oder sonstwie geartetes Recht auf "Gleichstellung", sondern nur eines auf Gleichheit vor dem Gesetzt. Alles andere wäre - gerade auch hinsichtlich der ideologisch motivierten sozialen Umgestaltung - totalitär!

Menschenfeindlicher EU-Vertrag

Joseph S, Tuesday, 10.02.2009, 22:08 (vor 6161 Tagen) @ Rainer

Artikel 3
(3) Die Union .. fördert .. die Gleichstellung von Frauen und Männern

..

"-die Gleichstellung- von Frauen und Männern" gibt es nicht, da Männer und
Frauen unterschiedlich sind. Richtig wäre z.B. "die Gleichstellung von
Männern und Frauen vor dem Gesetz". Dies aber maximal als Lippenbekenntnis,
da ein Gesetz ja nur so formuliert sein muss, dass es keine Differenzierung
zwischen Mann und Frau vornimmt.

Dieser Artikel ist einfach eine Lüge. De fakto wird nur die Privilegierung von Frauen ausgebaut und daran denken die Verfasser bei dieser Formulierung. Noch nicht einmal in Gesetzestexten werden Männer und Frauen gleichgestellt, siehe Wehrpflicht.

Wirkliche Gleichstellung wollen die Frauen auch gar nicht. Was hätten sie denn davon? Allerdings haben sie das auch nicht zu befürchten. Was unter Gleichstellung heute passiert hat mich Gleichheit so wenig zu tun wie Glühwürmchen mit Würmern. Daher fürchte ich die Folgen dieses Artikels. Echte Gleichstellung wäre in vielen Punkten eine Verbesserung.

Gruß,
Joseph

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