Geschlechtsspezifische Erwerbstätigkeit
Hartz IV: Entweder Prostitution oder Sanktion
Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV deckte auf: Eine Frau sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der sie gezwungen werden sollte, dem "Gewerbe der Prostitution" nachzugehen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sanktionen0009501.php
Geschlechtsspezifische Erwerbstätigkeit
'...Etwa einen Monat zuvor hatte sie einer Sozialarbeiterin mitgeteilt, dass sie der Prostitution aus psychischen Gründen nicht mehr nachgehen kann ...'
Offensichtlich hat sie freiwillig als Hure gearbeitet.
Für die 'psychischen Gründe' wird sie ja sicherlich ein Gutachten vorlegen können - wo also sollte das Problem sein? Sollen Huren anders behandelt werden als andere Kunden der ARGE?
Viele Grüße
Wolfgang
Geschlechtsspezifische Erwerbstätigkeit
'...Etwa einen Monat zuvor hatte sie einer Sozialarbeiterin mitgeteilt,
dass sie der Prostitution aus psychischen Gründen nicht mehr nachgehen kann
...'Offensichtlich hat sie freiwillig als Hure gearbeitet.
Für die 'psychischen Gründe' wird sie ja sicherlich ein Gutachten vorlegen
können - wo also sollte das Problem sein? Sollen Huren anders behandelt
werden als andere Kunden der ARGE?Viele Grüße
Wolfgang
Ist doch eine ganz übliche Vereinbarung: Sie hat psychische Probleme, die sie an der Arbeit hindern, macht also eine Psychotherapie, damit sie wieder arbeitsfähig ist.