Staat weitet Kontenabruf aus
Der Fiskus erhält ab diesem Jahr zusätzliche Möglichkeiten, die Konten der Bundesbürger auszuspähen. Konzentrierten sich die Aktivitäten bislang noch darauf, im Falle von Steuerschulden nach Guthaben zu suchen und mit diesen die offenen Forderungen des Finanzamtes einzutreiben, geht der Staat nun deutlich weiter und sucht auch nach Kapitalerträgen und Betriebseinnahmen, die dem Finanzamt nicht bekannt sind. Die Ausweitung erfolgt dabei trotz der Einführung der Abgeltungsteuer, die als Quellensteuer von den depotführenden Banken ohnehin direkt einbehalten und an den Staat abgeführt wird. Der Fiskus will mit den Kontenabfragen künftig bei jenen Bürgern, deren Steuersatz unter 25 Prozent liegt und die ihre Kapitalerträge deshalb bei der Einkommensteuer veranlagen, genauer hinsehen und bei Verdacht auf versteckte Einnahmen Konten und Depots abrufen.
In der Praxis wird nach Ansicht von Experten fast jeder Bürger von den Abfragen erfasst werden. Wer nämlich Spenden, Unterhaltszahlungen oder Ausbildungskosten bei der Steuer geltend machen will, muss die Kapitalerträge ohnehin detailliert aufführen. Der Fiskus darf in allen diesen Fällen einen Kontenabruf starten, wenn dies der Wahrheitsfindung dient. Freiberufler und Unternehmer sehen sich einer ganz neuen Bedrohung ausgesetzt: Geht das Finanzamt davon aus, dass Betriebseinnahmen nicht korrekt deklariert worden sind, darf es mit einem Kontenabruf drohen. Stimmt der betroffene Bürger diesem nicht zu, darf der Abruf zwar nicht stattfinden. Der Gesetzgeber erlaubt es den Finanzbehörden dann aber, eine Verletzung der Mitwirkungspflichten anzunehmen und den Schätzrahmen bei der Festlegung der Steuerschuld außerordentlich großzügig auszulegen.
Die Behörden haben Zugriff auf einen umfangreichen Datenpool, den sie ohne Wissen von Banken und deren Kunden abrufen können. Zwar sind dort Kontostände und Geldflüsse zunächst nicht ersichtlich. Daten zu Kontoeröffnungen- und Schließungen aber können die Beamten sehen. Dies kann je nach Sachlage den Einstieg in genauere Nachforschungen bedeuten. Wird ein dem Fiskus bislang unbekanntes Depot entdeckt, fordert dieser die Jahresbescheinigung vom Inhaber an, auf der alle Erträge detailliert auszuweisen sind. Kommt der Bürger der Aufforderung nicht nach, beziehen die Ämter die Informationen direkt von der depotführenden Bank.
BankingPortal24.de
21.01.2009
http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/299/staat-weitet-kontenabruf-aus/
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