Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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STUDIEREN BEI DER BUNDESWEHR

roser parks, Sunday, 25.01.2009, 20:17 (vor 6177 Tagen)

Gloria Axthelm, 25, gibt sich unerschrocken: "Das ist mein Auftrag, dafür bin ich Soldat geworden. Afghanistan ist die nächste Herausforderung, und der wird sich gestellt", sagt die Münchner Pädagogikstudentin, eine von 750 Frauen, die an den beiden Bundeswehr-Universitäten studieren. Axthelms Truppengattung heißt "Operative Information" - diese Einheiten sind bei Auslandseinsätzen besonders wichtig: Sie sollen ins Gespräch kommen mit den Einheimischen im Krisengebiet; durch diese Information, die Kontakte, soll Angriffen auf Bundeswehrsoldaten vorgebeugt werden.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,595162-2,00.html

Nichts ist zu blöd!

STUDIEREN BEI DER BUNDESWEHR

Mustrum, Sunday, 25.01.2009, 20:41 (vor 6177 Tagen) @ roser parks

"Operative Information". Wie soll das aussehen?

Eine - Pädagogin - fragt 'ne Burka im sicheren Camp: "Du, wird Dein Manne morgen Anschlag machen?"

Auf 'nen Dingo druff, Waffe inne Hand und raus, aufklären, viel Spass.

DAS ist 'ne Herausforderung. Nicht nur in der Etappe starke Sprüche kloppen.

Eine Pädagogin - warum nicht gleich 'ne Pferdewissenschaftlerin?

STUDIEREN BEI DER BUNDESWEHR

Lila Pauerpudel, Sunday, 25.01.2009, 21:18 (vor 6177 Tagen) @ roser parks

Seit die Sicherheit Deutschlands am Hindukusch verteidigt wird, ist es mit der Beschaulichkeit vorbei. 30 deutsche Soldaten sind seit 2002 während des deutschen Einsatzes für die internationale Isaf-Mission in Afghanistan gestorben;

Der letzte Soldat

Einsam und allein, so lag er da der letzte Soldat, als kein Krieg mehr war. Sie schaufelten tief und taten es schnell, die Sonne brannte so leuchtend und hell

Niemand zum Feind mehr kein Land zum Besiegen und er war kein Held mehr er ließ sich betrügen.

Einsam so lag er am Grabesrand, und niemand der tröstende Worte erfand. Krüppel und Kinder lachten ihn aus, Frauen tanzten im Freudenrausch.

Kein Feind weit und breit, das Land schwarz verbrannt, von Tränen durchtränkt, vom Blut überrannt.

Sie schaufelten tief, ihr Spott klang so hell , der letzte Krieger- er starb nicht schnell. Am Grabesrand haucht er zum letzten Mal- und endlich war Frieden nach langer Qual!

Qual für Frauen, Krüppel und Kinder zur Freude aller Kriegsbeginner. Für die Wirtschaft sogar ein riesiges Wunder, für Waisen und Witwen nur Feuer und Zunder.

Von oben schaut der Soldat nun die Welt, die endlich den Frieden in Ehren hält. Kinder und Krüppel sie mögen nicht morden, Witwen rotten sich nicht zu Horden.

Bestellen das Land gemeinsam zum Hohn einer einst so kriegerischen Nation. Sie lachen über die toten Soldaten, -es wachsen auf Gräbern die besten Tomaten!

MONTAG, 11. OK TOBER 2004
Fürsorge: Das Einsatzversorgungsgesetz bringt deutliche Verbesserungen,
auch rückwirkend.

Der Deutsche Bundestag hat Ende September dem Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandseinsätzen (Einsatzversorgungsgesetz/EinsatzVG)“
zugestimmt.
Kernpunkt des Reformvorhabens ist die Einführung der Rechtsfigur Einsatzunfall in die Soldaten- und Beamtenversorgung,bei deren Vorliegen für
Soldaten und Beamte mit Schädigungen im Auslandseinsatz eine spezielle – erhöhte – Einsatzversorgung gewährt werden soll.
Ein Einsatzunfall soll nach dem Gesetzentwurf vorliegen, wenn ein Soldat oder Beamter im Rahmen eines auf Beschluss der Bundesregierung durchgeführten
besonderen Auslandseinsatzes oder bei einem vergleichbar gefährlichen
Auslandseinsatz einen Dienstunfall oder eine andere dienstlich bedingte gesundheitliche Schädigung im Sinne der vorgesehenen gesetzlichen Defi -
nition erleidet und wenn dieser Unfall bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent zum Ausscheiden des Betroffenen aus dem Dienst führt.
Mit der vorgesehenen Definition soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass militärischer Dienst bei einer besonderen Auslandsverwendung in der
Regel gefährlicher ist als gewöhnlicher Inlandsdienst.
Mit der Einsatzversorgung wird in einem Leistungskatalog festgelegt, welche Versorgungsleistungen bei einem Einsatzunfall in Betracht kommen. Die bisweilen ausgedehnte Prüfung der Unfallursachen wird in der Regel
zur Festsetzung der Versorgung nicht mehr erforderlich sein. Die aufwändige und für die Betroffenen wie auch für die Öffentlichkeitoft schwer nachvollziehbare Prüfung unterschiedlicher Tatbestandsvoraussetzungen
wird damit entbehrlich. Der Katalog der Einsatzversorgung umfasst im Bereich der statusabhängigen Leistungen zum einen die grundsätzliche Gewährung
der erhöhten (qualifi zierten) Unfallversorgung bei Einsatzunfällen und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent für Berufssoldaten
und Beamte, und die Gewährung einer Ausgleichszahlung nach dem soldatenversorgungsgesetz an Angehörige anderer Statusgruppen (SaZ, FWDL, Wehrübende)
in den Fällen, in denen ein Berufssoldat aufgrund eines Einsatzunfalls erhöhte Unfallversorgung erhalten würde. Geplant ist hierbei die Zahlung eines
Grundbetrages in Höhe von 15 000 Euro zuzüglich eines Betrages von 3000 Euro für jedes vor dem Einsatzunfall zurückgelegteDienstjahr (250 Euro für
jeden vollendeten Dienstmonat). Für den Bereich der statusunabhängigen
Leistungen ist vorgesehen,die Beträge für die einmalige Entschädigung und die
einmalige Unfallentschädigung nach Soldatenversorgungsgesetz,insbesondere für hinterbliebene Ehegatten und versorgungsberechtigte Kinder, von derzeit
38 350 Euro auf künftig 60 000 Euro anzuheben, und zwar auch bei Inlands- und sonstigen Auslandsunfällen. Zudem soll die Zahlung eines einmaligen Entschädigungsbetrages an einsatzverletzte Soldaten in Höhe von 80 000 Euro bereits ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 Prozent statt bisher 80 Prozent MdE erfolgen. Hierbei sind wiederum auch Inlands- und
sonstige Auslandsunfälle mit einbezogen. Schließlich wird mit dem Einsatzversorgungsgesetz die Vereinfachung der Regelungen zum Vermögensrechtlichen Schadensausgleich in besonderen Fällen angestrebt.
Beim Ausfall von Versicherungsleistungen, die für den Todesfall vereinbart wurden, ist beabsichtigt, Schadensausgleich auch natürlichen Personen zu
gewähren, die bisher nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis
der Familienangehörigen (Witwe und versorgungsberechtigte Waisen, falls nicht vorhanden:
Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder) gehören, aber im Versicherungsvertrag vom Verstorbenen bestimmt wurden, wie etwa den Lebenspartner oder die Lebensgefährtin. Jeder Soldat hat für den Fall
einer Wehrdienstbeschädigung zusätzlich unveränderten Anspruch auf die Leistungen der Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Nachdem das Bundeskabinett das EinsatzVG im April 2004 beschlossen hatte, nahm der Bundesrat im Juni 2004 auf Antrag
des Landes Hessen in seine Stellungnahme auf, dass das Datum des rückwirkenden Inkrafttretens des Gesetzes vom 1. Juni 2003 auf den 1. Dezember 2002 vorverlegt werden soll. Damit ist beabsichtigt, aus Gleichbehandlungsgründen auch die Hinterbliebenen der am 21. Dezember
2002 bei dem Hubschrauberabsturz in Kabul verunglückten Soldaten zu erfassen. Auf entsprechende Anträge haben sich der federführende Innenausschuss
sowie der Verteidigungsausschuss
einstimmig für eine Vorverlegung des rückwirkenden Inkrafttretens ausgesprochen.
Nach Verabschiedung im Deutschen Bundestag wird der Gesetzesentwurf jetzt dem Bundesrat zugeleitet. (eb)
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