So kann man auch berichten
Endlich mal ein Bericht fast ohne die übliche dämliche Männerabwertung.
Wenn nichts mehr zu holen ist
Weimarer Land. (tlz) Das Weimarer Land ist beim Eintreiben von Unterhaltszahlungen säumiger Väter und Mütter wenig erfolgreich: Nur 16,5 Prozent der vorgestreckten und zu je einem Drittel von Bund, Land und Landkreis finanzierten Gelder können zurückgeholt werden. 2007 lag die Quote bei 17,25 Prozent, 2006 bei 14,43 Prozent und 2005 bei 16,6 Prozent, womit das Weimarer Land im Vergleich der Thüringer Jugendämter im Mittelfeld rangiert. Thüringen lag im Vorjahr bei 13,3 Prozent, was in etwa die Hälfte dessen ist, was beispielsweise Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg erreichen.
Exakt 887 800 Euro wurden im Jahr 2007, gut eine Million Euro im vergangenen Jahr im Landkreis ersatzweise anstelle von Vätern oder Müttern gezahlt, die zu Zahlungen nicht imstande waren. "95 Prozent der Vorschussanträge werden gestellt, weil die Unterhaltspflichtigen - in der Mehrzahl Väter - nicht zahlen können, da sie entweder nur ALG II beziehen oder Geringverdiener, Rentner, Strafgefangene oder Asylbwerber sind", sagt Hannelore Braun vom Jugendamt. Eine Rückforderung sei bei diesem Personenkreis besonders schwierig, da ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. "Da sind nur Ratenzahlungsverträge auf freiwilliger Basis und in geringer Höhe möglich." Ausgeschlossen sei die Rückforderung zudem bei jenen Vätern und Müttern, die Antrag auf Privatinsolvenz gestellt haben - eine steigende Zahl, so Hannelore Braun - sowie in den Fällen, in denen die Vaterschaft aus verschiedensten Gründen nicht festgestellt werden konnte.
Für 868 Kinder im Weimarer Land streckte der Staat im vergangenen Jahr den Unterhalt vor - Tendenz steigend. Die Sozialleistung wird unabhängig vom Einkommens des Elternteils, bei dem das Kind lebt, bis zu sechs Jahre lang und höchstens bis zum zwölften Geburtstag gezahlt. Hannelore Braun: "Sofort nach der Bewilligung beginnt die Unterhaltsvorschussstelle mit der Rückforderung der Ansprüche. Das geschieht durch Mahnbescheide, Lohn-, Konto-, Sach- und Taschenpfändungen, aber auch Überleitung von Krankengeld oder Rentenansprüchen und durch das Abzweigen vom Eigengeld der Strafgefangenen, von Steuerrückerstattungen durch die Finanzämter sowie von Zuschlägen auf das ALG II." Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist verpflichtet, beim Ausfindigmachen des anderen Elternteils mitzuwirken, während der Unterhaltspflichtige nachweisen muss, dass er nicht zahlen kann. Doch auch Sozialministerin Christine Lieberknecht weiß: Gerade säumige Väter versuchen oft mit allen Tricks, ihre Einkünfte zu verschleiern.
[Anmerkung: Lieberknecht, CDU, ist entweder inkompetent oder väterverachtend. Es sollte ihr bekannt sein, dass unterhaltszahlende Väter eine höhere Zahlungsmoral haben als unterhaltszahlende Mütter.]
Doch solche Eltern sind im Weimarer Land in der Minderzahl. Die meisten, für die der Staat in die Bresche springen muss, haben tatsächlich kein Geld. Deshalb würde auch mehr Personal in der Unterhaltsvorschussstelle nicht zu einer Erhöhung der Rückholquote führen.
19.01.2009 Von Sibylle Göbel