Elektronischer Datenaustausch in Scheidungsverfahren
Oberlandesgericht Düsseldorf: Elektronischer Datenaustausch in Scheidungsverfahren: Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf bundesweit Vorreiter - 35.000 schriftliche Anfragen entfallen
Am 10.2.2009 startet im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf der elektronische Datenaustausch zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Familiengerichten. Versicherungszeiten können künftig deutlich schneller ermittelt und so der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren zügiger und einfacher berechnet werden.
Der elektronische Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, der am Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelt wurde, wird seit April 2008 bei dem Amtsgericht Duisburg erfolgreich getestet und ist im Herbst 2008 auf weitere Amtsgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (Wuppertal, Neuss, Rheinberg, Mönchengladbach-Rheydt) ausgedehnt worden. Jetzt soll der Datenaustausch auf alle 29 Amtsgerichte des Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ausgeweitet werden. Eine landesweite Einführung in Nordrhein-Westfalen soll in wenigen Wochen folgen.
Durch den elektronischen, streng gesicherten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund erfahren die Familiengerichte in Scheidungsverfahren jetzt sofort "mit einem Klick", ob für die jeweiligen Ehepartner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherungskonten geführt werden. Außerdem werden die Gerichte gegebenenfalls auf andere zuständige Versicherungsträger hingewiesen. Diese Angaben sind im Scheidungsverfahren wichtig, um den Versorgungsausgleich, d. h. die Aufteilung von Versicherungs- und Versorgungsanwartschaften zwischen prozessierenden Eheleuten, berechnen zu können.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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