OT: Postunternehmen können von Umsatzsteuer befreit werden
hib-Meldung
023/2009
Datum: 27.01.2009
heute im Bundestag - 27.01.2009
Postunternehmen können von Umsatzsteuer befreit werden
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE) Unternehmen, die flächendeckend und zu einem erschwinglichen Preis Post-Universaldienstleistungen erbringen, können von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (16/11340) vor. Grund für die Gesetzesänderung ist das Auslaufen der Exklusivlizenz und der Verpflichtung zur Erbringung von Universaldienstleistungen für die Deutsche Post AG zum Jahresende 2007. Daran habe die bisher geltende Umsatzsteuerbefreiung angeknüpft. Die bislang nur für die Deutsche Post geltende Steuerbefreiung solle an die Liberalisierung des Marktes angepasst werden, schreibt die Regierung. Von der Steuer befreit werden können öffentliche Posteinrichtungen. Sie werden so definiert, dass flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer zur Verfügung stehen. Von der Steuer befreit werden können Leistungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Dabei handelt es sich um die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm, die Beförderung von adressierten Paketen bis zehn Kilogramm, die Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils bis zu zwei Kilogramm sowie Einschreib- und Wertsendungen. Nicht mehr umsatzsteuerbefreit sind demnach Pakete über zehn Kilogramm, adressierte Bücher und Zeitschriften über zehn Kilogramm, Expresszustellungen, Nachnahmesendungen sowie individuell vereinbarte Leistungen und Leistungen zu Sonderkonditionen.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_023/07.html
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Da könnten wir doch mal anfangen, auch andere Bereiche zu entlasten. Mir fällen da z.B. Strom, Telefon, lebenswichtige Medikamente u.v.m. ein, die mit vollen 19% besteuert werden. Die Liste läßt sich beliebig lange fortsetzen und ich frage mich, wieso es schon wieder Ausnahmeregelungen geben soll.
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
FDP: Post soll Umsatzsteuer bezahlen
hib-Meldung
022/2009
Datum: 26.01.2009
heute im Bundestag - 26.01.2009
FDP: Post soll Umsatzsteuer bezahlen
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE) Die Umsatzsteuerbefreiung für die Deutsche Post AG soll wegfallen. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf (16/11674). Trotz des Auslaufens der Exklusivlizenz der Deutschen Post für bestimmte Briefsendungen gebe es weiter hohe Hürden für einen funktionsfähigen Wettbewerb. Die Marktöffnung werde auch nach Ansicht der Monopolkommission durch den Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post erschwert, erinnert die FDP-Fraktion. Nach der Prognose der Bundesnetzagentur werde der mengenbezogene Marktanteil der Wettbewerber der Deutschen Post sogar zurückgehen. Die Wettbewerbsentwicklung im Markt für Postdienstleistungen sei somit insgesamt unzureichend und weise sogar Monopolisierungstendenzen auf, schreibt die FDP-Fraktion.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_022/03.html
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
OT: Postunternehmen können von Umsatzsteuer befreit werden
Da könnten wir doch mal anfangen, auch andere Bereiche zu entlasten. Mir
fällen da z.B. Strom, Telefon, lebenswichtige Medikamente u.v.m. ein, die
mit vollen 19% besteuert werden. Die Liste läßt sich beliebig lange
fortsetzen und ich frage mich, wieso es schon wieder Ausnahmeregelungen
geben soll.
An sich selbst haben diese Politiker schon gedacht und mit Steuergeschenken bedacht!
EU-Abgeordnete zahlen demnächst nur noch 20% Steuern. Das gilt auch für deutsche EUler. Die Steuersenkung haben die pfiffigen Volksvertreter nur für sich erlassen. Fürs normale Volk dagegen gelten andere Gesetze.
In dem ständigen Bemühen, ihr karges Gehalt noch etwas aufzubessern, sind EU-Parlamentarier bekanntlich sehr phantasievoll. Ein weit verbreiteter Trick ist beispielsweise das Kassieren von Anwesenheitsgeld (286 Euro pro Tag), obwohl man schon längst daheim ist.
Bericht hier: Frisch ertappte EU-Spesenzocker auf der Flucht vor der Kamera
Kaum bekannt dagegen ist, dass EU-Abgeordnete, deren Wählerschaft meist unter einer hohen Steuerlast ächzt, sich selbst eine höchst attraktive Regelung beschert haben: Sie dürfen wählen, ob sie sich der jeweiligen nationalen Steuer unterwerfen - oder der eigenen. Und die ist schön niedrig: gerade mal 20%! In Deutschland dagegen sind inklusive Soli und Kirchensteuer 48% fällig. Wer wählt das wohl freiwillig? Wahrscheinlich nur die Balten, denn im Baltikum beträgt der maximale Steuersatz nur 19%.
Die neue Regelung soll ab 2009 gelten. Dann bekommen alle Europa-Abgeordneten die gleichen Diäten (rund 7400 Euro/Monat) und versteuern nicht mehr nach nationalen Steuersätzen, sondern nach dem günstigeren EU-Steuersatz. Ein unverheirateter deutscher Abgeordneter (keine Kinder) spart dadurch rund 1000 Euro/Monat.
Für die eigenen Bürger dagegen gelten verschärfte Bestimmungen, falls sie im Ausland tätig sind. Wer irgendwelche Kontakte nach Deutschland hat, und sei es nur eine Garage oder ein Lagerraum für seine Möbel, der muss in Deutschland voll versteuern.
Hier gilt das so genannte Prinzip des Lebensschwerpunktes. Der ist gegeben, wenn man Familie in Deutschland hat, oder auch nur einen Schlüssel zu einer Wohnung. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lange der Auslandsaufenthalt dauert.
Selbst wenn man ins Ausland geht und alle Brücken abbricht, ist man per Erlass immer noch voll steuerpflichtig in Deutschland - für weitere 10 Jahre. Damit wollen die Finanzbehörden Schlupflöcher stopfen. Denn immer mehr Menschen verlassen Deutschland wegen zu hoher Besteuerung. Diese gilt natürlich nicht für die EU-Volksvertreter.
Im Falle der EU-Niedrigbesteuerung hätten die deutschen MdEPs eigentlich zuhause die Differenz zur erhöhten Steuer in Deutschland zahlen müssen. Denn jedem Nationalstaat steht es frei, eine Zusatzsteuer einzuführen, damit die heimischen Abgeordneten dem gleichen Steuersatz unterliegen wie alle anderen Bürger.
Politiker der großen Koalition hatten sich allerdings schnell darauf verständigt, dass gleiches Steuerrecht nicht für alle gilt. Die EU - Abgeordneten müssen nicht in Deutschland voll versteuern. Hunderttausende Deutsche, die im Ausland arbeiten, werden dagegen vom deutschen Fiskus voll zur Kasse gebeten.
Anmerkung des Autors: Viele Menschen wollen nicht glauben, dass es eine deutsche Steuerpflicht auch für jene gibt, die komplett ins Ausland gezogen sind. Dem ist aber so! Die Regelung lautet wie folgt: Ist man vor Wegzug mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland gewesen, dann gilt bei Wegzug noch 10 Jahre die deutsche Steuerpflicht. D.h., Einkommen, welches man im Ausland erzielt, unterliegt der deutschen Steuer, auch wenn man gar nicht mehr im Land wohnt. Wer also in eine Steueroase zieht, der muss die Differenz zum deutschen Steuersatz beim deutschen Finanzamt abliefern, sonst begeht er Steuerhinterziehung Link zum Thema Wegzug und Steuerpflicht .
Thema Auswandern und Steuern: Die Voraussetzungen der erweitert beschränkten Steuerpflicht
http://www.mmnews.de/index.php/20080702570/MM-News/EU-Abgeordnete-schaffen-sich-eigene-Steuer-Oase.html